Windenergie im öffentlichen Interesse
Der Bau neuer Windenergieanlagen an Land liegt im „öffentlichen Interesse“ und sollte daher leichter geplant und genehmigt werden können. Zu diesem Schluss kommt ein neues Rechtsgutachten, dass Dr. Roda Verheyen im Auftrag des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy erstellt hat.
Liegt ein Vorhaben im „öffentlichen Interesse“, führe dies im deutschen Recht in der Regel dazu, dass eine Fachplanung gesetzlich vorgeschrieben wird, so Verheyen. Damit würde die Windenergienutzung anderen Infrastrukturvorhaben gleichgestellt. Für ein dafür notwendiges „Windenergie an Land-Gesetz“ wäre der Bund zuständig. Ein solches würde die Planung und Genehmigung vereinheitlichen und damit nicht zuletzt die komplexe Konzentrationszonenplanung ablösen. Sollte dies politisch nicht umsetzbar sein, wäre zumindest ein angemessenes gesetzliches Ausbau- und Flächensicherungsziel für die Windenergie – etwa eine Flächenbereitstellung von 2 Prozent der Landesfläche – auf Bundesebene zu verankern. Denkbar wäre, dies im Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes zu verorten; für leistungsbezogene Ziele böte sich das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.
Weitere Informationen:
- Greenpeace Energy eG (Pressemitteilung vom 14. Mai 2020): Rechtsgutachten zeigt: Ausbau der Windkraft an Land kann deutlich erleichtert werden
- Dr. Roda Verheyen (Mai 2020): Ausbau der Windenergie an Land: Beseitigung von Ausbauhemmnissen im öffentlichen Interesse
- Greenpeace Energy eG (Mai 2020): Forderungen für einen ambitionierten Windkraftausbau