Weitere Flächen für Windenergienutzung notwendig
Wie viel Fläche steht in den Bundesländern für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung? Wie viel Landesfläche müssen die Bundesländer noch ausweisen? Die Fachagentur Wind- und Solarenergie veröffentlicht heute ein Karten-Dossier zu den bereitgestellten Flächen.
Die Bundesländer müssen bis zum 31. Mai 2024 darlegen, wie sie die bis Ende 2027 vom Bund vorgegebenen Flächenanteile für die Windenergienutzung (sog. Flächenbeitragswerte) erreichen wollen. Mithilfe von vier interaktiven Karten und Begleittexten zeigt die FA Wind und Solar auf, wie die Flächenvorgaben des Bundes verteilt sind, wie viel Fläche in den Bundesländern bereits ausgewiesen wurde und wie viel Fläche auf Landesebene jeweils noch fehlt, um die gesetzlich festgelegten Anteile zu erreichen. „Einige Bundesländer sind bereits recht nahe an den Zielen. Doch um das bundesweite Zwei-Prozent-Ziel zu erreichen, sind in jedem Bundesland noch zusätzliche Ausweisungen notwendig“, erläutert Dr. Peter Ahmels, Vorstandsvorsitzender der FA Wind und Solar. Die Karten basieren auf den Flächenbeitragswerten des „Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land“ (WindBG) für die einzelnen Bundesländer sowie dem jährlichen Monitoring im Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses von 2023. Dazu Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der FA Wind und Solar: „Unsere Karten bieten nicht nur Planungsbehörden und Entscheidungsträgern wertvolle Informationen, sondern auch der Öffentlichkeit einen Einblick in den Fortschritt und die Herausforderungen bei der Umsetzung der Energiewende.“
Interaktive Karten im Netz
Nutzerinnen und Nutzer der Karten können sich anzeigen lassen, wie sich das Bundesziel auf die einzelnen Bundesländer verteilt und wie der Stand der Flächenausweisung ist. Die Karten zeigen auch, ob in einem Bundesland die Landes-, Regional oder Bauleitplanung für die Flächenausweisung zuständig ist.
Die interaktiven Karten auf der Website der FA Wind und Solar: https://fachagentur-windenergie.de/veroeffentlichungen/interaktive-karten/flaechenbeitragswerte-in-den-bundeslaendern/
Zum Hintergrund: Zwei-Prozent-Flächenziel für die Nutzung der Windenergie
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz hat der Bund jedes Bundesland verpflichtet, einen bestimmten Anteil seiner Landesfläche für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Diese Anteile werden als Flächenbeitragswerte bezeichnet und sind im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegt. Bis 2032 sollen zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Für jedes Bundesland gelten individuelle Vorgaben.
Kurzprofil: FA Wind und Solar
Die FA Wind und Solar ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitglieder des Vereins sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen.
Der Verein unterstützt die natur- und umweltverträgliche Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland. Er veröffentlicht u.a. Analysen, Informationssammlungen und Gutachten. Weiterhin führt er Diskussions- und Vernetzungstreffen durch. Seine Aktivitäten wählt er auf der Basis der klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes aus. Der Verein arbeitet fakten-, rechtssprechungs- und wissenschaftsbasiert.
Pressekontakt
Fachagentur Wind- und Solarenergie e.V.
Alena Müller
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
T 0173 6418333| mueller[at]fa-wind-solar.de