Rückbau und Recycling

© FA Wind, 2018/Janto Trappe, Hannover
© FA Wind, 2018/Janto Trappe, Hannover

Im August 2024 umfasste der bundesweite Bestand 28.650 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 62 Gigawatt. 14.300 haben das Alter von 15 Jahren überschritten, und etwa 9.400 dieser Anlagen sind bereits älter als 20 Jahre. Seit 2020 läuft die Förderung für ältere Anlagen sukzessive aus. Und auch wenn sich viele der Windenergieanlagen im Weiterbetrieb befinden, wird ein großer Anteil des Bestandes in absehbarer Zeit das Ende der technischen Lebensdauer erreichen. Somit steht in den nächsten Jahren der Rückbau tausender Altanlagen an, womit auch das Thema Rückbau und Recycling zunehmend in den Fokus rückt.

Rechtliche Vorgaben

Eine allgemeine bundesrechtliche Rückbaupflicht für WEA gibt es bislang nicht. Jedoch hat die Baugenehmigungsbehörde seit 2004 sicherzustellen, dass Windenergieanlagen nach dauerhafter Aufgabe zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen sind. Hierzu muss bei Genehmigungserteilung eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, die mit einer nach Landesrecht vorgesehene Baulast oder in anderer Weise abzusichern ist. Bei der Höhe der Sicherheitsleistung gibt es aufgrund der unterschiedlichen Landesgesetze keine einheitliche Vorgehensweise.

Bei Windenergieanlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans stehen, können Festsetzungen zum Rückbau in den Plan mit aufgenommen werden.

Sofern die ausgedienten Anlagen oder ihre Komponenten nicht weiterverwendet werden können, sind sie als Abfall gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu entsorgen.

Recycling und Rückbau in der Praxis

Komponenten einer Windenergieanlage sind neben dem Fundament und dem Mast ein Rotor mit Nabe und Rotorblättern sowie einer Maschinengondel, die den Generator und in den meisten Fällen ein Getriebe enthält. Weit mehr als 90 Prozent einer Anlage lassen sich recyceln und sind als Sekundärrohstoffe wiederverwertbar.

Vor dem Rückbau ist der Betreiber verpflichtet, eine Rückbauanzeige zu stellen. Physisch wird die Anlage durch Trennung der Kabelverbindungen vom Netz genommen und damit dauerhaft stillgelegt. Getriebe- sowie andere Öle und Fette werden entnommen und einer Verwertung nach der Altölverordnung zugeführt. Die Rotorblätter werden mithilfe eines Krans demontiert. Die Zerlegung erfolgt am Boden mittels eingehauster Sägen, um ein Entweichen von Fasern und Stäuben in die Umgebung zu verhindern.

Die Segmente von Stahl- oder Gittertürmen sowie auch Betonhybridtürmen werden i. d. R. schrittweise mechanisch demontiert. Selten ist bei Hybridtürmen eine Sprengung erforderlich. Die Fundamente werden ebenfalls meist vollständig zurückgebaut.

Die Türme und Fundamente lassen sich problemlos und vollständig recyceln. So wird der Fundament- und Turm-Beton vor Ort zerkleinert und im Straßen- und Wegebau verwendet. Der Stahl wird der Stahlproduktion zugeführt.

Die Rotorblätter bestehen in der Regel aus faserverstärkten Kunststoffen sowie aus Harzen und Klebern. Bei älteren Anlagen wurden größtenteils Glasfasern verwendet (GFK). Für Rotorblätter der jüngeren Generation werden auch Carbonfasern eingesetzt (CFK). Ein Großteil des Materials geht in die Zementindustrie, wobei das verbrennende Epoxidharz die Prozesswärme liefert und die Glasfasern die für die Zementherstellung notwendigen Zuschlagstoffe ersetzen. Aufwändiger ist hingegen die Verwertung der CFK-Segmente. Hier werden spezielle Verfahren zur Faserrückgewinnung durch Pyrolyse angewandt.

 

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