Workshop
Vermeidungsmaßnahmen für windenergieanlagensensible Vogel- und Fledermausarten
- Montag, 6. Juli 2015, 11:30 bis 17:00 Uhr
- Anthroposophisches Zentrum Kassel e. V., Wilhelmshöher Allee 261, 34131 Kassel
Bei der Planung von Windenergieanlagen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG betroffen sein. Die Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen kann dem Eintreten der Verbotstatbestände entgegenwirken und die rechtssichere und umweltverträgliche Umsetzung von Projekten ermöglichen. In einer gemeinsam von der FA Wind, der Technischen Universität Berlin (Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung) und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Institut für Umwelt- und Planungsrecht) durchgeführten Studie wurden aus internationaler und nationaler Literatur sowie den Artenschutzleitfäden der Länder Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens des § 44 BNatschG zusammengestellt und ihre Anwendung in der Praxis stichprobenartig im Rahmen von Experteninterviews abgefragt. Auch wurden Rechtsprechungen, soweit zu den einzelnen Maßnahmen vorhanden, in der Studie besprochen. Die Studie wird im Juni als digitale Version vorgelegt.
Auf dem Workshop wurden die zentralen Ergebnisse der Studie vorgestellt. Wesentlicher Teil der Veranstaltung war die Arbeit in drei Fachforen. In diesen wurden in Gruppenarbeit offene Fragen - z. B. zur Durchführbarkeit von Maßnahmen - diskutiert, Erfahrungen mit Vermeidungsmaßnahmen ausgetauscht und offene Punkte in dem Themengebiet abgeleitet.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Workshops finden Sie in der Linkliste.