Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen

27.11.2017

Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz veröffentlicht neue Hinweise.

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat die Hinweise zur Beurteilung der Schallimmission von Windenergieanlagen (WEA) mit Stand vom 30. Juni 2016 veröffentlicht. Das sogenannte Interimsverfahren soll die Immissionen der modernen, größeren WEA in der Prognose besser abbilden.

Bei der Genehmigung von WEA  hat die zuständige Immissionsschutzbehörde auf Grundlage der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm – vom 26. August 1998) zu prüfen, ob die Anforderungen des Immissionsschutzrechts in Bezug auf Geräusche von den Anlagen eingehalten werden. In den Hinweisen werden die Anforderungen der TA Lärm an die Durchführung von Immissionsprognosen im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von WEA durch eine vorläufige Anpassung des Prognosemodells auf Basis neuerer Erkenntnisse konkretisiert. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur messtechnischen Überprüfung der im Genehmigungsverfahren festgelegten Werte gegeben.

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