Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen

06.07.2016

In einem Hintergrundpapier vergleicht die FA Wind kommunalwirtschaftsrechtliche Regelungen in den Bundesländern.

Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen durch den Betrieb eines Windrads oder der Beteiligung an einem Windenergieprojekt gilt als eine Möglichkeit der Teilhabe an der kommunalen Wertschöpfung. Für die Gemeinden gelten dabei besondere rechtliche Vorgaben, die sich von einer privaten Beteiligung der Bürger an Windenergieprojekten unterscheiden. Die wesentlichen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Kommunalwirtschaftsrecht der Länder, welches das grundgesetzlich verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung konkretisiert. Für den Bereich der Energieversorgung enthalten die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen zahlreiche Ausnahmen. Durch die unterschiedliche Ausgestaltung der Gemeindeordnungen der Länder divergieren die Möglichkeiten der Gemeinden, eigene Windparkprojekte umzusetzen, in den einzelnen Bundesländern stark. Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Vorschriften ihrer Gemeindeordnungen angepasst, um die Beteiligung von Kommunen zu vereinfachen. Die Entwicklung geht dahin, dass Gemeinden vermehrt die Möglichkeit gegeben werden soll, sich im Rahmen der Erzeugung erneuerbarer Energie wirtschaftlich zu betätigen. Die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer werden in dem Papier überblicksartig zusammengetragen und kurz erläutert.

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Windenergierelevante Informationen aus den Bundesländern