Genehmigung
Die Zulassung von Windenergieanlagen erfolgt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ein solches ist für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe immer erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass durch das geplante Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren hervorgerufen werden können sowie dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Ist dies gewährleistet, hat der/die Antragsteller/in einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (§ 6 BImSchG).
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat Konzentrationswirkung (§ 13 BImSchG). Das bedeutet, dass die sonstigen, für den Betrieb der Anlage(n) erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens mitgeprüft und beschieden werden. Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen stehen neben der Frage des Immissionsschutzes insofern besonders die Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts, des Bauordnungs- sowie des Bauplanungsrechts im Fokus. Darüber hinaus können weitere fachrechtliche Fragen wie das Luftverkehrsrecht oder der Landschafts- und Denkmalschutz von Relevanz sein.
Das BImSchG sieht sowohl ein vereinfachtes als auch ein förmliches Genehmigungsverfahren vor. Das förmliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG unterscheidet sich vom vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG besonders hinsichtlich der obligatorischen Öffentlichkeitsbeteiligung. Welches Verfahren bei der Genehmigung von Windenergieanlagen durchzuführen ist, hängt von der Anzahl der zu genehmigenden Anlagen sowie von der Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, ab.
Liegen Vorhaben in Windenergiegebieten, die bei der Ausweisung bereits eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben und die nicht in einem Natura 2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark liegen, gelten bis zum 30. Juni 2024 gemäß § 6 WindBG Erleichterungen im Genehmigungsverfahren. Bei diesen Vorhaben entfällt die Pflicht zur UVP und es ist lediglich eine modifizierte artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen, um auf Grundlage vorhandener Daten verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen anordnen zu können. Sind diese nicht möglich, müssen Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten.
Weitere Informationen
Eigene Aktivitäten
- Webseminar am 1. Oktober 2024: Überbauung von Netzverknüpfungspunkten
- Plattform Genehmigungssituation
- 30. Windenergietage 2022: Kompetenztag Ausbau, Radar, Natur- und Artenschutz, Genehmigung
- Informationsveranstaltung am 15. September 2022: Projektmanager in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
- Webinar am 5. Juni 2020: BNK in Sicht
- Webinar am 24. Juni 2020: Typenoffene Genehmigung von Windenergieanlagen
- Webinar zu LAI-Hinweisen am 18. Juni 2020: Schallschutz bei Windenergieanlagen
- Workshop am 18. Oktober 2016: Typenunabhängige Genehmigung von Windenergieanlagen
Eigene Publikationen
- FA Wind (fortlaufend aktualisiert): Übersicht Genehmigungsdauer
- FA Wind (fortlaufend aktualisiert): Standortkarte Drehfunkfeuer
- FA Wind (2023): Typische Verfahrenslaufzeiten von Windenergieprojekten
- FA Wind (2022): Projektmanager in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Rolle - Aufgaben - Potenziale
- FA Wind (2022): Ergebnisse der Branchenumfrage zu Genehmigungshemmnissen
- FA Wind (2021): Genehmigung von Windenergieanlagen
- FA Wind (2021): EEG 2021: Ausschreibungsspezifische Regelungen für Windenergieanlagen an Land, 6. Auflage
- FA Wind (2020): Vollständigkeit von Genehmigungsanträgen - Überblick über das Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen
- BWE, FA Wind (2020): Einrichtung einer Empfehlungsstelle im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land - Ein Vorschlag zur Diskussion
- FA Wind & SUER (2020): Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen
- FA Wind (2020): Zugang zu Umweltinformationen - Eine Übersicht der aktuellen Rechtsprechung
- FA Wind (2019): Zusammenfassung "Internationale Empfehlungen zur Risikoabschätzung, IEA Wind TCP, Task 19 Wind Energy in Cold Climates, 2018"
- FA Wind / BWE (2019): Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie in Deutschland – Ergebnisse einer Branchenumfrage
- FA Wind 2019): Windenergie und Denkmalschutz
- FA Wind (2019): Überblick Windenergie an Land: Anlagenhöhen im Spannungsfeld von Flächenbedarf und Turbinenanzahl
- FA Wind (2017): Windenergienutzung und Gebietsschutz
- FA Wind (2016): Die Bereitstellung kommunaler Flächen für die Windenergienutzung
- FA Wind (2016): Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren und in der Bauleitplanung
- FA Wind (2016): Nachträgliche Anpassung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen aufgrund artenschutzrechtlicher Belange
- FA Wind (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten
- FA Wind (2015): Dauer und Kosten des Planungs- und Genehmigungsprozesses von Windenergieanlagen an Land
- FA Wind (2015): Vermeidungsmaßnahmen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen
- FA Wind (2014): Beteiligungsprozesse bei der Windenergieplanung
Weiterführende Informationen
- Agatz, Monika (2023): Windenergie-Handbuch, 19. Auflage
- acatech, Leopoldina, Akademienunion (2022): Wie kann der Ausbau von Photovoltaik und Windenergie beschleunigt werden?