Zweites Festlegungsverfahren zur BNK

12.08.2020

Bundesnetzagentur prüft erneut die Verlängerung der Umsetzungsfrist zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung.

Bereits in naher Zukunft soll die dauerhafte nächtliche Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen für die Mehrzahl der bestehenden Anlagen weitestgehend abgeschaltet werden. Zu diesem Zweck ist seit Ende 2018 eine baldige Umsetzung der sogenannten bedarfsgerechten bzw. bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) geplant. Die Bundesnetzagentur hat bereits letzten Jahres die Verlängerung der Umsetzungfrist für diese Pflicht geprüft und die Ausstattungspflicht auf den 1. Juli 2021 verlängert. Nun prüft die Bundesnetzagentur erneut eine Fristverschiebung und damit die Frage, ob in ausreichendem Maße BNK-Systeme innerhalb der gegebenen Frist am Markt verfügbar sind und in welchem Umfang sie bis zur Frist flächendeckend eingebaut werden können.

Weitere Informationen:

Service-Rubrik

Windenergierelevante Informationen aus den Bundesländern