WEA-Moratorium nicht verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 22. November 2017 in fünf Klageverfahren gegen die Ablehnung der Genehmigung von Windenergieanlagen entschieden. Die Kläger hatten insbesondere vorgetragen, dass § 18 a Landesplanungsgesetz, welcher ein befristetes Moratorium für die Genehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen vorsieht, verfassungswidrig sei. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht. Die zeitlich befristete Regelung stelle eine verhältnismäßige Beschränkung der Eigentumsrechte dar.
Das Moratorium wurde erlassen, nachdem das OVG Schleswig die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in den Regionalplänen für unwirksam erklärt hatte. Die Regelung war zunächst bis zum 5. Juni 2017 befristet und wurde später bis zum 30. September 2018 verlängert.