Solarpaket I verabschiedet

29.04.2024

Am 26. April 2024 haben der Bundestag und der Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet.

Bundestag und Bundesrat haben am 26. April 2024 das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (sog. Solarpaket I) verabschiedet.

Das Gesetz enthält unter anderem neue Regelungen für PV-Freiflächenanlagen, darunter die Einführung neuer naturschutzfachlicher Mindestkriterien für Anlagen, die an den Ausschreibungen teilnehmen. Der Gesetzgeber hat ein neues Untersegment in den Ausschreibungen für besondere Solaranlagen (Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV) mit einem eigenen Höchstwert (9,5 ct/kWh in 2024) eingeführt. Des Weiteren ergänzt er die Flächenkulisse, indem benachteiligte Gebiete grundsätzlich für die Förderung von PV-Anlagen geöffnet wurden. Landesregierungen können jedoch den Ausbau auf diesen Flächen durch Rechtsverordnung beschränken, wenn ein festgelegter Anteil der landwirtschaftlichen Fläche überschritten wird (Opt-Out-Option).

Darüber hinaus führt das Solarpaket I eine Duldungspflicht für Flächen der öffentlichen Hand ein. In der Folge sind die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten solcher Grundstücke verpflichtet, unter anderem das Verlegen und Betreiben von Stromleitungen zum Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen an den Verknüpfungspunkt zu dulden und Wegerechte zu gewähren.

Zudem enthält das Solarpaket I Änderungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, so dass sich bisher zeitlich beschränkte Erleichterungen für Verfahren in Windenergiegebieten um ein Jahr verlängern. Ursprünglich wären diese im Juni 2024 ausgelaufen. Zudem werden Windenergiegebiete, die vor dem 19. Mai 2024 ausgewiesen wurden, zu Beschleunigungsgebieten erklärt.

Das Solarpaket wurde bereits im Sommer 2023 im Kabinett beschlossen. Am 15.12.2023 wurde ein erster kleiner Teil des Gesetzentwurfs verabschiedet, der Regelungen zur Verlängerung für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen, zur Einführung der unentgeltlichen Abnahme statt der verpflichtenden Direktvermarktung sowie zur Verlängerung der Realisierungs- und Pönalfristen für Windenergieanlagen betraf.

Weiterführende Infomationen:

Service-Rubrik

Windenergierelevante Informationen aus den Bundesländern