Wirtschaftliche Zumutbarkeit von Antikollisionssystemen
Das Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende (KNE) hat unter dem Titel „Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ Berechnungen zu den Investitionsspielräumen für den Einsatz von Antikollisionssystemen bei Windenergieprojekten veröffentlicht. Betrachtet werden innerhalb der im Bundesnaturschutzgesetz formulierten Zumutbarkeitsgrenzen – von acht bzw. sechs Prozent des Ertrags — Konstellationen mit unterschiedlichen Leistungsparametern der Windenergieanlagen. Damit werden die Grenzen des Einsatzes von Antikollisionssystemen insbesondere bei weniger ertragsreichen Standorten aufgezeigt. Ähnliche Berechnungen der FA Wind mit konkreten Anlagentypen zeigen ebenfalls, dass mit steigender Leistung, höherem Ertrag und einer höheren Anlagenzahl der Spielraum für die Investitionen in ein entsprechendes System steigt.