Windenergie im Wald

© FA Wind 2015 / Janto Trappe
© FA Wind 2015 / Janto Trappe

Zur Erreichung der Klimaziele ist es dringend erforderlich, die Windenergienutzung an Land erheblich auszubauen. Das hat auch die amtierende Bundesregierung erkannt und sich dafür ehrgeizige Ziele gesetzt: So soll die Stromerzeugungsleistung der landgestützten Windenergieanlagen bis 2030 verdoppelt werden – auf dann 115 Gigawatt. Dafür sind nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bundesweit Flächen im Umfang von durchschnittlich zwei Prozent bereitzustellen. Um dieses zu ermöglichen, werden vor allem in Bundesländern mit hohen Waldanteilen in zunehmendem Umfang Forstflächen zur Verfügung gestellt werden müssen, da davon auszugehen ist, dass nicht ausreichend geeignete Standorte im Offenland verfügbar sind.

Während in den waldreichen Bundesländern bereits seit einigen Jahren vermehrt Windenergieanlagen im Wald errichtet werden, ist der Wald in den waldärmeren Bundesländern häufig durch die Landesraumordnungen als Ausschlussgebiet gekennzeichnet und steht somit nicht für die Windenergienutzung zur Verfügung (siehe Übersichtsgrafik).

Wälder erfüllen zahlreiche Schutz- und Nutzfunktionen und sind vor allem in der aktuellen Klimakrise von zunehmender Bedeutung. So sind sie nicht nur wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sondern sorgen für Temperaturausgleich, fungieren als Kohlenstoffsenken und Luftfilter, schützen den Boden vor Erosion und das Grundwasser vor Stoffeinträgen. Außerdem sind sie Rohstofflieferant und dienen dem Menschen als Ort für die Erholung und das Naturerlebnis. Dies alles muss Berücksichtigung finden, und so stellt die Nutzung von Waldflächen für die Windenergie die Akteure aus Planung, Forstwirtschaft, Naturschutz und Kommunen vor besondere Herausforderungen.

Ebenso wie im Offenland müssen bei Windenergie-Vorhaben im Wald die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft im Vorfeld geprüft und unvermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden. Zudem sind waldrechtliche Belange zu beachten. Im Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie den jeweiligen Landeswaldgesetzen sind Vorschriften zu Ersatzaufforstungen oder Ausgleichsmaßnahmen für das Umwandeln von Wald in eine andere Nutzungsform (hier zur Windenergienutzung) festgeschrieben. Auch Aspekte des Brandschutzes im Wald werden im Genehmigungsverfahren abgehandelt.

Naturnahe Laub- oder Mischwälder weisen i.d.R. besonders hohe Lebensraumqualitäten für an den Wald gebundene Tier- und Pflanzenarten auf, sodass es bei Planungen an entsprechenden Standorten zu Zielkonflikten mit dem Natur- und Artenschutz kommen kann. Grundsätzlich sollten deshalb bevorzugt intensiv forstwirtschaftlich genutzte Waldflächen - insbesondere Fichten- und Kiefernforste – sowie durch Borkenkäferfraß und Sturm entstandene Waldschadensflächen als Standorte genutzt und naturnahe Laub- und Mischwaldflächen freigehalten werden. Auch sollten die Anlagenstandorte möglichst an bestehende Infrastrukturen wie Forstwege angebunden werden, um so die Eingriffe in den Wald gering zu halten.

Die Planung und Umsetzung von Windenergie-Projekten in Waldflächen bedarf immer einer besonders sorgfältigen räumlichen und technischen Planung, bei der Fachwissen aus Forstwirtschaft, Naturschutz, Logistik und Landschaftsplanung eingebracht wird. Eine frühzeitige Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort trägt außerdem zur Akzeptanz bei.

 

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