Bayern (BY)

Mit einer Fläche von 70.542 km² ist Bayern das größte deutsche Bundesland. Die Einwohnerdichte beträgt 185 Einwohner pro km². Mit insgesamt 13 076 721 Einwohnern im Jahr 2018 hat das Bundesland die zweitgrößte Einwohnerzahl.
Die Landesregierung setzt sich seit November 2018 aus CSU und den Freien Wählern zusammen, Ministerpräsident ist seit März 2018 Markus Söder (CSU).
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2018 bei 47.946€.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2018 auf 46,4 Prozent. Die Waldfläche betrug 35,3 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2019
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2018-2023)
Auszug windenergierelevanter Passagen
Aus Kapitel 3: Für eine nachhaltige Energie
"(…) Energiewende, Energieeffizienz und Klimaschutz gehören zu den wichtigsten Fragen der Zukunft. Deshalb setzen wir in der Energiepolitik auf einen verlässlichen, zunehmend nachhaltig erzeugten Energiemix, der unseren Verpflichtungen zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz nachkommt. Energie und Klimaschutz sind für uns zwei Seiten derselben Medaille, sie sind klar miteinander gekoppelt. Wir wollen Strom, der umweltfreundlich ist und dessen Erzeugung im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft steht.
Wir sehen in einer möglichst regionalen und dezentralen Energieversorgung eine große Chance für die Wertschöpfung vor Ort. Bayern muss die Heimat der innovativen Energieversorgung von morgen sein. Wir wollen so viel Energie wie möglich in Bayern produzieren.
Wir setzen den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent fort. Gegenüber dem Bund werden wir bei den Ausschreibungen einen Mindestanteil für Bayern und Süddeutschland einfordern.
(…) Wir wollen alle Möglichkeiten der CO2-neutralen Energieerzeugung nutzen. Der Ausbau erneuerbarer Energien kann aber nur synchron mit dem Netzausbau und intelligenter Steuerung erfolgen.
Um diese Ziele zu erreichen, bauen wir eine Landesagentur für Energie und Klimaschutz auf und stellen hierfür 20 Mio. Euro zur Verfügung.
(…) Wir werden den weiteren Ausbau der Windkraft im Einvernehmen mit Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen voranbringen. Dabei halten wir an der geltenden bayerischen Rechtslage fest. Derzeit scheitert der Ausbau in erster Linie an den Ausschreibungen. Daher werden wir uns für eine Ausweitung des „Süd-Kontingents“ bei Wind-und Photovoltaik-Ausschreibungen einsetzen.
(…) Wir steigern die Akzeptanz für die Energiewende und setzen uns beim Bund für eine Neuausrichtung des EEG-Fördersystems ein, hierbei ist auf Bestandsschutz für bestehende Anlagen hinzuwirken. Wir wollen eine Stabilisierung der Strompreise. Die Abgabenlast wollen wir auch durch eine Reform des EEG-Fördersystems hin zu mehr Markt- und Systemintegration senken. Dabei müssen Anreize gesetzt werden, die Stromerzeugung zeitlich und räumlich stärker am Bedarf auszurichten.“
- Für ein bürgernahes Bayern. menschlich. nachhaltig. modern. Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 - 2023 zwischen der CSU und den Freien Wählern Bayern
_____________________________________________________________________________
Bayerisches Aktionsprogramm Energie
Das Bayerische Aktionsprogramm Energie von 2019 baut auf dem Bayerischen Energieprogramm von 2015 und dem Bayerischen Energiekonzept von 2011 auf und schreibt diese fort. Das Programm bildet die Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien auf bayerischer Ebene. Um die Energiewende voranzutreiben sollen 300 neue Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1 GW bis 2022 initiiert werden.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (2019): Bayerisches Aktionsprogramm Energie
Bayerisches Energieprogramm
Das Bayerische Energieprogramm vom 20. Oktober 2015 legt die Ziele der bayerischen Energiepolitik fest. Die Windenergie soll bis 2025 5 bis 6 Prozent von der Bruttostromerzeugung ausmachen. Weitere Ziele, welche die nächsten zehn Jahre in Bayern verfolgt werden, sind u.a.:
Energiebedingte Kohlendioxid (CO2) Emissionen: Bis 2025 sollen die energiebedingten CO2-Emissionen auf 5,5 Tonnen pro Kopf reduziert werden.
Erneuerbaren Energien
- Bis 2025 will Bayern den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 70 Prozent steigern
- Im Jahr 2025 sollen 20 Prozent des Endenergieverbrauchs aus regenerativen Energien gedeckt werden.
Energieverbrauch
- Senkung des Primärenergieverbrauchs bis 2025 um zehn Prozent gegenüber 2010.
- Reduzierung des Stromverbrauchsanstiegs auf ein Minimum.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie: Bayerisches Energieprogramm für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung (Oktober 2015 / redaktionelle Revision 2018)
- Weitere Informationen
_____________________________________________________________________________
Klimaschutzprogramm
Im Jahr 2014 hat die Bayerische Staatsregierung das Klimaschutzprogramm 2050 beschlossen. Dieses beinhaltet verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz, u.a. zum Ausbau der erneuerbaren Energien.
- Bayerische Staatsregierung: Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (September 2015)
Bayerische Klimaschutzoffensive
Mit der Bayerischen Klimaschutzoffensive setzt die Bayerische Staatsregierung nun neue Maßstäbe: Mit dem Dreiklang aus einem eigenen Bayerischen Klimaschutzgesetz, dem Bayerischen Maßnahmenpaket zum Klimaschutz, und erheblichen Investitionen bekräftigt Bayern seinen Willen zu nachhaltigem Klimaschutz. Im Entwurf des ersten Bayerischen Klimaschutzgesetzes ist vorgesehen, dass Bayern bis spätestens 2050 klimaneutral sein soll, angestrebt wird aber Klimaneutralität bis 2040 plus. Der Zehn-Punkte-Plan der Klimaschutzoffensive enthält 96 konkrete Maßnahmen und basiert auf den drei Säulen der bayerischen Klimapolitik: Minderung des Treibhausgas-Ausstoßes in Bayern, Anpassung an die Folgen des Klimawandels und verstärkte Forschung zu Umwelt- und Klimaschutz. Dabei werden verschiedene Bereiche z.B. Wälder und Wasser über Energie und Mobilität bis hin zur Förderung des kommunalen Klimaschutzes berücksichtigt.
Unter Punkt 6 Energie legt Bayern den Schwerpunkt auf den Ausbau erneuerbarer Energien um die Energiewende zu stärken. U.a. sollen in bayerischen Staatswäldern etwa 100 neue Windkraftanlagen bis 2021 entstehen.
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2019): Bayerische Klimaschutzoffensive
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2019): Bayerische Klimaschutzoffensive (Langfassung)
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2019): Entwurf Bayerisches Klimaschutzgesetz
2. Fachliche Grundlagen
Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) (Windenergie-Erlass Bayern - BayWEE)
Der Erlass behandelt insbesondere planungsrechtliche Anforderungen an die Windenergienutzung sowie Themen des Genehmigungsverfahrens. Neben dem behördlichen Prüfprogramm werden auch Fragen, die sich Bürgern oder Antragstellern im Zusammenhang mit der Errichtung von neuen Windrädern stellen, beantwortet.
- Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern*, für Bau und Verkehr*, für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst*, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat*, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie*, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege: Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (19.07.2016)
Auch im Energie-Atlas Bayern sind Hinweise zur Genehmigung von WEA enthalten.
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Genehmigung (Thementeil)
*Diese Ministerien wurden mittlerweile umbenannt und hinsichtlich ihrer Zuständigkeitsbereiche teilweise verändert.
_____________________________________________________________________________
Energie-Atlas Bayern
Das zentrale Internetportal der Bayerischen Staatsregierung zur Energiewende stellt zahlreiche Informationen zu den Themen Energiesparen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Text und Karten bereit, u.a. auch zum Thema Windenergie.
- Energie-Atlas Bayern - Wind (Thementeil)
- Energie-Atlas Bayern - Wind (Kartenteil)
- Energie-Atlas Bayern - 3D Analyse zur Simulation von Windenergieanlagen in der Landschaft (Themen- und Kartenteil)
- Energie-Atlas Bayern - Schattenwurfsimulation für Windenergieanlagen (Themen- und Kartenteil)
_____________________________________________________________________________
Bayerischer Windatlas
Der Bayerische Windatlas ist eine Planungs- und Orientierungshilfe für Kommunen und Regionale Planungsverbände, Energieversorgungsunternehmen und Investoren, Bürger sowie andere Interessierte. Er enthält Karten, die die Windgeschwindigkeit und den möglichen Energieertrag einer Windenergieanlage in 100 Metern, 130 Metern und 160 Metern Höhe über Grund zeigen. Die Windkarten geben einen groben Eindruck der Windgeschwindigkeit in typischen Nabenhöhen von Windenergieanlagen. Auch zeigt der Windatlas die Potenziale zur Nutzung der Windenergie in Bayern auf. Er stellt dabei nicht nur die Chancen der Windenergienutzung dar. Ein Ertragsindex zeigt das Risiko von Schwankungen des Winddargebots über einen Zeitraum von 30 Jahren.
_____________________________________________________________________________
Gebietskulisse Windkraft
Die Gebietskulisse Windkraft weist ausreichend windhöffige Flächen aus, in denen die Nutzung von Windenergie aus umweltfachlicher Sicht voraussichtlich möglich ist. Sie dient als Umweltplanungshilfe zur ersten Orientierung und umweltschutzfachlichen Übersicht.
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Gebietskulisse Windkraft (Themen- und Kartenteil)
_____________________________________________________________________________
Info-Broschüre: Windenergie in Bayern
Die Informationsbroschüre beinhaltet wesentliche Informationen zur Windenergie in Bayern.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt sowie Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Windenergie in Bayern (Erstfassung Juli 2012, Überarbeitete Internetversion November 2018)
_____________________________________________________________________________
10 H-Regelung
Nach Art. 82 Abs. 1 BayBO sind Windenergieanlagen im Außenbereich nur dann nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert, wenn sie einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebieten einhalten. Für die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB ist die 10 H-Regelung unbeachtlich.
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Anwendungshinweise zur 10 H-Regelung (2016)
- Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Bauleitplanung für Windenergieanlagen
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Genehmigung (Thementeil)
_____________________________________________________________________________
Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): Merkblatt "Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen" (August 2012)
_____________________________________________________________________________
Info-Broschüre: Windenergieanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Windenergieanlagen - beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Landesministerien
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie – Prinzregentenstraße 28 – 80538 München
Das Ministerium ist in elf Abteilungen untergliedert. Die Abteilung 8 befasst sich mit Fragen der Energiepolitik, Energieinfrastruktur und -forschung. In Abteilung 9 (Erneuerbare Energien, Energiedialog) beschäftigt sich das Referat 92 u.a. mit dem Thema Windenergie. Die Abteilung 10 ist u.a. für landes- und regionalplanerische Fragestellungen der Windenergienutzung zuständig.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist die oberste Landesplanungsbehörde.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Rosenkavalierplatz 2 -81925 München
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die oberste Aufsicht über den Vollzug des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG), des BImSchG sowie der auf diese Gesetze gestützten Rechtsvorschriften; es ist oberste Landesbehörde im Sinn dieser Rechtsvorschriften.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr - Franz-Josef-Strauß-Ring 4 - 80539 München
Das Ministerium ist bei bauplanungsrechtlichen Einzelvorhaben wie dem Bau von Windenergieanlagen zuständig. In der Abteilung 2 – Recht, Planung und Bautechnik – wird sich im Referat 25 mit Fragen des Bauplanungsrechts beschäftigt. In der Abteilung G – Politik und Grundsatzfragen – geht es im Referat G7 um Flächenmanagement, Landschaftsplanung und Ressourcenschutz.
_____________________________________________________________________________
Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Windenergierelevante Auszüge
- 1.3.1 Klimaschutz
(G) „Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch (…) die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (…).“
Zu 1.3.1 (B): „Daneben trägt die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energieträger – Wasserkraft, Biomasse, Solarenergie, Windkraft und Geothermie – dazu bei, die Emissionen von Kohlendioxid und anderen klimarelevanten Luftschadstoffen zu verringern. Die Landes- und Regionalplanung unterstützt dies insbesondere mit der Festlegung von Vorrang und Vorbehaltsgebieten für Windkraftanlagen sowie gegebenenfalls für Photovoltaikanlagen (vgl. 6.2).“
- 6.2.1 Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
(Z)„Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen.“
- 6.2.2 Windkraft:
(Z) „In den Regionalplänen sind im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festzulegen“.
(G) „In den Regionalplänen können im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten ergänzend Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt werden.“
- 7.1.3 Erhalt freier Landschaftsbereiche
(G) „Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke sollen insbesondere nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet werden“.
- Bayerische Staatsregierung: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 21. Februar 2018
- Bayerische Staatsregierung: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 3. Dezember 2019
- Link zur aktuellen Fassung des LEP (1. Januar 2020)
3.2 Regionalebene
Planungsträger
Planungsträger sind die Regionalen Planungsverbände der 18 bayerischen Regionen. Mitglieder der Planungsverbände sind alle Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise der jeweiligen Planungsregion (Art. 8 Bayerisches Landesplanungsgesetz - BayLplG).
_____________________________________________________________________________
Instrumente der Regionalplanung
- Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und Ausschlussgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen
Quelle: LEP (Stand 2020)
_____________________________________________________________________________
Regionalpläne
In Bayern gibt es in 18 Planungsregionen Regionalpläne. Der aktuelle Stand der Regionalplanung und Informationen zur windenergierelevanten Teilfortschreibungen sind jeweils auf den Homepages der Regionalen Planungsverbände einzusehen.
Eine Übersicht über alle Regionalen Planungsverbände sowie Links zu den jeweiligen Stellen stellt die Landesentwicklung Bayern zur Verfügung.
4. Planung und Genehmigung
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Kreisverwaltungsbehörden (§ 1 Abs. 1 c) Bayerisches Immissionsschutzgesetz – BayImSchG). Die Kreisverwaltungsbehörden sind die 71 Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden und die 25 kreisfreien Städte.
________________________________________________________________
Erlasse
Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) (Windenergie-Erlass Bayern - BayWEE)
Der Erlass behandelt insbesondere planungsrechtliche Anforderungen an die Windenergienutzung sowie Themen des Genehmigungsverfahrens. Neben dem behördlichen Prüfprogramm werden auch Fragen, die sich Bürgern oder Antragstellern im Zusammenhang mit der Errichtung von neuen Windrädern stellen, beantwortet.
- Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern*, für Bau und Verkehr*, für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst*, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat*, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie*, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege: Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (19.07.2016)
*Diese Ministerien wurden mittlerweile umbenannt und hinsichtlich ihrer Zuständigkeitsbereiche teilweise verändert.
________________________________________________________________
LAI-Hinweise
Mit Schreiben vom 22.02.2018 sollen die neuen LAI-Hinweise in Bayern nunmehr nach Ziff. 7.3.1 BayWEE (Bayerischen Windenergieerlass) „als Erkenntnisquelle angewendet werden“.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2018): Immissionsschutz; Anwendung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen
_____________________________________________________________________________
Energie-Atlas Bayern
- Der Energie-Atlas Bayern enthält unter anderem zahlreiche Informationen zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen.
5. Windenergie und Naturschutz
Windenergie-Erlass
Im Windenergie-Erlass werden in Kapitel 8 Hinweise zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Fragestellungen gegeben.
- Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern*, für Bau und Verkehr*, für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst*, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat*, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie*, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege: Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (19.07.2016)
*Diese Ministerien wurden mittlerweile umbenannt und hinsichtlich ihrer Zuständigkeitsbereiche teilweise verändert.
Fachliche Erläuterungen zum Windenergie-Erlass Bayern
Arbeitshilfe Vogelschutz und Windenergienutzung - Fachfragen des bayerischen Windenergie-Erlasses
Die Arbeitshilfe konkretisiert einschlägige naturschutzfachliche und rechtliche Aussagen des bayerischen Windenergie-Erlasses.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Arbeitshilfe Vogelschutz und Windenergienutzung - Fachfragen des bayerischen Windenergie-Erlasses (Februar 2017)
Arbeitshilfen Fledermausschutz und Windkraft
Die dreiteilige Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema Fledermausschutz und Windkraft soll die Umsetzung der Vorgaben aus dem Windenergieerlass für die betroffenen Akteure erleichtern.
Teil 1: Fragen und Antworten
Vollzugshinweise und Antworten zu vielen Fragen bezüglich der Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windenergieanlagen rund um den bayerischen Windenergie-Erlass werden in dieser Arbeitshilfe gegeben.
Teil 2: Verringerung des Kollisionsrisikos
Die Arbeitshilfe gibt Hintergrundinformationen und Erläuterungen zur Einrichtung fledermausfreundlicher Betriebsalgorithmen an Windenergieanlagen.
Teil 3: Schlussfolgerungen aus dem Gondelmonitoring
Basierend auf einer Auswertung von über 50 Untersuchungen der Fledermausaktivitäten an Windenergieanlagen in Bayern gibt diese Arbeitshilfe Empfehlungen zu fachlichen Standards und Inhalten von Gondelmonitoringgutachten gemäß Windenergie-Erlass.
- Teile 1 bis 3 sind auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung downloadbar.
FAQ Vogelschutz und Windenergienutzung
Fragen- und Antwortkatalog zu unklaren Formulierungen im Bayerischen Windenergie-Erlass (BayWEE) und in der Arbeitshilfe Vogelschutz und Windenergienutzung (Arbeitshilfe Vögel)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: FAQ Vogelschutz und Windenergienutzung
Vertiefende Studien zu Vogelschutz und Windenergienutzung
Das LfU hat verschiedene Studien durchführen lassen, die die Thematik Vogelschutz und Windenergienutzung anhand von einzelnen Vogelarten näher beleuchten.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Vertiefende Studien zu Vogelschutz und Windenergienutzung
6. Windenergie im Wald
Laut Bayerischem Windenergie-Erlass stehen im Wald in Bayern geeignete Standorte für die Windenergie zur Verfügung und Windenergieanlagen in Wäldern können einen Beitrag für den Ausbau der Windenergie im Binnenland leisten. Die wesentlichen waldrechtlichen Belange, die bei der Planung im Wald zu beachten sind, werden in dem Erlass in Kapitel 9 erläutert und Empfehlungen formuliert.
- Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern*, für Bau und Verkehr*, für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst*, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat*, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie*, für Umwelt und Verbraucherschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege: Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (19.07.2016)
*Diese Ministerien wurden mittlerweile umbenannt und hinsichtlich ihrer Zuständigkeitsbereiche teilweise verändert.
Die Bayerische Forstverwaltung setzt sich für einen maßvollen und verträglichen Ausbau der Windenergie im Wald in allen Waldbesitzarten ein und stellt selber Flächen für die Windenergieerzeugung zur Verfügung.
Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Windenergieprojekten im Staatswald ist die Unterstützung der Kommune und der örtlichen Bevölkerung.
Nähere Informationen zur Windenergie im Wald sind auf den Internetseiten der Bayerischen Forstverwaltung und der Bayerischen Staatsforsten zusammengestellt.
____________________________________________________________________________
Weitere Informationen
- C.A.R.M.E.N. e.V: Windkraft im Wald – Potenziale, Anforderungen und Umsetzungsschritte (Juli 2015)
7. Windenergie und Beteiligung
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Praxisbeispiele Bürgerwindenergieanlagen (Thementeil)
_____________________________________________________________________________
Finanzielle Beteiligung
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Finanzierung und Beteiligung (Thementeil)
- Genossenschaftsverband Bayern: Erfolgsmodell Genossenschaft: die Energiewende gemeinsam gestalten
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) verfolgt das Ziel, die politischen Vorgaben des Landes zur Energiewende und dem Klimaschutz umzusetzen. Dafür fungiert sie einerseits als Kompetenz- und Beratungsstelle des Freistaats Bayern und ist andererseits ein aktiver Gestalter, der informiert, neue Begeisterung entfacht, Maßnahmen umsetzt und weitere inhaltliche Akzente setzt. Der Fokus liegt neben der Vernetzung aller Beteiligten der Energiewende besonders auf dem Projekt Aufwind sowie auf dem Aufbau und dem Betrieb einer Kompensationsplattform für CO2-Emissionen.
Im Internet informieren das Bayerische Wirtschaftsministerium und der Energie-Atlas Bayern über den Umbau der Energieversorgung im Freistaat.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern
Als Impulsgeber für Windenergie und für die Energiewende wurden in Bayern sogenannte Windstützpunkte eingerichtet. Kommunen, Energieversorger, Windindustrie und Forschung werden so vernetzt. Durch Besichtigungen, mit Hilfe von Lehrpfaden und anderen Angeboten kann man sich vor Ort über Windenergie informieren. Windstützpunkte gibt es in Schweinfurt, Uffenheim, Wildpoldsried und Wunsiedel.
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Windstützpunkte (Thementeil)
Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden im Rahmen der Zukunftsinitiative „Aufwind“ den Kommunen ab Herbst 2020 Regionale Windkümmerer zur Seite gestellt. Diese sollen ausgewählte Kommunen bei der Initiierung ihres Windenergieprojekts beraten und unterstützen.
Die Arbeitsgruppen des Energiegipfels Bayern, initiiert und geleitet vom Bayerischen Wirtschaftsministerium, beschäftigten sich im Jahr 2019 mit den wichtigsten Themen der „Energiewende 2.0" in Bayern. Die AG 1 „Erneuerbare Energien-Ausbau in Bayern“ diskutierte in ihren Sitzungen u.a. über die Windenergie. Dieser Dialogprozess endete im September 2019.
Ab dem Herbst 2020 erhält der Dialog ein neues Gesicht und wird mit allen wichtigen Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft in Form eines Energiebeirates mit zwei Sitzungen pro Jahr fortgeführt.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Energiegipfel - Arbeitsgruppen
_____________________________________________________________________________
Weitere Akteure
_____________________________________________________________________________
Kommunale Spitzenverbände
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
Bildung
In Bayern gibt es derzeit 22 Studiengänge im Bereich erneuerbare Energien (Stand 2018).
Quelle: foederal-erneuerbar.de
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
_____________________________________________________________________________
Forschungszentrum
Am Institut für Physik der Atmosphäre des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) wird unter anderem Windenergieforschung betrieben. Durch numerische Simulationsmodelle werden meteorologische Fernerkundungstechniken entwickelt. Hiermit lassen sich die Wind-, Turbulenz-, Temperatur-, und Feuchtefelder vor und hinter dnr Windenergieanlagen bestimmen.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2015: 1.823 MW, davon 516 MW im Wald
- 2016: 2.233 MW, davon 694 MW im Wald
- 2017: 2.493 MW, davon 740 MW im Wald
- 2018: 2.515 MW, davon 753 MW im Wald
- 2019: 2.531 MW, davon 766 MW im Wald
Quelle: windguard.de; WEA im Wald: eigene Erhebung
__________________________________________________________________________
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2015: 937 Anlagen, davon 202 im Wald
- 2016: 1.061 Anlagen*, davon 244 im Wald
- 2017: 1.153 Anlagen, davon 283 im Wald
- 2018: 1.161 Anlagen, davon 287 im Wald
- 2019: 1.166 Anlagen, davon 291 im Wald
Quelle: windguard.de; WEA im Wald: eigene Erhebung
Auf windguard.de werden auch Halbjahreszahlen veröffentlicht.
__________________________________________________________________________
Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Windenergieanlagen Bestand (Kartenteil)
__________________________________________________________________________
Weitere Daten unter:
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Daten und Fakten (Thementeil)
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie: Fortschrittsbericht 2016/2017 zum Umbau der Energieversorgung Bayerns (Juli 2018)
- Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (2018): Bundesländer mit neuer Energie. Statusreport Föderal Erneuerbar 2018. Zahlen, Daten, Fakten BY
- Föderal Erneuerbar - Landesinfo BY
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Fakten zur Windbranche
- Bruttobeschäftigung Windenergie: 12.920 (Stand 2016)
Quelle: foederal-erneuerbar.de
13. Weitere Informationen
Tourismus
Windstützpunkte
Als Impulsgeber für Windenergie und für die Energiewende wurden in Bayern sogenannte Windstützpunkte eingerichtet. Kommunen, Energieversorger, Windindustrie und Forschung werden so vernetzt. Durch Besichtigungen, mit Hilfe von Lehrpfaden und anderen Angeboten kann man sich vor Ort über Windenergie informieren. Windstützpunkte gibt es in Schweinfurt, Uffenheim, Wildpoldsried und Wunsiedel.
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Windstützpunkte (Thementeil)
Jugendbildungsstätte Waldmünchen
Seit 2014 wird im Energiepark die Bildung für nachhaltige Entwicklung fokussiert. Das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie und Ressourcen wird dem Besucher durch Experimente, Informationstafeln und Workshops nähergebracht.
Energiepfad durchs Augsburger Land
An 17 Stationen des von der Bürgerstiftung Augsburger Land angelegten Energiepfads soll dem Bürger die Vielfältigkeit und Lebensnotwendigkeit von Energie nähergebracht werden. Ebenso soll dieser dazu beisteuern, die Technik dahinter besser zu verstehen und zu einem bewussteren Umgang mit Energie inspirieren.