Fachagentur Windenergie
Newsletter der Fachagentur Windenergie an Land e.V.
03/2017 - Ausgabe Juni

Sehr geehrte Abonnentin,
sehr geehrter Abonnent,

wir freuen uns sehr, Sie mit unserem Newsletter über aktuelle Entwicklungen im Bereich Windenergie an Land informieren zu können.

In dieser Ausgabe lesen Sie folgende Beiträge:

Vorwort

1. Ausschreibung Wind an Land

Wanderrouten von Fledermäusen

Energiewendeatlas 2030

3 x 3 guter Öffentlichkeitsbeteiligung

Gesetzesänderungen Umweltrecht

Aktuelle Entscheidungen

Neuigkeiten unserer Mitglieder

In eigener Sache

Publikationen der FA Wind

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

© Holger Bedurke, 2014

im Rahmen der VDI-Fachkonferenz  „Planen im Dialog – Infrastrukturprojekte erfolgreich umsetzen“ diskutierten Experten und Entscheider am 28. Juni in Berlin, wie beispielsweise Verkehrs-, Straßen- und Windenergieprojekte im kritischen gesellschaftlichen Umfeld realisiert werden können. Beeindruckend haben hochrangige Vertreter aus Unternehmen, Verbänden und der Politik die Vorteile der frühen Öffentlichkeitsarbeit dargestellt und sich für eine weitere Stärkung ausgesprochen. Für die FA Wind ist dieser Trend insofern eine Bestätigung, denn die Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung jüngst ein Arbeitsprogramm „Beteiligung und Teilhabe“ beschlossen. Darin spielt das Thema informelle Öffentlichkeitsbeteiligung eine zentrale Rolle. Nächster Schritt dieses Arbeitsprogramms ist ein Fachgespräch zu Beteiligungsansätzen in den Ländern im Oktober 2017.

Auf der gestrigen Konferenz hat sich Staatssekretär Rainer Bomba aus dem Bundesverkehrsministerium für Planungsdialoge zur Beschleunigung von Vorhaben ausgesprochen und die kontinuierliche Fürsprache seines Hauses zugesagt. Lex Hartman, Geschäftsführer von Tennet, zählte zu den Erfolgsfaktoren der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Kompetenzen im eigenen Unternehmen und machte klar, dass die „Haltung“ eine wesentliche interne Weichenstellung darstelle. Der Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hochbahn, Henrik Falk, hat dafür geworben, auf „radikale Einzelinteressen auch mit radikaler Transparenz zu reagieren.“ Anhand von Beispielen konnte Prof. Dirk Rompf, Vorstand bei der Deutschen Bahn, aufzeigen, dass frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Vorhaben beschleunige und sich auch betriebswirtschaftlich lohne. Er mahnte zugleich an, den Veränderungsprozess im eigenen Unternehmen strategisch zu begleiten und in den Dialogen mit der Bevölkerung und Stakeholdern „wahr und klar“ zu sein. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!

Ihr

Axel Tscherniak

Geschäftsführer

Ergebnisse der 1. Ausschreibung Wind an Land

© S. Hofschlaeger / pixelio.de

Die erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war von einem regen Wettbewerb geprägt. Zum Gebotstermin 1. Mai 2017 bewarben sich 256 Gebote für 2.137 Megawatt (MW) auf das ausgeschriebene Leistungsvolumen von 800 MW. Durchgesetzt haben sich fast ausnahmslos Gebote von Bürgerenergiegesellschaften, für die bis dato noch keine Genehmigung vorlag. Die regionale Verteilung der Zuschläge zeigt ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: 70 Prozent der Zuschläge gingen in die nördlichen Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie nach Brandenburg. Die Fachagentur Windenergie an Land hat die Mitte Juni veröffentlichten Ergebnisse der ersten Ausschreibung analysiert und veranschaulicht in einem Hintergrundpapier u.a. die regionale Verteilung der Gebote und Zuschläge in und außerhalb des Netzausbaugebiets mit zahlreichen Tabellen und Grafiken.

Gebote für die zweite Ausschreibung können bis zum 1. August 2017 abgeben werden. Das Ausschreibungsvolumen beträgt zu diesem Termin 1.000 MW, wovon maximal 322 MW für Windprojekte innerhalb des Netzausbaugebiets bezuschlagt werden dürfen.


Wanderrouten von Fledermäusen und Windenergie

Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen sind Kenntnisse über das Verhalten von (fern-)wandernden Fledermäusen wichtig. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat sich in einem Forschungsprojekt verschiedenen Fragen z.B. zu Zugrouten, Rastgebieten und bevorzugten Landschaftsstrukturen gewidmet, dessen Ergebnisse in einem BfN-Skript veröffentlicht wurden.

Diese geben Hinweise, die gegen eindeutige Zugkorridore und bevorzugte Landschaftsstrukturen und für einen mehr oder weniger flächendeckenden Breitfrontenzug über Deutschland sprechen. Allerdings scheint es besondere Rastgebiete zu geben, in denen sich viele Tiere konzentrieren und die für den Schutz der wandernden Arten eine hohe Bedeutung einnehmen.

Energiewendeatlas 2030

© Uschi Dreiucker / pixelio.de

Mit dem Energiewendeatlas 2030 greift die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) Potenziale der Windenergie, Sonnenenergie und weiteren erneuerbaren Energiequellen auf. In dem Atlas werden Schlüsselfragen für das Gelingen der Energiewende wie der weitere zügige Umbau im Stromsektor oder der Durchbruch der Erneuerbaren im Wärme- und Verkehrsmarkt behandelt. Neben einer Vielzahl an Themenkarten enthält der Atlas Best Practice-Projekte, die erfolgreiche Wege zur Nutzung erneuerbarer Energien in verschiedenen Branchen beschreiben.

Der Energiewendeatlas ist als Online-Publikation erhältlich.

3 x 3 guter Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach zweijähriger Forschungstätigkeit hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) Kernerkenntnisse aus dem Vorhaben „Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben" veröffentlicht. Insgesamt 20 Beteiligungsprozesse aus unterschiedlichen Politikfeldern wurden untersucht. Ziel des Forschungsprojekts ist die Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung einerseits hinsichtlich der inhaltlichen Qualifizierung und Weiterentwicklung der Projekte, sodass auch aus Umweltsicht bessere Lösungen gefunden werden. Andererseits sollen organisatorische Optimierungen zu mehr Transparenz, Verbindlichkeit und Kontinuität der Öffentlichkeitsbeteiligung führen.

Änderungen aus dem Bereich des Umweltrechts

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2017 seine Zustimmung zu dem „Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben“ beschlossen. Die darin enthaltenen Änderungen des Umweltverfahrensrechts sind damit zum 29. Mai 2017 in Kraft getreten. Umweltvereinigungen können künftig in mehr Fällen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen. Darüber hinaus entfällt im Anwendungsbereich des Gesetzes die sogenannte materielle Präklusion. Demnach können nun auch solche Einwendungen, die nicht bereits im Verwaltungsverfahren vorgetragen wurden, im späteren Rechtsbehelfsverfahren vorgebracht werden. Nach der Novelle dürfen Einwendungen, die erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhoben werden nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die erstmalige Geltendmachung missbräuchlich oder unredlich ist.

Eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurde am Abend des 22. Juni 2017 vom Bundestag verabschiedet. Darin wird u.a. § 44 BNatSchG novelliert und die sogenannte Signifikanzrechtsprechung der Verwaltungsgerichte in den Gesetzestext aufgenommen.

Das Gesetzesvorhaben zur Anpassung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) befindet sich aktuell noch im parlamentarischen Verfahren. Sollte dies nicht vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 abgeschlossen werden, müssten die Gesetzgebungsverfahrungen erneut begonnen werden. Der Entwurf zur UVPG-Novelle dient teilweise der Umsetzung der europäischen UVP-Änderungsrichtlinie in deutsches Recht. Die Umsetzungsfrist hierfür ist am 16. Mai 2017 abgelaufen.

Aktuelle Entscheidungen

© BillionPhotos.com - Fotolia.com

OVG Münster: Erdbebenmessstationen stehen dem Betrieb von Windenergieanlagen nicht entgegen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 9. Juni 2017 – 8 B 1264/16 entschieden, dass mehrere Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald in der Nähe von Erdbebenmessstationen errichtet werden dürfen.

Gegen die erteilte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sieben Windenergieanlagen war ein Naturschutzverband vorgegangen. Dem Vorbringen der Antragsteller folgte das OVG Münster jedoch nicht. Stattdessen kam es zu dem Ergebnis, dass der Genehmigung weder naturschutzrechtliche noch sonstige Belange entgegenstünden. Die erteilte Befreiung von dem im Landschaftsschutzgebiet geltenden Bauverbot sei nicht zu beanstanden und Bestimmungen des Artenschutzrechts würden nicht verletzt.

Auch die Nähe zu zwei vom Geologischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen betriebenen Erdbebenmessstationen stehe der Genehmigung nicht entgegen. Zum einen seien tatsächliche Störungen der Messergebnisse nicht zu erwarten, zum anderen seien die beiden möglicherweise betroffenen Messstationen nicht Teil des Erdbebenalarmsystems des Landes.

Mit dieser Entscheidung scheint sich das OVG Münster an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum Wetterradar zu orientieren: Nach Auffassung des BVerwG liegt eine rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB) nur dann vor, wenn ihre technische Funktion derart beeinträchtigt wird, das sich dies auf die Aufgabenerfüllung auswirkt (BVerwG, Urteile vom 9. September 2016 – 4 C 6.15 und 4 C 2.16).

Das Verwaltungsgericht (VG) München hatte Anfang des Jahres eine vergleichbare Fragestellung unter Rückgriff auf den bayrischen Windenergieerlass bewertet und war auf dieser Grundlage zu einem anderen Ergebnis gekommen: Maßgeblich für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in der Nähe von Erdbebenmessstationen sei, dass die im bayerischen Windenergieerlass vorgegebenen Mindestabstände eingehalten würden. Die Regelung im Erlass ermögliche eine transparente und verhältnismäßige Handhabung des Nutzungskonflikts zwischen beiden Nutzungsarten im Außenbereich. Auf eine tatsächliche Störung der Messergebnisse komme es nicht an (VG München, Urteil vom 24. Januar 2017 – M 1 K 14.1682).

Die Entscheidungsgründe lagen zu Redaktionsschluss noch nicht vor.

Neuigkeiten unserer Mitglieder

© BMUB / Thomas Trutschel

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Leitlinien für eine naturverträgliche Energiewende

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat am 23. Juni in Berlin auf der Veranstaltung „Naturverträgliche Energiewende 2050“ fünf Leitlinien vorgestellt, die für das Gelingen einer komplett erneuerbaren Energieversorgung im Einklang mit der Natur notwendig sind. Ambitionierte Effizienzmaßnahmen und ein stärkerer Ausbau gebäudenaher Anlagen wie Solarmodule auf Dächern und Fassaden oder Wärmepumpen gehören dabei zu den zentralen Elementen. Eine wichtige Rolle beim weiteren naturverträglichen Ausbau spielen außerdem ein schonender und standortoptimierter Ausbau der Windenergie an Land und See, die Gewinnung von Biomasse aus Rest- und Abfallstoffen sowie eine naturverträgliche Nutzung der Wasserkraft. Diese Leitlinien müssen für die weitere Entwicklung hin zu einer komplett erneuerbaren Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten noch stärker verankert werden.

Hergeleitet wurden die Leitlinien aus den Forschungsarbeiten des Bundesamtes für Naturschutz zum Thema „Naturschutz und erneuerbare Energien“. Erste Ergebnisse aus dem Vorhaben wurden auf der Veranstaltung vorgestellt und diskutiert. In dem Forschungsvorhaben wird mit rückblickenden Szenarien ausgehend vom Jahr 2050 gearbeitet. Diese sind mit großen Unsicherheiten behaftet und stellen keine Prognosen dar, sondern sollen dazu dienen, möglichst naturverträgliche Handlungsoptionen zur Vollendung der Energiewende aufzuzeigen.

Hessen: 1.000. Windrad in Betrieb

In Hessen wurde kürzlich das 1.000. Windrad in Betrieb genommen. Damit hat der Ausbau der Windenergie in dem mitteldeutschen Bundesland einen Meilenstein erreicht. Laut Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir wurde insbesondere in den letzten Jahren eine Aufholjagd hingelegt. Das 1.000. Windrad steht im nordhessischen Gemünden in einem Windpark aus insgesamt sieben Windenergieanlagen mit einer Erzeugungsleistung von 16,8 Megawatt. Rund 9.000 Haushalte in der Region Waldeck-Frankenberg werden von den Anlagen mit Strom versorgt.

 

Faktenpapier Landschaftsbild und Tourismus

Landschaftsbildbeeinträchtigungen sind ernstzunehmende Einwendungen von Kritikern des Windenergieausbaus. Aber wann empfinden wir eine Landschaft überhaupt als schön? Wird sie durch Windenergieanlagen automatisch unattraktiv? Verprellen Windräder tatsächlich Touristen? Und welche Dinge kann ein Binnenland wie Hessen bei der Flächenausweisung beachten? Auf Initiative des Hessischen Energieministeriums hat sich das Bürgerforum Energieland Hessen im Rahmen zweier Faktenchecks diesen Fragen genauer gewidmet.

Auf Ebene der Bundesländer finden sich bislang nur vage Vorgaben dazu, welche Landschaften zu schützen sind. Entscheidungen hierüber werden meist auf regionalplanerischer oder lokaler Ebene getroffen. Eine hohe Landschaftsbildqualität oder hohe Besucherzahlen führen nicht automatisch zum Ausschluss einer Region vom Ausbau der Windenergie. Dennoch verfügt die Regionalplanung über Möglichkeiten, landschaftlich wertvolle Räume von Windenergieanlagen freizuhalten – aus Gründen des Natur-, des Arten-, Gebiets- oder Denkmalschutzes. Weitere Erkenntnisse der beiden Faktencheck-Veranstaltungen sind im Faktenpapier detailliert ausgeführt.

Mecklenburg-Vorpommern: Beteiligungsgesetz MV beklagt

Gegen das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) hat ein Projektierer kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Klage erhoben. Beanstandet wird, dass das Gesetz bereits aus formellen Gründen rechtswidrig sei, da keine Gesetzgebungskompetenz auf Landesebene bestehe. Zudem greife das Gesetz in die Eigentums- und Berufsfreiheit der Anlagenbetreiber ein, indem die Gesellschaft die Anteile nicht mehr zu selbstgewählten Konditionen frei auf dem Markt veräußern könne bzw. zu Ausgleichsangeboten verpflichtet sei.

Nordrhein-Westfalen: Bürgerenergie.Atlas NRW

Der neue Bürgerenergie.Atlas NRW bereitet eine umfangreiche Projektsammlung der Plattform Bürgerenergie & Energiegenossenschaften in Nordrhein-Westfalen übersichtlich auf. Die Online-Datenbank umfasst aktuell insgesamt 321 über eine interaktive Karte verortete Projekte. Die einzelnen Projekte werden in kurzen Steckbriefen charakterisiert und Ansprechpartner benannt.

Ziel der Datenbank ist, Informationsquellen und Ratgeber zu bündeln und damit die Vernetzung mit anderen Bürgerenergiegesellschaften zu vereinfachen. Dazu können die Projekte über eine Suchfunktion nach regionalem Standort, Projektart (z.B. Windenergie), Rechtsform (z.B. Genossenschaft) und Beteiligungsform (z.B. Gesellschaftsanteil) gefiltert werden. Unter den 86 Onshore-Windenergieprojekten befinden sich 15 Genossenschaften, 55 GmbH & Co. KGs, 4 GmbHs, eine GbR und zehn reine finanzielle Beteiligungen.

 

Neue Broschüre: Windenergie in Nordrhein-Westfalen

Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen tauchen vielerorts Fragen von Bürgern auf. Diesen Fragen möchte die EnergieAgentur.NRW mit einer neuen Broschüre begegnen und Grundlagenwissen zur Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen vermitteln.

Rheinland-Pfalz: Statusbericht erneuerbare Energien

In einer aktuellen Publikation der Energieagentur Rheinland-Pfalz werden Status und Entwicklung der erneuerbaren Energien in dem mitteldeutschen Bundesland aufgezeigt. Neben der Windenergie spielen in Rheinland-Pfalz insbesondere Photovoltaik und Biomassenutzung eine bedeutsame Rolle beim Vorantreiben der landesweiten Energiewende. Die Aktivitäten werden mit Karten und Tabellen dargestellt und anhand konkreter Beispiele erläutert.

© Rudolpho Duba / pixelio.de

Thüringen: Neue Broschüre zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) hat in der Broschüre „Unsere Besten!“ acht erfolgreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A&E-Maßnahmen) für Windenergieanlagen in Thüringen veröffentlicht. Die Projekte werden jeweils in Steckbriefen beschrieben und mit Angaben zu Umsetzungszeitraum, Kosten und dem jeweiligen Windenergieprojekt konkretisiert.

Die Beispiele umfassen u.a. Maßnahmen zur Flächenentsiegelung und Gewässerrenaturierung, den Abriss von Gebäuderuinen, die Pflanzung von Streuobstwiesen und den Umbau eines ehemaligen Trinkwasserspeichers zu einem Fledermausquartier. Dabei werden auch Synergieeffekte deutlich, beispielsweise mit der Hochwasservorsorge oder einer nachhaltigen Landschafts- und Siedlungsentwicklung. Abschließend werden in der Broschüre die rechtlichen Grundlagen für A&E-Maßnahmen in Thüringen erläutert und die einzelnen Schritte des Umsetzungsprozesses schematisch dargestellt.

Neue Koalitionsverträge in drei Bundesländern

In drei Bundesländern fanden jüngst Landtagswahlen statt: Im Saarland wurde bereits im März ein neuer Landtag gewählt, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Mai. Die Windenergie an Land war bei allen Koalitionsverhandlungen ein Thema.

Nordrhein-Westfalen beschließt Kurswechsel

In Nordrhein-Westfalen gehen CDU und FDP eine Koalition ein und möchten einen „energiepolitischen Neustart“ einläuten mit dem Ziel, „die Energiewende sicherer, kostengünstiger und ökologisch nachhaltiger zu gestalten.“ Die „privilegierte Netzeinspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern für Neuanlagen soll beendet und die Preisbildung für jeden Anbieter wieder am Strommarkt ermöglicht werden.“ Beim weiteren Ausbau der Windenergie wird ein deutlicher Kurswechsel angestrebt: Mit der Begründung, dass „der massive Ausbau der Windenergie in weiten Teilen des Landes auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung stößt“ möchten die neue Koalitionspartner „zum Erhalt der Akzeptanz“ folgende Änderungen vornehmen: Zukünftig soll „für Neuanlagen eine Abstandsregelung von 1.500 Meter zu Wohngebieten rechtssicher umgesetzt werden.“ Im Landesentwicklungsplan soll „die Verpflichtung zur Ausweisung von Windvorrangzonen ebenso wie die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben werden“. Außerdem wird die „bedarfsgerechte Befeuerung von Neuanlagen und mit Übergangsfrist auch für Altanlagen verpflichtend eingeführt.“ Um die „Zahl neuer Anlagen zu beschränken und die Zahl von Altanlagen abzubauen, wird an durch die Windenergie geprägten Standorten Repowering ermöglicht.“ Zur „Sicherstellung eines angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutzes“ ist außerdem geplant, den Windenergieerlass entsprechend zu überarbeiten. Die Windpotenzialstudien NRW werden zu „immissionsschutz-, erdbebensicherheits- und naturschutzbezogenen Planungsgrundlagen für Windstandorte weiterentwickelt, um insbesondere für Bürgerenergieprojekte die Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungsverfahren zu erleichtern.“ Auf Bundesebene wollen sich die Koalitionspartner für die „Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen einsetzen.“

 

Saarland möchte Kommunen künftig mehr beteiligen

Im Saarland setzt die seit 2012 amtierende Regierung aus CDU und SPD ihre Arbeit über den März hinaus fort. Für das Gelingen der Energiewende setzt das Land zum einen auf eine Verringerung des Energieverbrauchs und zum anderen auf eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am saarländischen Stromverbrauch auf 20 Prozent bis 2020, als Basis für den weiteren Ausbau.

Laut Koalitionsvertrag spielen die Kommunen eine besondere Rolle beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren. Diese sollen „über eine qualifizierte Beratung und Begleitung“ bei der Steuerung und Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergie zukünftig noch mehr unterstützt werden. Bei der Einbeziehung von Flächen im öffentlichen Besitz sollen „insbesondere die von Windenergieanlagen betroffenen Bürger über das gesetzlich vorgesehene Verfahren hinaus früh in die Planungen eingebunden und beteiligt werden.“

Für künftige Planungen im Staatswald sind im neuen Koalitionsvertrag deutliche Einschränkungen vorgesehen, um die „besondere Schutzwürdigkeit historisch alter Waldstandorte mit den Zielen der Energiewende in einen Ausgleich zu bringen.“ Dazu sollen im saarländischen Waldgesetz die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die im Landschaftsprogramm des Saarlandes dargestellten, historisch alten Waldstandorte im Staatswald „in besonderer Weise“ zu schützen. Die Errichtung neuer Windenergieanlagen an entsprechenden Standorten soll nur noch zugelassen werden, wenn es sich um „besonders windhöffige Standorte“ handelt, die „insbesondere gut erschlossen oder bereits vorbelastet sind“. Über die bereits vertraglich gebundenen Flächen hinaus will die Landesregierung im Staatsforst keine weiteren Flächen mehr für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen.

 

Schleswig-Holstein hält an Ausbau der Windenergie fest

Die im Mai neu gewählte „Jamaika“-Koalition aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bekennt sich deutlich zur Energiewende. Laut Koalitionsvertrag ist „die Windenergie an Land in Schleswig-Holstein ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und soll bis 2025 einen Beitrag von zehn Gigawatt installierte Leistung erbringen, wobei dieses Ziel mit dem Netzausbau in Schleswig-Holstein synchronisiert werden muss.“ Die „Sektorenkoppelung soll dafür weiter ausgebaut und die Kosten für Stromkunden durch abgeregelte Windkraftanlagen deutlich gesenkt werden.“ Für den weiteren Ausbau der Windenergie werden laut Koalitionspartner „ca. zwei Prozent der Landesfläche als Eignungsgebiete für Windkraft benötigt.“ Die Regionalpläne Wind werden „unter Einbeziehung der Kommunen, TöB und der allgemeinen Öffentlichkeit grundlegend überarbeitet.“ Wohnsiedlungen sollen zukünftig im „Einklang mit den Energie- und Flächenzielen und unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen entlastet werden.“ Bis zum Abschluss der Regionalplanung gilt ein Moratorium, Ausnahmen werden begrenzt unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien zugelassen.

Das Repowering soll „in ehemaligen Eignungsgebieten und bei Bestandsanlagen insbesondere an den windreichen Küstenstandorten, die mit dem neuen Kriterienkatalog vereinbar sind“, ermöglicht werden. Weitere Altanlagen außerhalb von Potenzialflächen werden hinsichtlich Repowering-Möglichkeiten juristisch geprüft, wobei „entstehende Spielräume zur Erhöhung der Abstände zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion auf 1.000 Meter und zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich auf 500 Meter“ genutzt werden sollen. Zusätzlich zu den bestehenden Mindestabständen wird ein neues Kriterium für die Genehmigung verankert. Im Außenbereich soll der „Mindestabstand dreifache Anlagenhöhe bis Rotorblattspitze, bei Siedlungen fünffache Anlagenhöhe sein.“ Laut neuem Koalitionsvertrag sollen außerdem Netzausbau und -anbindung bei der Ausweisung von Vorrangflächen stärker gewichtet und zeitlich miteinander in Einklang gebracht werden. Neue Anlagen können insbesondere bei bestehenden Windrädern „innerhalb des Küstenschutzstreifens nach entsprechender fachlicher Prüfung errichtet werden.“ Bei Neuanlagen soll „eine bedarfsgerechte Befeuerung gewährleistet und die Umrüstung von Bestandsanlagen weiter gefördert werden.“ Ziel ist, „bis 2022 die nächtliche Befeuerung vollständig auf bedarfsgerechte Befeuerung umzustellen“.

Weiterhin planen die Koalitionspartner die Einrichtung einer unabhängigen Clearing-Stelle zur Konfliktmoderation und Beratung der Bürger. Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der windenergetischen Nutzung vor Ort werden geprüft. Für die Unterstützung der Bürgerenergie soll ein „revolvierender Fond für Risikokapital für die Vorbereitung von Bürgerenergieprojekten in Höhe von fünf Millionen Euro“ aufgelegt werden. Bestrebungen für eine Zertifizierung von fairer Planung und Bürgerbeteiligung werden die Koalitionspartner „konstruktiv begleiten.“

 

Die vollständigen windenergierelevanten Auszüge aus den Koalitionsverträgen der Bundesländer finden Sie jeweils unter Punkt 1 „Energiepolitische Programmatik“ in den Länderinformationen auf der FA Wind Website. Im Archiv auf den Bundesländerseiten finden Sie außerdem die Zusammenstellung der Länderinformationen älteren Datums, so dass Veränderungen von beispielsweise landespolitischen/-planerischen Vorgaben nachvollzogen werden können.

20 Jahre Bundesverband WindEnergie

Wir gratulieren dem Bundesverband WindEnergie (BWE) zu seinem 20-jährigen Bestehen und wünschen ihm noch weitere erfolgreiche Jahre.

 

Virtuelle 360 Grad-Besichtigung eines Windrads

Anlässlich des Global Wind Day am 15. Juni hat der BWE ein Video erstellt, welches die 360 Grad- Besichtigung einer Windmühle ermöglicht. Das Video liefert neben dem Rundumblick in alle Bereiche der Windenergieanlage, eine tolle Aussicht von der Gondel sowie Erklärungen zum Aufbau der Anlage und Wissenswertes zur Technologie allgemein. Beim Abspielen des Videos kann man mithilfe des Mauszeigers das Bild in alle Richtungen bewegen.

In eigener Sache

Neue Mitglieder

Der Deutsche Landkreistag (DLT) ist neues ordentliches Mitglied bei der FA Wind. Der DLT vertritt als kommunaler Spitzenverband 68 Prozent der Bevölkerung auf 96 Prozent der Fläche Deutschlands. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

 

Die mittelständische Firmengruppe Ostwind mit der Zentrale in Regensburg, Bayern, ist neuestes förderndes Mitglied. Wir danken für die Unterstützung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Mitgliederversammlung

Am 1. Juni fand in Berlin die Mitgliederversammlung in den Räumen der Thüringer Landesvertretung beim Bund statt. Tagesordnungspunkte waren u.a. die Wahl eines neuen Vorstands und die Aussprache zu den Vereinsaktivitäten.

Thorsten Müller, Norbert Portz und Henning Dettmer sind auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden bzw. stellten sich nicht wieder zur Wahl. Ludwig Sothmann wurde auf Vorschlag des Deutschen Naturschutzrings im Vorstand bestätigt. Neu in den Vorstand gewählt wurden Wolfram Axthelm vom Bundesverband WindEnergie auf Vorschlag der Wirtschaftsverbände und Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände. Die Amtszeit von Dr. Martin Gude aus dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat erst im vergangenen Jahr begonnen, sodass der Vorstand derzeit aus vier Personen besteht.

FA Wind-Website ist responsive

Durch ein responsives Webdesign ist die FA Wind-Internetseite seit heute für mobile Endgeräte besser lesbar. Neu sind auch Share-Buttons, um spezielle Inhalte über soziale Medien zu verbreiten. Während der Umstellungsphase können unter Umständen nicht zu jedem Zeitpunkt sämtliche Inhalte verfügbar sein. Wir bitten mögliche Beeinträchtigungen zu entschuldigen. Die Adresse bleibt unverändert:

Studentische Hilfskraft gesucht

Bei der FA Wind ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle eines studentischen Mitarbeiters (w/m) neu zu besetzen. Interessierte richten ihre einschlägigen Bewerbungsunterlagen bitte bis 10. Juli 2017 ausschließlich in elektronischer Form an die Geschäftsstelle der FA Wind.

Publikationen der FA Wind

Ausbausituation der Windenergie an Land im Frühjahr 2017

Das erste Quartal 2017 könnte das ausbaustärkste Frühjahr der Windenergie in Deutschland werden. Diesen Schluss lassen Zahlen des Anlagenregisters zu, die die FA Wind ausgewertet hat. Danach gingen in den ersten drei Monaten 388 Windturbinen mit 1.102 MW in Betrieb, eine Steigerung um 20 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016.

Die Genehmigungslage ist trotz des sehr dynamischen Zubaus weiterhin hoch, obgleich der Umfang der neu erteilten Zulassungen im ersten Quartal überschaubar war: 2.772 Genehmigungen für 8.412 MW Windenergieleistung erfasste das Anlagenregister bis zum Frühjahr, davon stammen 148 Anlagen (490 MW) aus 2017.

Im Netzausbaugebiet verlief die Ausbauentwicklung zwischen Januar und März 2017 vergleichbar mit der des Vorjahreszeitraums: 113 Neuanlagen (325 MW) gingen dort ans Netz. Knapp ein Drittel der insgesamt genehmigten Anlagenleistung adressiert Windturbinen in diesem Gebiet: 877 Neuanlagen (2.697 MW) waren Ende April dort genehmigt, davon lediglich 16 im Frühjahr 2017.

 

Jahresbericht 2016

Der Jahresbericht der FA Wind dokumentiert in erster Linie die Vereinsaktivitäten des Kalenderjahrs 2016. Außerdem werden die wichtigsten Geschehnisse der Jahre 2013 bis 2015 zusammengefasst und damit die im letzten Jahr endgültig abgeschlossene Gründungs- und Aufbauphase der FA Wind in knapper Form dargestellt.

 

Rundbrief Windenergie und Recht 2/2017

Am 30. Mai ist der aktuelle Rundbrief Windenergie und Recht erschienen. Die darin enthaltenen Entscheidungsbesprechungen sind Ergebnis des Runden Tischs Windenergie und Recht, der am 24. April in Berlin stattgefunden hat.

Neben den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Wirkungsbereich von Wetterradaranlagen enthält der Rundbrief die Besprechung des EuGH-Urteils Patrice D’Oultremont/Wallonie, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass der wallonische Windenergieerlass unter die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) fällt. Weiter werden Entscheidungen besprochen, welche die Themenbereiche Umweltverträglichkeitsprüfung, Berechnung des Ersatzgeldes und die Relevanz der PROGRESS-Studie für die Genehmigungsverfahren betreffen. Zuletzt enthält der Rundbrief eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit einer Betriebsuntersagung nach der Havarie einer Windenergieanlage und zwei Entscheidungen zum Erlass einer Veränderungssperre.

 

EEG-Hintergrund zu Ausschreibungen aktualisiert

Die FA Wind hat ihr Hintergrundpapier zu ausschreibungsbedingten Neuerungen für Windenergieanlagen im EEG 2017 aktualisiert. In die Online-Version vom 20. Juni wurden praxisrelevante Entwicklungen eingearbeitet, darunter der Hinweisbeschluss der Clearingstelle EEG zu „Übergangsanlagen“. Außerdem wird der Rechtsrahmen für gemeinsame Ausschreibungen für Windenergie- und Solaranlagen vorgestellt.

Veranstaltungen der FA Wind

© FA Wind 2017

Fachgespräch zu Beteiligungsansätzen in den Ländern

Das Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS) und die FA Wind veranstalten am 16. und 17. Oktober 2017 gemeinsam ein Fachgespräch über Beteiligungsansätze in den Ländern für Bürger und Gemeinden im Kontext der Windenergie. Ziel ist es, sich intensiv über Handlungsoptionen zur Stärkung von Beteiligung und Teilhabe in den Ländern auszutauschen und die Umsetzung bestehender Ansätze zu reflektieren.

Das Treffen knüpft inhaltlich an das IASS-Fachgespräch „Bundesländer als Motor der Energiewende“ aus dem Juni 2016 an und ist Teil des im März 2017 von der FA Wind gestarteten Dialogprozesses „Leinen los!“. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung.

Ansprechpartner für weitere Informationen ist Frank Sondershaus (T +49 30 64 494 60-65, sondershaus[at]fa-wind.de).

Rückblick auf vergangene Veranstaltungen

Runder Tisch Vermeidungsmaßnahmen

Am 14. Juni fand das dritte Treffen des Runden Tischs Vermeidungsmaßnahmen in Kassel statt. Behandelt wurde dieses Mal u.a. ein Beispiel aus Niedersachsen, wo ein Monitoring zu einem Fütterungsplatz für Rotmilane durchgeführt wird. Zwei weitere Beispiele stammten aus Mecklenburg-Vorpommern, dort werden Maßnahmen für Rot- und Schwarzmilan sowie die Rohrweihe umgesetzt und evaluiert.

Ein eigener Themenblock widmete sich der vor allem im Wald lebenden Haselmaus. Kommt die geschützte Art in einem Planungsgebiet vor, können umfangreiche Vermeidungsmaßnahmen notwendig werden. Neben einem einführenden Vortrag zur Lebensweise der Haselmaus und zu planerischen Anforderungen wurden Erfahrungen im Umgang mit dem Tier aus verschiedenen Perspektiven dargestellt und diskutiert.

Die Unterlagen des Arbeitstreffens finden Sie in Kürze auf der FA Wind Website.

Unterwegs

Auch in diesem Jahr wird die FA Wind mit einem Stand auf der Husum Wind vom 12. bis 15. September vertreten sein. Sie finden uns in Halle 5 an Stand 5A09. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und anregende Gespräche!

Im Rahmen des Veranstaltungsprogramms wird es am 12. September im Forum 1 zwischen 11.30 und 13.50 Uhr einen Input mit anschließender Diskussion zum Thema „Beteiligung und Teilhabe“ von FA Wind Referent Frank Sondershaus geben.

 

Inputgeber in der Session „Windenergie“ bei der Fachkonferenz „Planen im Dialog - Infrastrukturprojekte erfolgreich umsetzen“ war FA Wind-Geschäftsführer Axel Tscherniak. Die Konferenz fand am 28. Juni in Berlin statt, Veranstalter war der Verein Deutscher Ingenieure (VDI).

  • Weitere Veranstaltungen zum Thema Windenergie an Land finden Sie unter Termine.

  • Für mehr Neuigkeiten rund um das Thema Windenergie an Land besuchen Sie unsere Internetseite.

* Zu guter Letzt: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird überwiegend die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung einer Form explizit geschlechterunabhängig verstanden werden soll.

Unser kostenloser Newsletter erscheint regelmäßig mit wichtigen Informationen zur Windenergie an Land. Er enthält aktuelle Berichte und Hinweise rund um wissenschaftliche, politische, rechtliche und technische Neuigkeiten. Alle Beiträge wurden sorgfältig recherchiert, damit verbundene Hinweise und Empfehlungen sind nach bestem Wissen ausgesucht, zusammengestellt und ausgeführt. Dennoch wird keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post@fa-wind.de.

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