Fachtagung zur Länderöffnungsklausel

Am 17. Juni 2014 veranstaltete die FA Wind in Berlin die Fachtagung „Länderöffnungsklausel für Mindestabstände bei der Windenergieplanung im Spannungsfeld zwischen Flächenkonkurrenz, Akzeptanzförderung und Windenergieausbau“ mit über 100 Teilnehmende aus Bundes- und Landesministerien, Kommunen, Regionalverbänden, Unternehmen, Wissenschaft, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen.

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Länderöffnungsklausel ins Baugesetzbuch beschlossen, mit der den Bundesländern weitgehender Handlungsspielraum bei der Festlegung eigener Abstandsregeln für die Windenergieplanung zur Wohnbebauung eingeräumt wird. Deutlich größere Mindestabstände als bislang könnten den Druck auf die verbleibenden Flächen – auch in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten – erhöhen, diese für die Windenergienutzung auszuweisen. Auch bestehende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete könnten in Bedrängnis kommen. Außerdem ist fraglich, ob größere Abstände der Windenergie zu mehr Akzeptanz verhelfen.

Die Debatte um die Einführung der sog. Länderöffnungsklausel und mögliche Umsetzungsformen in den Ländern nahm die FA Wind zum Anlass, im Rahmen einer Tagung den Themenkomplex aus verschiedenen Perspektiven von Experten des BMUB, MKULNV NRW, des BUND, der TU Dresden, der Universität Halle-Wittenberg sowie von bosch & partner zu beleuchten.