Übersicht zu Windenergieerlassen der Länder
Mittlerweile hat die Mehrzahl der Landesregierungen Windenergieerlasse oder vergleichbare windspezifische Leitfäden, Rundschreiben, Hinweise und Handreichungen erlassen. In der Regel wollen die Länder mit diesen Erlassen Einfluss auf die künftige Entwicklung der Windenergie nehmen. Gleichzeitig soll mit den Erlassen bei der Planung und Genehmigung der Anlagen eine einheitliche und effiziente Anwendung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet werden.
Zunächst stellt das Hintergrundpapier klar, dass Windenergieerlasse keinen Gesetzesrang haben. Als Binnenrecht der Verwaltung binden sie lediglich nachgeordnete Behörden. Soweit sie sich an Investoren oder Planungsträger wenden, handelt es sich lediglich um unverbindliche Äußerungen der Verwaltung. Vor diesem Hintergrund weist das Papier auf die Gefahr hin, dass die Erlasse fälschlicherweise als bindend eingeordnet werden, was zu einem Abwägungsausfall bei den Planungsträgern führen kann.
Weiter werden die Regelungen in den verschiedenen Erlassen zu den Themenkomplexen Ausbauziele, Artenschutz, Windenergie im Wald, Abstandsempfehlungen, Infraschall und Repowering dargestellt. Die Bandbreite der Möglichkeiten, Übereinstimmungen und konträre Herangehensweisen werden aufgezeigt. Abgerundet wird die Analyse durch eine übersichtliche Zusammenstellung der in den einzelnen Bundesländern geltenden Windenergieerlasse, Leitfäden, Rundschreiben, Hinweise und Handreichungen.
Weiterführende Informationen:
- Lars Schwarzenberg/Sylvia Ruß/Frank Sailer: Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Windenergieerlasse der Länder, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 19 vom 05.02.2016