Natur- und Artenschutz

Das Fortschreiten des Klimawandels stellt vor allem für seltene und in ihrem Bestand gefährdete Tierarten eine ernsthafte Bedrohung dar. Der Ausbau der Windenergienutzung ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und leistet einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz und damit auch zum Schutz und Erhalt von Arten und ihren Lebensräumen.

Dennoch kommt es immer wieder zu Konflikten, denn dem Bau und dem Betrieb von Windenergieanlagen können gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Anforderungen des Natur- und Artenschutzes entgegenstehen. Diese ergeben sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), aus den Naturschutzgesetzen der Länder sowie aus dem dazu erlassenen Ausführungsrecht, wie beispielweise aus Schutzgebietsverordnungen. So sind geschützte Teile von Natur und Landschaft entsprechend der für sie geltenden Vorschriften bereits bei der Flächenausweisung sowie bei der Standortwahl für Windenergieanlagen zu berücksichtigen.

Weitere Belange können sich aus dem Artenschutzecht ergeben, da durch die Errichtung und den Betrieb von Windrädern Lebensräume - vor allem von Vögeln und Fledermäusen - beeinträchtigt werden können. Auch besteht vor allem für Groß- und Greifvogelarten wie bspw. Rotmilan, Wanderfalke und Seeadler ein erhöhtes Risiko, durch Kollision mit dem drehenden Rotor verletzt oder getötet zu werden.

Die Vorgaben des Artenschutzrechtes müssen bei allen Windenergievorhaben somit umfassend berücksichtigt werden. Dabei ist insbesondere § 44 Abs. 1 BNatSchG relevant, der verbietet, Tiere der besonders geschützten Art zu töten, zu verletzen oder zu stören sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, sieht das novellierte BNatSchG bundeseinheitliche Standards für die in diesem Zusammenhang durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung für Brutvögel vor. Auch enthält es eine Liste sogenannter kollisionsgefährdeter Brutvogelarten mit Angaben zu Nah- und Prüfbereichen, die bundesweit gilt. In diesen Bereichen ist eine Überprüfung des Tötungsrisikos mittels Habitatpotenzialanalysen vorgesehen. Für den Fall eines Verstoßes gegen einen oben genannten Verbotstatbestand werden Ausnahmeregelungen getroffen. Erleichterungen und Vereinfachungen betreffen auch das Repowering.

Weiterreichende Anforderungen des Natur- und Artenschutzes, beispielsweise hinsichtlich des Störungsverbotes oder die Fledermäuse betreffend, werden von den meisten Bundesländern im Rahmen von Erlassen, Leitfäden oder Arbeitshilfen behandelt.

Erkenntnisgewinn durch Forschung und Monitoring

Der Ausbau der Windenergie führt zu einem großen Erkenntnisgewinn über das Verhalten von Arten in ihren Habitaten, da während der Planungsphase umfangreiche artenschutzfachliche Untersuchungen vorgenommen werden. Weitere Beobachtungen erfolgen auch während des Anlagenbetriebs, bspw. um Aussagen über die Wirksamkeit von umgesetzten Artenschutzmaßnahmen treffen und ggf. Nachbesserungen vornehmen zu können.

Insgesamt erfordert der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf Arten und ihre Habitate besondere Sensibilität. Wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem Bereich werden in einer Vielzahl von Forschungsvorhaben fortlaufend ausgebaut (siehe Forschungsvorhaben in der Spalte rechts). Im Rahmen der Forschungsprojekte werden auch Handlungsempfehlungen an die Planungspraxis formuliert, welche wiederum in die gesetzlichen Vorgaben Eingang finden.

Trend

Für den Schutz von Fledermäusen wird bereits seit einigen Jahren der Betrieb von Windrädern auf Grundlage von Abschaltalgorithmen reguliert, indem die Anlagen zu Zeiten der höchsten Fledermausaktivität nachts abgeschaltet werden. Für die Minimierung von Konflikten mit windenergiesensiblen Greif- und Großvogelarten treten sogenannte Antikollisionssysteme zunehmend in den Fokus. Diese kamera­- oder radargestützten Systeme können die Abschaltung einer Windenergieanlage auslösen, wenn sich ein Vogel den Rotoren nähert. Im Rahmen von Pilot­- und Forschungsvorhaben wurden derartige Systeme in den letzten Jahren intensiv erprobt, und in einigen Windparks werden sie inzwischen erfolgreich eingesetzt.

 

Weitere Informationen

FA Wind Aktivitäten

FA Wind Publikationen

Weiterführende Informationen

Fledermäuse und Windenergie

Vögel und Windenergie

Auerhuhn

  • Coppes, J.; Bollmann, K.; Braunisch, V.; et al. (2019): Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Auerhühner. Hrsg.: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Projektabschlussbericht

Rotmilan

  • Heuck, C.; Sommerhage, M.; Stelbrink, P. et al. (2019): Untersuchung des Flugverhaltens von Rotmilanen in Abhängigkeit von Wetter und Landnutzung unter besonderer Berücksichtigung vorhandener Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Vogelsberg. Im Auftrag des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Abschlussbericht / Weitere Informationen und Karten

Schwarzstorch

  • gutschker- dongus & Büro für ökologische Fachfragen (2018): Untersuchungen des Flugverhaltens von Schwarzstörchen in Abhängigkeit von Witterung und Landnutzung unter besonderer Berücksichtigung vorhandener WEA im Vogelschutzgebiet Vogelsberg. Im Auftrag des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Abschlussbericht / Weitere Informationen und Karten

Uhu

Technische Systeme zur Betriebsregulierung

Rechtliches

Weiteres

Kompaktwissen

Windenergie und Artenschutz

Forschungsvorhaben zum Thema

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