Zweites Festlegungsverfahren zur BNK
Bereits in naher Zukunft soll die dauerhafte nächtliche Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen für die Mehrzahl der bestehenden Anlagen weitestgehend abgeschaltet werden. Zu diesem Zweck ist seit Ende 2018 eine baldige Umsetzung der sogenannten bedarfsgerechten bzw. bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) geplant. Die Bundesnetzagentur hat bereits letzten Jahres die Verlängerung der Umsetzungfrist für diese Pflicht geprüft und die Ausstattungspflicht auf den 1. Juli 2021 verlängert. Nun prüft die Bundesnetzagentur erneut eine Fristverschiebung und damit die Frage, ob in ausreichendem Maße BNK-Systeme innerhalb der gegebenen Frist am Markt verfügbar sind und in welchem Umfang sie bis zur Frist flächendeckend eingebaut werden können.
Weitere Informationen:
- 6. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur: Zweites Festlegungsverfahren zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen nach § 9 Absatz 8 EEG 2017