Windenergienutzung auf Forstflächen

© FA Wind 2015 / Janto Trappe
© FA Wind 2015 / Janto Trappe

Um die Klimaziele zu erreichen ist es erforderlich, die Windenergienutzung an Land erheblich auszubauen. Hierfür soll die Stromerzeugungsleistung der Windenergieanlagen an Land bis 2030 auf 115 Gigawatt gesteigert werden. Dafür sind nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bundesweit Flächen im Umfang von durchschnittlich zwei Prozent bereitzustellen. Vor allem in Ländern mit hohen Waldanteilen sind nicht ausreichend geeignete Standorte im Offenland vorhanden, sodass zunehmend Forstflächen zur Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Vor allem die waldreichen Länder ermöglichen bereits seit Jahren die Errichtung von Windenergieanlagen auf Forstflächen. So stehen in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 60 Prozent der Anlagen dort. In den Ländern mit Waldanteilen zwischen 25 und 35 Prozent ist die Nutzung bislang eingeschränkt möglich, im waldarmen Schleswig-Holstein sowie in Hamburg und Bremen hingegen gänzlich unzulässig.

Eigene Darstellung; Daten: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Vierte Bundeswaldinventur 2022, Waldfläche nach Land
Eigene Darstellung; Daten: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Vierte Bundeswaldinventur 2022, Waldfläche nach Land

Wälder erfüllen zahlreiche Schutz- und Nutzfunktionen. Sie sind nicht nur wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sondern sorgen auch für Temperaturausgleich, fungieren als Kohlenstoffsenken und Luftfilter, schützen den Boden vor Erosion und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen. Außerdem sind Wälder Rohstofflieferant und dienen dem Menschen als Ort für die Erholung und das Naturerlebnis. Dies alles muss Berücksichtigung finden, und so stellt die Nutzung von Waldflächen für die Windenergie die Akteure aus Planung, Forstwirtschaft, Naturschutz und Kommunen vor besondere Herausforderungen.

Ebenso wie im Offenland werden auch bei Windenergie-Projekten im Wald die Auswirkungen auf den Menschen, die Natur und die Landschaft im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsprozesses geprüft. Eingriffe, die sich nicht vermeiden lassen, werden kompensiert. Zusätzlich sind waldrechtliche Belange bei der Planung zu berücksichtigen. Im Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie den jeweiligen Landeswaldgesetzen sind Vorschriften zu Ersatzaufforstungen oder Ausgleichsmaßnahmen für das Umwandeln von Wald in eine andere Nutzungsform (hier zur Windenergienutzung) festgeschrieben. Auch Aspekte des Brandschutzes im Wald werden im Genehmigungsverfahren abgehandelt.

Naturnahe Laub- oder Mischwälder weisen i.d.R. besonders hohe Lebensraumqualitäten für an den Wald gebundene Tier- und Pflanzenarten auf, sodass es bei Planungen an entsprechenden Standorten zu Zielkonflikten mit dem Natur- und Artenschutz kommen kann. Grundsätzlich sollten deshalb bevorzugt intensiv forstwirtschaftlich genutzte Waldflächen wie Fichten- und Kiefernmonokulturen sowie durch Borkenkäferfraß und Sturm entstandene Waldschadensflächen als Standorte genutzt werden. Um die Eingriffe in den Wald möglichst gering zu halten, ist es geboten, für die Erschließung der Anlagenstandorte bestehende Forstwege zu nutzen.

Die Planung und Umsetzung von Windenergie-Projekten auf Forstflächen bedarf immer einer besonders sorgfältigen räumlichen und technischen Planung, bei der Fachwissen aus Forstwirtschaft, Naturschutz, Logistik und Landschaftsplanung eingebracht wird. Eine frühzeitige Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort trägt außerdem zur Akzeptanz bei.

 

Weitere Informationen

Eigene Aktivitäten

Eigene Publikationen

Weiterführende Informationen