Bayern (BY)

Mit einer Fläche von 70.542 km² ist Bayern das größte deutsche Bundesland. Die Einwohnerdichte beträgt 190 Einwohner pro km². Mit insgesamt 13.369.393 Einwohnern im Jahr 2022 hat das Bundesland die zweitgrößte Einwohnerzahl.

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich seit Oktober 2023 erneut aus CSU und den Freien Wählern zusammen, Ministerpräsident ist seit März 2018 Markus Söder (CSU).

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 53.768 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich Ende 2022 auf 46,1 Prozent. Der Waldflächenanteil betrug 35,3 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022

1. Energiepolitische Programmatik

Koalitionsvertrag (2023-2028) - Auszug windenergierelevanter Passagen

Aus Kapitel 5: Nachhaltig, modern und zukunftssicher

1. Für den Ausbau unserer Heimatenergie

„(…) Auch bei der Windkraft ist es unser Ziel, mittelfristig einen Spitzenplatz in Deutschland beim Wind an Land zu erreichen. Unser erstes Ziel auf diesem Weg sind 1.000 neue Windkraftanlagen im Freistaat bis 2030. Hierfür bauen wir die staatliche Windenergiegesellschaft „Bayern Wind“ unter dem Dach der Bayerischen Staatsforsten auf. Sie soll die Stromerzeugung im Staatswald ausweiten und beschleunigen. Daneben treiben wir die großen Windparks im bayerischen Chemiedreieck und im Frankenwald zügig voran und heben auch das Potential von Windkraft in Privatwäldern. Die Tätigkeit unserer regionalen Windkümmerer wollen wir fortführen.

Ein finanzieller Ausgleich für die Region und eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann die Akzeptanz vor Ort entscheidend erhöhen. Wir setzen uns daher gegenüber dem Bund für bundesweit einheitliche und verbesserte Regelungen zur Beteiligung von Standortkommunen und Bürgerinnen und Bürgern ein. Sollte die Bundesregierung hier nicht handeln, werden wir eine landesgesetzliche Regelung einführen.

Mit Blick auf das Spannungsfeld zwischen militärischen Vorgaben und dem Ausbau der Windkraft fordern wir den Bund auf, die Genehmigung hinsichtlich des militärischen und zivilen Luftverkehrs zu erleichtern.“

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Bayerisches Aktionsprogramm Energie

Das Bayerische Aktionsprogramm Energie von 2019 baut auf dem Bayerischen Energieprogramm von 2015 und dem Bayerischen Energiekonzept von 2011 auf und schreibt diese fort. Das Programm bildet die Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien auf bayerischer Ebene. Um die Energiewende voranzutreiben, sollen 300 neue Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1 GW bis 2022 initiiert werden.

Im „Aktionsprogramm Energie“ werden 73 Einzelmaßnahmen für mehr dezentrale und erneuerbare Energieversorgung vorgestellt. Seither wurden 69 dieser Maßnahmen umgesetzt.

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Bayerische Klimaschutzoffensive und Klimaschutzprogramm

Mit der Klimaschutzoffensive setzt die Bayerische Staatsregierung neue Maßstäbe: Mit dem Dreiklang aus einem eigenen Bayerischen Klimaschutzgesetz, dem Bayerischen Maßnahmenpaket zum Klimaschutz und erheblichen Investitionen bekräftigt Bayern seinen Willen zu nachhaltigem Klimaschutz. Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes setzt diesen Willen fort. Die Klimaneutralität Bayerns soll bereits im Jahr 2040 erreicht sein. Während die unmittelbare Staatsverwaltung bis 2028 klimaneutral sein soll, gilt dieses Ziel für die Staatsregierung nun ab 2023. Analog zu den Klimazielen des Bundes und der EU sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % sinken.

Das bayerische Klimaschutzprogramm ist dabei das Herz der Klimaschutzoffensive, welches weiterhin auf den bewährten drei Säulen der bayerischen Klimapolitik basiert: Minderung des Treibhausgasausstoßes in Bayern, Anpassung an die Folgen des Klimawandels und verstärkte Forschung zu Umwelt- und Klimaschutz. Dabei werden alle Bereiche mit einbezogen - von Wäldern, Mooren und Wasser über Innovationen, Energie und Mobilität bis hin zur Vorbildfunktion des Staates sowie der Förderung des kommunalen Klimaschutzes. Das Klimaschutzprogramm ist dynamisch angelegt und wird permanent fortgeschrieben und aktualisiert. So wurden manche Maßnahmen bereits umgesetzt, neue Maßnahmen sind hinzugekommen. In seiner aktuellen Version umfasst es rund 150 Maßnahmen. Für die Windenergie sind vor allem folgende Maßnahmen entscheidend:

  • 100 neue Windenergieanlagen in den Bayerischen Staatsforsten
  • Windenergie: Ausbau und Reform (Einführung der Ausnahmetatbestände bzgl. der 10H-Regelung)
  • Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (Wegfall der Erlaubnisverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld von Denkmälern, außer bei besonders landschaftsprägenden Denkmälern)
  • Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen)

Unter Punkt 6 Energie legt Bayern den Schwerpunkt auf den Ausbau erneuerbarer Energien, um die Energiewende zu stärken. U.a. sollen in bayerischen Staatswäldern etwa 100 neue Windkraftanlagen entstehen.

2. Fachliche Grundlagen

Energie-Atlas Bayern - Wissensplattform Wind

Der Energie-Atlas Bayern stellt als das zentrale Internetportal der Bayerischen Staatsregierung zur Energiewende zahlreiche weitere Informationen in Text und Karten bereit, u. a. auch zum Thema Windenergie.

Energie-Atlas Bayern - Themenplattform Windenergie

Auf der Themenplattform Windenergie finden sich die von den zuständigen Ressorts aktualisierten Hinweise und Verwaltungsvorschriften zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sowie ergänzende Informationen. Das Portal löst den am 31. August 2023 außer Kraft getretenen Windenergie-Erlass ab.

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Windenergie in Bayern

Weitere Informationen und Downloads zum Thema Windenergie stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf seiner Homepage zur Verfügung.

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Anwendungshinweise zur 10 H-Regelung

Nach Art. 82 Abs. 1 BayBO sind Windenergieanlagen im Außenbereich nur dann nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert, wenn sie einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebieten einhalten. Für die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB ist die 10 H-Regelung unbeachtlich.

Am 27. Oktober 2022 wurde vom Landtag eine Lockerung der 10 H-Regelung beschlossen. So wird gemäß der Lockerung in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen und Bahntrassen der Abstand der Windräder zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter reduziert. In Windenergiegebieten erfolgt die Festlegung des Abstands seit Juni 2023 gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

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Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen (wird derzeit aktualisiert)

Das Merkblatt soll aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen Windenergieanlagen mit den Belangen des Trinkwasserschutzes vereinbar sein können und welche planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Einschränkungen fachlich begründet sind. Es richtet sich als Arbeitshilfe vor allem an die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden, aber auch an alle berührten Planungsträger und Behörden.

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Info-Broschüre: Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit

In der Broschüre der Reihe "Umweltwissen" wird das komplexe Thema Infraschall und Windenergieanlagen in der 6. Auflage anschaulich anhand wissenschaftlich belastbarer Studien betrachtet und dokumentiert.

 

3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)

3.1 Landesebene

Landesministerien

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie – Prinzregentenstraße 28 – 80538 München

Das Ministerium ist in zehn Abteilungen untergliedert. Die Abteilung 8 befasst sich mit Fragen der Energiepolitik, Energieinfrastruktur und -forschung. In Abteilung 9 (Erneuerbare Energien, Staatsforsten, Jagd) beschäftigt sich das Referat 92 u.a. mit dem Thema Windenergie. Die Abteilung 7 ist u.a. für landes- und regionalplanerische Fragestellungen der Windenergienutzung zuständig.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist die oberste Landesplanungsbehörde.

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Rosenkavalierplatz 2 -81925 München

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die oberste Aufsicht über den Vollzug des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG), des BImSchG sowie der auf diese Gesetze gestützten Rechtsvorschriften; es ist oberste Landesbehörde im Sinn dieser Rechtsvorschriften.

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr - Franz-Josef-Strauß-Ring 4 - 80539 München

Das Ministerium ist bei bauplanungsrechtlichen Einzelvorhaben wie dem Bau von Windenergieanlagen zuständig. In der Abteilung 2 – Recht, Planung und Bautechnik – beschäftigt sich Referat 25 mit Fragen des Bauplanungsrechts. In der Abteilung 4 – Straßen- und Brückenbau – geht es im Referat 41.2 um Landschaftsplanung und Ressourcenschutz.

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Landesentwicklungsprogramm (LEP 2023)

Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 die LEP-Teilfortschreibung zu den Themen gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen, Klimawandel und gesunde Umwelt sowie nachhaltige Mobilität abschließend beschlossen. Die LEP-Teilfortschreibung ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) am 1. Juni 2023 in Kraft getreten.

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG in Bayern

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Bayern einen Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 1,8 bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Zur Erreichung des bundesgesetzlich festgelegten Zwischenziels wurden im LEP 2023 regionale Teilflächenziele bestimmt. Diese wurden gleichmäßig auf die 18 Planungsregionen übertragen. Als Stichtag wurde entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung der 31. Dezember 2027 festgelegt.

3.2 Regionalebene

Planungsträger

Planungsträger sind die Regionalen Planungsverbände der 18 bayerischen Regionen. Mitglieder der Planungsverbände sind alle Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise der jeweiligen Planungsregion (Art. 8 Bayerisches Landesplanungsgesetz - BayLplG).

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Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und Ausschlussgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen

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Regionalpläne

In Bayern gibt es in 18 Planungsregionen Regionalpläne. Der aktuelle Stand der Regionalplanung und Informationen zur windenergierelevanten Teilfortschreibungen sind jeweils auf den Homepages der Regionalen Planungsverbände einzusehen.

Eine Übersicht über alle Regionalen Planungsverbände sowie Links zu den jeweiligen Stellen stellt die Landesentwicklung Bayern zur Verfügung.

4. Planung und Genehmigung

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 1 Abs. 1 Nr. 3 Bayerisches Immissionsschutzgesetz – BayImSchG). Die Kreisverwaltungsbehörden sind die Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden und die kreisfreien Städte.

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Energie-Atlas Bayern – Themenplattform Windenergie

Der Windenergie-Erlass Bayern wurde zum 1. September 2023 durch die Themenplattform Windenergie abgelöst (s. o.). Auf der Themenplattform, die integriert ist in den Energie-Atlas Bayern, finden sich die von den zuständigen Ressorts aktualisierten Hinweise und Verwaltungsvorschriften sowie ergänzende Informationen.

Die Themenplattform enthält u. a. Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, die sowohl für Antragsteller als auch für betroffene Behörden die Rechtslage und die im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens relevanten Belange zusammenfassen. 

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Energie-Atlas Bayern

Der Energie-Atlas Bayern enthält unter der Rubrik "Wind" zahlreiche Informationen zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen.

5. Windenergie und Naturschutz

Energie-Atlas Bayern – Themenplattform Windenergie

Die Website „Naturschutz“ auf der Themenplattform Windenergie gibt u. a. einen Überblick zu den neuen naturschutzrechtlichen Regelungen im Bereich Windenergie.

Windenergie und Artenschutz

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat zum Thema Artenschutz und Windenergie mehrere Arbeitshilfen erstellt und hinsichtlich der Vogelwelt verschiedene Grundlagenuntersuchungen durchführen lassen. Die Arbeitshilfen und Hinweise werden als Downloads auf den Unterseiten „Windenergie und Vogelschutz“ sowie „Windenergie und Fledermausschutz“ zur Verfügung gestellt und sollen die Bewertung der Auswirkungen von geplanten Windenergieanlagen erleichtern und als Entscheidungshilfe für Behörden und Planungsträger dienen.

Windenergie und Vogelschutz

Windenergie und Fledermausschutz

Die dreiteilige Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema Fledermausschutz und Windkraft soll die Umsetzung der Vorgaben aus dem Windenergie-Erlass für die betroffenen Akteure erleichtern.

6. Windenergie im Wald

Themenplattform Windenergie - Waldrecht

Laut Themenplattform Windenergie können auch Windenergieanlagen im Wald einen wertvollen Beitrag für Klimaschutz und Energieversorgung leisten. Die wesentlichen waldrechtlichen Belange, die bei der Planung im Wald zu beachten sind, werden unter dem Kapitel „Waldrecht“ als Downloads zur Verfügung gestellt.

Windenergie in Bayern

Weitere Informationen und Downloads, auch zum Thema Windenergie im Wald, stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf seiner Homepage zur Verfügung.

Weitere Informationen

Die Bayerische Forstverwaltung setzt sich für einen maßvollen und verträglichen Ausbau der Windenergie im Wald in allen Waldbesitzarten ein und stellt selber Flächen für die Windenergieerzeugung zur Verfügung. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Windenergieprojekten im Staatswald ist die Unterstützung der Kommune und der örtlichen Bevölkerung.

Nähere Informationen zur Windenergie im Wald sind auf den Internetseiten der Bayerischen Forstverwaltung und der Bayerischen Staatsforsten zusammengestellt.

Das „Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk“, kurz C.A.R.M.E.N. e. V., bietet auf seiner Website „Windenergie im Wald“ einige Tipps und Anregungen zur schonenden Umsetzung der Windenergienutzung im Wald und stellt in einer Broschüre wichtige Grundlagen zum Thema Windenergie im Wald für Bayern zusammen.

7. Windenergie und Beteiligung

Die Landesregierung will sich gegenüber dem Bund für bundesweit einheitliche und verbesserte Regelungen zur Beteiligung von Standortkommunen und Bürgerinnen und Bürgern einsetzen. Falls die Bundesregierung nicht entsprechend handelt, soll eine landesgesetzliche Regelung eingeführt werden.

8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen

Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) unterstützt die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. LENK koordiniert die bayerischen Aktivitäten für Energiewende und Klimaschutz und vernetzt alle nachgeordneten staatlichen Institutionen mit Verbänden und weiteren wichtigen externen Agierenden. Der Fokus liegt neben der Vernetzung auch auf der Windenergieoffensive AUFWIND mit der Vor-Ort-Betreuung von Kommunen durch die Windkümmerer. Ziele von AUFWIND sind es, die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen, Ausbauhemmnisse systematisch abzubauen und durch verbesserte Rahmenbedingungen den Ausbau der Windenergie in Bayern anzuschieben.

Im Internet informieren das Bayerische Wirtschaftsministeriumund derEnergie-Atlas Bayernüber den Umbau der Energieversorgung im Freistaat.

Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stehen interessierten Kommunen im Rahmen der Zukunftsinitiative AUFWIND seit Herbst 2020 Regionale Windkümmerer zur Seite. Die Experten für Windenergie beraten und unterstützen ausgewählte Kommunen bei der Initiierung von Windenergieprojekten. Die bayernweite Steuerung und Vernetzung der Windkümmerer übernimmt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK). Das Programm Windkümmerer wurde sehr gut angenommen und wird seit Anfang 2023 nun in einer zweiten Förderperiode als Windkümmerer 2.0 fortgeführt. Kommunen können sich eigeninitiativ über die Homepage der LENK für das Angebot der Windkümmerer bewerben.

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Weitere Akteure

Nach den Energiegipfeln 2018/2019 wurde ein Energiebeirat ins Leben gerufen. Er besteht aus 82 Mitgliedern, die aus Verbänden, Organisationen, Unternehmen und Wissenschaft rekrutiert wurden. Aufgabe des Beirates ist es, den Dialog über die Energiewende mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fortzuführen. Der Energiebeirat tagt zwei Mal jährlich.

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Kommunale Spitzenverbände

9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

10. Bildung und Forschung

Bildung

In Bayern gibt es derzeit 16 Bachelor- und neun Masterstudiengänge sowie zwei Diplomstudiengänge im Bereich erneuerbare Energien (Stand 2023).

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Forschung

Am Institut für Physik der Atmosphäre des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) wird unter anderem Windenergieforschung betrieben. Durch numerische Simulationsmodelle werden meteorologische Fernerkundungstechniken entwickelt. Hiermit lassen sich die Wind-, Turbulenz-, Temperatur-, und Feuchtefelder vor und hinter den Windenergieanlagen bestimmen.

Am Lehrstuhl für Windenergie in der Fakultät für Maschinenwesen der Technischen Universität München wird an einem breiten Spektrum von wissenschaftlich-theoretischen und anwendungsorientierten Fragestellungen geforscht, z.B. an Leistungssteigerung durch Windparkregelung.

11. Windenergiestatistik

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land

  • 2016: 2.156 MW, davon 625 MW im Wald
  • 2017: 2.470 MW, davon 739 MW im Wald
  • 2018: 2.493 MW, davon 752 MW im Wald
  • 2019: 2.511 MW, davon 765 MW im Wald
  • 2020: 2.543 MW, davon 792 MW im Wald
  • 2021: 2.568 MW, davon 792 MW im Wald
  • 2022: 2.610 MW, davon 808 MW im Wald

 

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 Anzahl der Windenergieanlagen an Land

  • 2016: 1.997 Anlagen, davon 243 im Wald
  • 2017: 1.108 Anlagen, davon 282 im Wald
  • 2018: 1.116 Anlagen, davon 286 im Wald
  • 2019: 1.122 Anlagen, davon 290 im Wald
  • 2020: 1.130 Anlagen, davon 296 im Wald
  • 2021: 1.136 Anlagen, davon 296 im Wald
  • 2022: 1.147 Anlagen, davon 301 im Wald

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Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen

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Weitere Daten

12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt

Fakten zur Windbranche

Die Bruttobeschäftigung in der Windenergie (On- und Offshore) liegt bei 10.450 (Stand 2021).

13. Weitere Informationen

Tourismus

Windstützpunkte

Als Impulsgeber für Windenergie und für die Energiewende wurden in Bayern sogenannte Windstützpunkte eingerichtet. Kommunen, Energieversorger, Windindustrie und Forschung werden so vernetzt. Durch Besichtigungen, mit Hilfe von Lehrpfaden und anderen Angeboten kann man sich vor Ort über Windenergie informieren. Windstützpunkte gibt es in Schweinfurt, Uffenheim, Wildpoldsried und Wunsiedel.

Jugendbildungsstätte Waldmünchen

Seit 2014 wird im Energiepark die Bildung für nachhaltige Entwicklung fokussiert. Das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie und Ressourcen wird dem Besucher durch Experimente, Informationstafeln und Workshops nähergebracht.

Energiepfad durchs Augsburger Land

Die Bürgerstiftung Augsburger Land hat im Landkreis Augsburg einen Energiepfad mit 17 Stationen angelegt. Der Energiepfad soll den Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen der lebensnotwendigen und vielfältigen Energieformen Antworten geben, technisches Verständnis vermitteln und zu effizienterem Umgang mit Energien anregen.

 

Letzte Aktualisierung: Dezember 2023