Ergebnisse der Ausschreibungen Wind an Land
Im Mai 2017 wurde erstmals eine Ausschreibung zur wettbewerblichen Ermittlung der Vergütungshöhe für Strom aus neuen Windenergieanlagen durchgeführt. Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die erfolgreiche Teilnahme mit der Anlage an einem Gebotstermin, der von der Bundesnetzagentur durchgeführt wird.
Die Grafiken auf dieser Webseite veranschaulichen den zeitbezogenen Umfang der auktionierten und realisierten Leistungsvolumina in Megawatt [MW].
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(letzte Datenaktualisierung: 13.1.2025)
Obenstehende Grafik zeigt den Umfang der Windenergieleistung, die im jeweiligen Gebotstermin einen Zuschlag erhielt (blaue Säule), und wie viel davon bislang realisiert wurde (grüne Säule). Die Umsetzungsfrist (i.d.R. 30 Monate) für erteilte Zuschläge ist bei 20 durchgeführten Ausschreibungen mittlerweile abgelaufen. Daraus nicht realisierte Leistungsmengen sind als orangefarbige Säulen dargestellt.
Rund 10.500 MW Windenergieleistung, für die ein Vergütungsanspruch nach dem EEG im Rahmen der Ausschreibung ersteigert wurde, wurden bis Ende 2023 realisiert. Die größten Anteile davon gingen in Brandenburg (BB), Niedersachsen (NI), Nordrhein-Westfalen (NW) und Schleswig-Holstein (SH) in Betrieb.
Von 31.680 MW Windenergieleistung, welche die Bundesnetzagentur in den Jahren 2017 bis 2023 auktionierte, konnten - mangels Geboten - lediglich Zuschläge für 22.580 MW erteilt werden. Die zugeteilte Leistungsmenge verteilt sich bundesweit auf rund 5.100 Anlagen.
Die regionale Verteilung der seit 2017 bezuschlagten Leistungsvolumina ergibt ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: 70 Prozent der bis Ende 2023 bezuschlagten Leistungsvolumina ging an Windenergieanlagen in nur vier Bundesländer im Norden: Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Lediglich zehn Prozent der Leistungsmenge, die einen Zuschlag in bisherigen Ausschreibungen erhalten haben, beziehen sich auf Windturbinen in der Südhälfte des Landes - konkret in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Die Zuschläge aus 31 Ausschreibungsrunden der Jahre 2017 bis 2023 verteilen sich auf 226 Landkreise und kreisfreie Städte. Der nordrhein-westfälische Kreis Paderborn wurde in 24 Auktionen mit Zuschlägen bedacht. Anlagenbetreiber im schleswig-holsteinischen Kreis Nordfriesland sowie in der Uckermark (Brandenburg) profitierten in 23 Ausschreibungen von Zuschlägen. In zwei weitere Kreise in Schleswig-Holstein (Nordfriesland und Schleswig-Flensburg) gingen in 22 Auktionsrunden zwischen 2017 und 2023 Zuschläge für neue Windenergieanlagen.
Windenergieprojekte in der sogenannten Südregion, welche ein Drittel der Fläche Deutschlands sowie ein Drittel der Bevölkerung umfasst, waren in den Ausschreibungen bislang deutlich unterrepräsentiert. Das begründet sich insbesondere in der geringen Zahl an immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, die dort in den vergangenen Jahren erteilt wurden. Die Genehmigung ist eine der Voraussetzungen, um mit einer Anlage an der Ausschreibung teilnehmen zu können.
Hinweis: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz trifft Regelungen, welche die wirtschaftlichen Bedingungen für die Windenergienutzung in der Region südlich der Mainlinie verbessern sollen. Zur Südregion zählen Baden-Württemberg, das Saarland, der ganz überwiegende Teil von Bayern und Rheinland-Pfalz sowie der Süden von Hessen. Durch Anklicken des Begriffs in der Grafiküberschrift erscheint eine kartografische Darstellung sämtlicher Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb der Südregion.