Fachtagung
Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis
Am 14. Oktober 2014 hat die FA Wind im Rahmen der Wind.Energie - Mitteldeutsche Branchentage in Erfurt die Fachtagung „Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis“ mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus der Landespolitik, Regionalplanung, Kommunen, Wissenschaft sowie Projektierung veranstaltet.

Die Windenergienutzung ist im Außenbereich (§35 BauGB) privilegiert zulässig. Regionale Planungsträger und Kommunen haben die Möglichkeit über Raumordnungspläne bzw. Flächennutzungspläne die Zulässigkeit der Windenergie auf bestimmte Standorte zu konzentrieren und darüber räumlich zu steuern.
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- gerichts und verschiedener Obergerichte stellt hohe Anforderungen an ein schlüssiges Plankonzept sowie an die Begründung und Abwägung bei der Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergie. So sind bei der Untersuchung des Planungsraums „harte und weiche Tabuzonen“ zu ermitteln. Aus den verbleibenden Potenzialflächen sind ausreichende Positivflächen für Windenergieanlagen zu entwickeln, die der Windkraft "substanziellen Raum" geben.
Die Rechtsentwicklung der letzten Jahre hat zu erheblicher Verunsicherung insbesondere bei kommunalen und regionalen Planungsträgern geführt. Ziel der Tagung war es, zum besseren Verständnis beizutragen und die rechtlichen und planerischen Anforderungen an die Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten.