Typische Verfahrenslaufzeiten von Windenergieprojekten
Im Kontext des angestrebten beschleunigten Ausbaus der Windenergienutzung sind derzeit insbesondere Genehmigungsverfahren ein großes Thema. Doch zur Frage, wie lange es in der Regel dauert, bis ein Windrad sämtliche immissionsschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, gibt es kaum empirische Erkenntnisse. Dieser Wissenslücke hat sich die FA Wind angenommen und mittels umfangreicher Recherchen und Erhebungen eine Datenbasis über fast 10.000 Windenergieanlagen geschaffen, die in den letzten 12 Jahren genehmigt wurden.
Die Auswertungen ergaben, dass es heutzutage ab der Beantragung einer Windenergieanlage im Schnitt vier Jahre dauert, bis mit der Anlage der erste Strom erzeugt werden kann. Sowohl das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren als auch die daran anschließende Realisierungsphase erfordern jeweils durchschnittlich zwei Jahre – und dauern damit fast doppelt so lange wie noch vor dem Jahr 2018 üblich war. Die Verfahrenslaufzeiten zeigen steigende Tendenz, die sich in den ersten fünf Monaten des Jahres 2023 fortsetzte.
Auch für die Entwicklungsschritte vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren zeigte sich zuletzt ein signifikant höherer Zeitaufwand. Während Ende 2014 noch ermittelt wurde, dass der Vorlauf bis zur Einreichung des Genehmigungsantrags im Schnitt drei Jahre erfordert, ergab die zuletzt durchgeführte Umfrage, dass diese Phase mittlerweile gut vier Jahre beansprucht. Für den gesamten Projektentwicklungsprozess sind derzeit typischerweise acht Jahre zu veranschlagen.