Brandenburg (BB)

Brandenburg hat eine Fläche von 29.654 km² und eine Einwohnerdichte von 85 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 2.531.071 Einwohner.
Die Landesregierung setzt sich seit 2019 aus SPD, CDU und Grünen zusammen. Seit 2013 ist Dietmar Woidke (SPD) amtierender Ministerpräsident.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 29.209 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2020 auf 48,5 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 34,9 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2021
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2019-2024)
Auszug windenergierelevanter Passagen
Energie
Die Koalition ist sich der Verantwortung für eine sichere und klimaschonende Energieversorgung bewusst. Gerade für die Lausitz als Energieregion, aber auch für ganz Brandenburg, wird der weitere Ausbau erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle spielen, wobei Energie für die Menschen und Unternehmen im Land bezahlbar bleiben muss. Das ist auch eine soziale Frage.“
„Die Koalition bekennt sich zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes. Wir werden die Energiestrategie 2030 zu einer Energie- und Klimastrategie weiterentwickeln und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker in den Blick nehmen.“
„Die Koalition wird zudem alle entsprechenden Gesetze einem Klimacheck unterziehen. Unser energiepolitisches Ziel ist es, unter Beachtung des Zieldreiecks „Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit“ sowie der Akzeptanz die in der Region Berlin-Brandenburg rechnerisch benötigte Energie bis 2050 aus erneuerbaren beziehungsweise nachwachsenden Rohstoffen zu erzeugen. Hierfür werden wir sicherstellen, dass mit Blick auf die Versorgungssicherheit ein hinreichendes Angebot an Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung steht.“
Erneuerbare Energien
„Die Koalition bekennt sich gemäß der Energiestrategie 2030 zum Ausbauziel bei der Windenergie von 10.500 MW im Jahr 2030.“
„Die Koalition setzt sich zum Ziel, die Akzeptanz der Windkraft zu erhöhen und legt für Brandenburg fest, dass Repowering und Ausbau nur außerhalb eines Radius von 1.000 Metern zur Wohnbebauung stattfinden darf. Gleichzeitig verständigen sich die Koalitionspartner auf eine Überarbeitung des Regionalplanungskonzeptes, um die Ausbauziele zu erreichen. In diesem Rahmen ist eine Vergrößerung der Abstandsempfehlung zu besonders belasteten Siedlungen auf 1.500 Meter zu prüfen. Das neue Konzept soll möglichst innerhalb des ersten Halbjahrs 2020 erarbeitet werden.“
„Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Energiestrategie 2030 werden wir die Beratungsstelle Erneuerbare Energien zu einer Dialog- und Servicestelle für die Energiewende im Land Brandenburg weiterentwickeln. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz wird die Koalition umsetzen. Wir werden dafür sorgen, dass das Geld aus dem Ausbau erneuerbarer Energien auch in den betroffenen Orten bleibt und wollen die betroffenen Kommunen bei der Planung über die regionalen Planungsgemeinschaften hinaus stärker beteiligen.“
„In den nächsten Jahren wird die Nachfrage nach innovativen Recyclingangeboten für ausgediente Windkraftanlagen ansteigen, worin wir eine Chance für Brandenburg sehen. Deshalb will die Koalition Anreize dafür setzen, dass die Wertschöpfungskette dieses Wirtschaftszweiges im Land auf- und ausgebaut wird.“
- Zusammenhalt, Nachhaltigkeit, Sicherheit - Ein neues Kapitel für Brandenburg. Koalitionsvertrag zwischen SPD Brandenburg, CDU Brandenburg und Bündnis 90 Die Grünen Brandenburg für die Wahlperiode (2019 – 2024) des Brandenburger Landtages in der Fassung vom 24. Oktober 2019
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Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebieten
Der Landtag hat am 20. Mai 2022 das Brandenburgische Windenergieanlagenabstandsgesetz (BbgWEAAbG) verabschiedet, das die Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg regelt. Dabei soll der Abstand vom Mastfuß einer Windenergieanlage bis zur Kante der Hauptanlage des nächstgelegenen Wohngebäudes mindestens 1.000 m betragen. Dabei wird vom § 249 Absatz 3 BauGB Gebrach gemacht, der den Ländern die Möglichkeit von Mindestabständen zu Wohnhäusern einräumt.
- Landtag Brandenburg: Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsgesetz - BbgWEAAbG) vom 20. Mai 2022
2. Fachliche Grundlagen
Energiestrategie 2040
Die Energiestrategie 2040 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie löst die bisher gültige Energiestrategie 2030 ab. Als Ziele werden darin die Erhöhung der Energieeffizienz, der Ausbau der Erneuerbaren Energien und Wasserstoffwirtschaft, die Gewährleistung der Klimaversorgung, die Steigerung der Beteiligung und Akzeptanz bei der Energiewende sowie die Weiterentwicklung und Stabilisierung der Wertschöpfung genannt.
Bei der Windenergie wird das Installationsziel von 15,0 GW bis 2040 sowie eine Flächenbereistellung von mehr als 2,2 % der Landesfläche angestrebt. Ebenfalls werden Rahmenbedingungen zur Erreichung dieser Ziele aufgestellt.
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, 2022: Energiestrategie 2040
- Gutachten zur Energiestrategie Brandenburg 2040: Aktualisierung und Weiterentwicklung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg (Mai 2021)
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Energieportal Brandenburg
Das Energieportal Brandenburg enthält Daten und Fakten zu allen Energieerzeugungsanlagen im Land und zeigt den aktuellen Ausbaustand der Erneuerbaren Energien, zugehörige Infrastrukturen und konventionelle Energieerzeugungsanlagen. Dieses Portal ersetzt den bisherigen Energie- und Klimaschutzatlas, der im April 2022 abgeschaltet wurde.
Auf der Windkarte sind die in Betrieb befindlichen Anlagen (installierte Leistung) auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur sowie die geplanten und genehmigten Anlagen auf Basis des Anlageninformationssystem LIS-A vom Landesamt für Umwelt Brandenburg dargestellt.
- Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH: Energieportal Brandenburg
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Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Der Katalog benennt landespolitische Maßnahmen zur bundesweiten Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung (IEKP). Maßnahmen im Bereich der Windenergienutzung sind unter Punkt 2.1.4.1 beschrieben.
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)*: Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (September 2008)
* vormals: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV)
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Landesministerien
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) - Heinrich-Mann-Allee 107 - 14473 Potsdam
Das Ministerium ist in fünf Abteilungen untergliedert. Das Referat „Erneuerbare Energien, wirtschaftspolitische Umweltfragen, Energieeffizienz“ ist in Abteilung 3 „Energie, Rohstoffe“ angesiedelt.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) - Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 - 14467 Potsdam
Das Ministerium beschäftigt sich in fünf Abteilungen mit Themen im Bereich Umwelt. In Abteilung 5 sind die Bereiche Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit angesiedelt.
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) - Henning-von-Tresckow-Str. 2-8 - 14467 Potsdam
Das Ministerium unterteilt sich in vier Abteilungen und beinhaltet neben dem Bereich Stadtentwicklung (in Abteilung 2) auch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg in der Abteilung GL. Diese ist die Oberste Landesplanungsbehörde.
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Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Der LEP HR ist im am 01.07.2019 in Kraft getreten und hat den LEP B-B abgelöst.
Auszug windenergierelevanter Passagen
Kapitel 8 Klima, Hochwasser und Energie
G 8.1 Klimaschutz, Erneuerbare Energien
„(1) Zur Vermeidung und Verminderung des Ausstoßes klimawirksamer Treibhausgase sollen […]
- eine räumliche Vorsorge für eine klimaneutrale Energieversorgung, insbesondere durch erneuerbare Energien, getroffen werden.“
Z 8.2 Windenergienutzung – Festlegung durch die Regionalplanung
„Gebiete für die Windenergienutzung sind im Land Brandenburg in den Regionalplänen festzulegen.“
Zu Kapitel 6.2.: Freiraumverbund
„Die für die Festlegung des Freiraumverbundes erforderliche Abwägung der Gebietskulisse mit anderen Erfordernissen der Raumordnung und raumbedeutsamen Planungen wurde im Sinne des Gegenstromprinzips wie folgt vorgenommen:
Festlegungen zur Windenergienutzung und Gewinnung/Sicherung oberflächennaher Rohstoffe aus rechtswirksamen und genehmigten sowie im Verfahren fortgeschrittenen Regionalplänen und Braunkohlenplänen wurden nicht Teil der Gebietskulisse des Freiraumverbundes.
Auch Windenergieanlagen und der Abbau oberflächennaher Rohstoffe gehören zu den beeinträchtigenden raumbedeutsamen Inanspruchnahmen. Sie stören oder heben die intendierte Verbundstruktur auf, sie greifen bei Errichtung und Betrieb in den Naturhaushalt ein und beeinträchtigen die Erholungsfunktion und das Landschaftsbild, das insbesondere für die hochwertigen Freiräume vor Überformung zu schützen ist. Zwar sind durch den Freiraumverbund auf höchstens 30 Prozent des gesamten Planungsraums Windenergieplanungen und der Abbau von oberflächennahen Rohstoffen ausgeschlossen; die Planungen für Windeignungsgebiete in den fünf Planungsregionen Brandenburgs haben aber gezeigt, dass der Windenergie trotz weiterer Ausschluss- und Restriktionskriterien (zum Beispiel Siedlungsabstand, tierökologische Abstandskriterien) substanziell Raum gegeben werden kann. In rechtswirksamen und genehmigten bzw. im Verfahren fortgeschrittenen Regionalplänen festgelegte Gebiete für Windenergienutzung und Gewinnung/Sicherung oberflächennaher Rohstoffe wurden bei der Abgrenzung des Freiraumverbundes berücksichtigt. Damit wurden prioritäre Flächen für Vorhaben der Rohstoffgewinnung nicht Teil der Gebietskulisse des Freiraumverbundes.“
Zu Kapitel 8.1: Klimaschutz, Erneuerbare Energien
„Beide Länder haben sich in ihren energiepolitischen Strategien die Ziele gesetzt, die Treibhausgasemissionen durch Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz zu reduzieren, erneuerbare Energien verstärkt auszubauen und ihren Anteil am Energieverbrauch noch weiter zu steigern. Vor allem der Ausbau von Windparks, großen Solarparks und Biomasseanlagen sowie die Nutzung erneuerbarer Geoenergien wie Geothermie an geeigneten Standorten, die damit verbundene Ertüchtigung des Energieleitungsnetzes oder auch eine steigende Flächennachfrage für den Anbau von Energiepflanzen führen zu neuen Raumansprüchen, die in Konkurrenz mit anderen Nutz- und Schutzansprüchen stehen können.“
Zu Kapitel 8.2: Windenergienutzung – Festlegung durch die Regionalplanung
„Insbesondere das Land Brandenburg verfügt grundsätzlich über günstige Voraussetzungen zur Nutzung von Windenergie. Aufgrund der gegebenen Windhöffigkeit und relativ geringer Einwohnerdichten hat sich das Land zu einem bedeutenden Windenergiestandort in Deutschland entwickelt. Bundesrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die baurechtlich privilegierte Zulässigkeit im Außenbereich und die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind entscheidende Gründe für den zunehmenden Ausbau der Windenergienutzung.
Trotz des hohen umweltpolitischen Nutzens der Windenergie bedarf es einer räumlichen Steuerung, um Konflikte mit anderen Nutzungen und Belangen, insbesondere Siedlung sowie Natur-, Arten- und Landschaftsschutz zu minimieren. Umwelt- und raumordnungspolitisches Ziel ist die räumliche Konzentration der Anlagen auf geeignete, möglichst konfliktarme Bereiche. Die überörtliche und rahmensetzende Steuerung von Windenergieanlagen im Land Brandenburg erfolgt unter Berücksichtigung der relevanten Belange (u. a. Siedlungen, Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild etc.) in den Regionalplänen.“
- Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
- Weitere Informationen und Inhalte
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Flächenziel für die Ausweisung von Raumordnungsgebieten
- Mindestens 2,2 % der Landesfläche
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, 2022: Energiestrategie 2040
3.2 Regionalebene
Planungsträger
Träger der Regionalplanung in Brandenburg sind die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften Havelland-Fläming, Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim, Oderland-Spree und Lausitz-Spreewald (§§ 3ff. Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung - RegBkPlG).
Weitere Informationen:
- Übersicht über die Planungsregionen in Brandenburg
- Homepage der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
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Instrumente der Regionalplanung
Der Bund hat am 20. Juli 2022 das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) auf den Weg gebracht. Darin werden als anrechenbare Windenergiegebiete „Vorranggebiete und mit diesen vergleichbare Gebiete in Raumordnungsplänen“ festgelegt. Das Land Brandenburg hat darauf reagiert, indem es in der Anlage 1 der Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne in Bezug auf die Festlegung von Gebieten für die Windenergienutzung die bisherige „Ausschlussplanung“ mit Eignungsgebieten durch eine „Angebotsplanung“ mit Vorranggebieten ersetzt hat.
- Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für die Regionalpläne (vom 14.12.2022)
- Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg mit der Nr. 51 (vom 28.12.2022)
- Darstellungsvorgaben und Anwendungshinweise für Festlegungen
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Regionalpläne
Eine stets aktuelle Übersicht über den Stand der Regional- und Teilpläne in den fünf Planungsregionen ist auf den jeweiligen Homepages der Regionalen Planungsgemeinschaften zu finden. Diese sind über die Homepage der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg verlinkt.
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Hinweise für die Regionalplanung
- Hinweise an die Regionalen Planungsgemeinschaften zur Festlegung von Eignungsgebieten "Windenergie" - Windkrafterlass vom 16. Juni 2009
- Sicherung der Verwirklichung von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung zur Steuerung der Windenergienutzung - Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 23. April 2010
- Neues Instrument zur Sicherung der Regionalplanung sowie Gemeinsames Rundschreiben des MIL und des MLUL vom 1.8.2019
4. Planung und Genehmigung
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt (LfU) (§ 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes – ImSchZV). Die für jeweils bestimmte Regionen (West, Süd, Ost) zuständigen Genehmigungsverfahrensstellen des LfU sind in der Abteilung Technischer Umweltschutz 1 angesiedelt.
Genaue Informationen über die jeweilige örtliche Zuständigkeit sowie die Anschriften der Genehmigungsreferate finden sich im Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)*: Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Juni 2018)
- Weitere Erläuterungen zum Antrag, Antragsvordrucke und die Antragssoftware
* vormals: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
Das Land Brandenburg stellt außerdem mit dem Antragstellungsprogramm ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) eine kostenlose Formularsoftware zur Verfügung, mit der die Erarbeitung eines Antrages vereinheitlicht und erleichtert wird.
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Erlasse
Windkrafterlass
Mit dem Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden und an das Landesamt für Umwelt (LfU) will das MLUK die Ausbauziele für die Windenergie mit den Anforderungen an den Schutz von Natur und Landschaft und den Schutz wildlebender Tierarten, ihrer Lebensstätten und Biotope gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz in Einklang bringen.
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)*: Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (Januar 2011)
* vormals: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV)
In Ergänzung zum Windenergieerlass sind hinsichtlich der Berücksichtigung tierökologischer Belange Abstandskriterien definiert worden (siehe Kapitel 5).
Kompensationserlass
Im Kompensationserlass werden die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung enthaltenen Regelungen sowie zur Erweiterung der Gebietskulisse für Rückbaumaßnahmen, der Anerkennung des Rückbaus von Altwindenergieanlagen ohne Rückbauverpflichtung sowie der Berechnung der Ersatzzahlung dargestellt.
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)*: Erlass zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen (Kompensationserlass) (Januar 2018)
* vormals: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
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WKA-Geräuschimmissionserlass
Die Anforderungen der TA Lärm an die Durchführung von Immissionsprognosen im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen wird durch eine Anpassung des Prognosemodells auf Basis neuerer Erkenntnisse in Brandenburg konkretisiert.
- Anforderungen an die Geräuschimmissionsprognose und die Nachweismessung von Windkraftanlagen (WKA) (WKA-Geräuschimmissionserlass) (Januar 2019)
- Anhang
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Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Der Leitfaden dient als Arbeitshilfe für alle am Genehmigungsverfahren Beteiligten: Antragsteller/innen, Planungsbüros, Behörden und die interessierte Öffentlichkeit. Er soll dazu beitragen, die richtigen Weichen für die Realisierung von Investitionen zu stellen, damit diese zügig und rechtssicher durchgeführt werden können.
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)*:Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Juni 2018)
* vormals: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
Eine Übersicht zu den Informationen des MLUK für Bürger und Vertreter von Umweltverbänden zu u. a. der Einbringung von Stellungnahmen in der Öffentlichkeitsbeteiligung findet man auf der Internetseite des Ministeriums.
5. Windenergie und Naturschutz
Erlass
Mit dem Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden und an das Landesamt für Umwelt (LfU) will das MLUK die Ausbauziele für die Windenergie mit den Anforderungen an den Schutz von Natur und Landschaft und den Schutz wildlebender Tierarten, ihrer Lebensstätten und Biotope gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz in Einklang bringen.
- Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz (MLUK): Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (AGW-Erlass) (Juni 2023)
- Weitere Informationen
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Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg
In Ergänzung des Erlasses des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Land Brandenburg (Windkrafterlass) sind hinsichtlich der Berücksichtigung tierökologischer Belange Abstandskriterien definiert worden. Sie dienen der Vermeidung von Konflikten zwischen der Windenergienutzung und den Lebensraumansprüchen von Vogel- und Fledermausarten.
- Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK) (September 2018)
- Untersuchungen tierökologischer Parameter im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (September 2018)
- Handlungsempfehlung zum Umgang mit Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Brandenburg (Dezember 2010)
- Erlass zum Vollzug des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Oktober 2018)
6. Windenergie im Wald
Waldflächen nehmen in Brandenburg insgesamt rund ein Drittel der Landesfläche ein. Die Landesraumordnung in Brandenburg macht keine speziellen Vorgaben für die Windenergienutzung im Wald. Innerhalb eines Berlin und Brandenburg übergreifenden Freiraumverbundes wird der Windenergienutzung kein Raum gegeben. Im Rahmen der Regionalplanung werden die Funktionen der jeweiligen Waldflächen nach der Waldfunktionenkartierung (letzte Aktualisierung 2018) berücksichtigt. Die Waldfunktionenkartierung wird auch im späteren Genehmigungsverfahren herangezogen, um standortbezogene Belange zu betrachten.
Informationen für Planer
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg stellt auf seiner Website Informationen für Planer bereit. Darin enthalten sind bspw. Hinweise zu erforderlichen forstrechtlichen Genehmigungen, zum Ausgleich und Ersatz sowie zur Sicherung der Funktionen des Waldes und der Waldbrandfrüherkennung.
7. Windenergie und Beteiligung
Finanzielle Beteiligung
Windenergieanlagenabgabengesetz
Das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen (Windenergieanlagenabgabengesetz - BbgWindAbgG) wurde am 11. Juni 2019 vom Brandenburg Landtag beschlossen. Mit dem Gesetz wird im Land Brandenburg eine Sonderabgabe für Windenergieanlagen in Höhe von 10.000 EUR pro WEA im Jahr eingeführt. Die Verpflichtung gilt für Anlagenbetreiber, deren WEA ab dem 1. Januar 2020 bezuschlagt und in Betrieb gegangen sind. Ziele des Gesetzes sind, die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern.
Anspruchsberechtigt sind Gemeinden, deren Gebiet sich ganz oder teilweise im 3-Kilometerradius um den jeweiligen Anlagenstandort befindet. Die Abgabe wird dann anteilig der jeweiligen Fläche gezahlt. Die Mittel sind vom kommunalen Finanzausgleich ausgenommen und sollen für Maßnahmen der Akzeptanzsteigerung der Windenergie vor Ort verwendet werden. Als konkrete Beispiele werden hier genannt: die Aufwertung des Ortsbildes, Bereitstellung von Informationen zu erneuerbaren Energien, Förderung sozialer Angebote und kultureller Einrichtungen, kommunaler Veranstaltungen sowie Bauleitplanungen im Bereich der erneuerbaren Energien.
- Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen (Windenergieanlagenabgabengesetz – BbgWindAbgG) vom 19. Juni 2019
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Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsprozessen
Faltblatt: Bürgerbeteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
Das Faltblatt informiert über die rechtlichen Grundlagen von Bürgerbeteiligungen anhand der drei Planungsebenen, sowie des Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen.
- Landesamt für Umwelt (LfU)*: Bürgerbeteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
* vormals: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)
Bürgerinformationsseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)* des Landes Brandenburg wird eine Übersicht für Bürger und Vertreter von Umweltverbänden zu Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren, wie dabei bspw. Stellungnahmen eingereicht werden können, bereitgestellt.
* vormals: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung - Die Energiewende gemeinsam gestalten
Der Leitfaden richtet sich an Planungsbehörden, Politik und Verwaltung auf kommunaler und regionaler Ebene, die vor der Herausforderung stehen, Energieprojekte vor Ort zu realisieren und dabei die Bürgerschaft mitnehmen und einbinden wollen. Die Agentur hat ihren Sitz in Berlin. Der Leitfaden ist das Resultat eines Pilotprojekts, welches vom Umweltbundesamt und dem Land Brandenburg gefördert wurde. Die praktische Umsetzung wurde in den Brandenburger Kommunen Baruth und Kyritz erprobt.
- Impuls - Agentur für Angewandte Utopien: Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung - Die Energiewende gemeinsam gestalten (2013)
Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung - Teil 1 Beteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren
Der Leitfaden gibt Hinweise darüber, ob und auf welcher Grundlage eine Beteiligung der Öffentlichkeit, von Behörden und Naturschutzverbänden stattfindet. Er dient Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern und Naturschützern zur Orientierung.
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR: Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung - Teil 1 Beteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Das Land Brandenburg hat sich mit seiner Energiestrategie 2030 ehrgeizige Ziele gesetzt. Für die Kammern, Verbände, Unternehmen und Institutionen des Landes ist die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Strategie selbstverständlicher Teil ihres gesamtgesellschaftlichen Engagements. Deshalb bilden sie die gemeinsame Plattform „Energieagentur Brandenburg“, die im Herbst 2010 ins Leben gerufen wurde und von der Wirtschaftsförderung Brandenburg, Bereich WFBB Energie koordiniert wird. Über diese Plattform werden Aktivitäten abgestimmt und in den jeweiligen Wirkungsbereichen der Kooperationspartner kommuniziert.
Energieagentur Brandenburg - Plattform zur Umsetzung der Energiestrategie
Brandenburg verstärkt das Beratungsangebot zu erneuerbaren Energien. Ziel ist es, die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien und insbesondere für die Windenergie zu stärken. Dazu wird bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), die auch die Energieagentur des Landes ist, eine Beratungsstelle eingerichtet. Hierbei kooperiert sie mit dem Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende (KNE). Während die Energieagentur schwerpunktmäßig Beratungen bei technischen und planungsrelevanten Fragestellungen durchführt, betreut die KNE Konfliktfälle vor Ort und versucht durch eine neutrale Moderation, dass sich die Konfliktparteien aufeinander zu bewegen und einen tragfähigen Kompromiss finden. (Pressemitteilung)
- Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Energiestrategie 2030 soll die Beratungsstelle Erneuerbare Energien zu einer Dialog- und Servicestelle für die Energiewende im Land Brandenburg weiterentwickelt werden.
- Beratungsstelle Erneuerbare Energien
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Weitere Akteure
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Kommunale Spitzenverbände
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
In Brandenburg gibt es derzeit 6 Bachelor- und 4 Masterstudiengänge im Bereich erneuerbare Energien (Stand 2023).
Quelle: Studium erneuerbare Energien Brandenburg
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 6.298 MW, davon 902 MW im Wald
- 2017: 6.776 MW, davon 1.003 MW im Wald
- 2018: 7.104 MW, davon 1.048 MW im Wald
- 2019: 7.320 MW, davon 1.220 MW im Wald
- 2020: 7.478 MW, davon 1.141 MW im Wald
- 2021: 7.890 MW, davon 1.240 MW im Wald
Quellen: windguard.de (2016-2018); MaStR (ab 2019); WEA im Wald: eigene Erhebung
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 3.627 Anlagen, davon 353 im Wald
- 2017: 3.767 Anlagen, davon 386 im Wald
- 2018: 3.810 Anlagen, davon 404 im Wald
- 2019: 3.890 Anlagen, davon 424 im Wald
- 2020: 3.900 Anlagen, davon 431 im Wald
- 2021: 3.938 Anlagen, davon 458 im Wald
Quellen: windguard.de (2016-2018); MaStR (ab 2019); WEA im Wald: eigene Erhebung
Auf windguard.de werden auch Halbjahreszahlen veröffentlicht.
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Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen
- Energieportal Brandenburg – Kartendarstellungen der Windenergieanlagen in Betrieb, mit Genehmigung und im Genehmigungsverfahren sowie der rechtskräftigen Windeignungsgebiete
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Weitere Daten unter:
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
- 7.900 Beschäftige in der Windenergiebranche (2018)
- Bruttowertschöpfung: 1,1 Milliarden Euro (2014)
Quelle und weitere Informationen:
- Agentur für Erneuerbare Energien: Verteilung der Erneuerbaren-Jobs in den Bundesländern (2017)
- DIW Econ: Die wirtschaftliche Bedeutung der Windenergiebranche in Brandenburg (2016)
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Brandenburg, 2022: Energiestrategie 2040
13. Weitere Informationen
Publikationen
- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: Windenergie und Infraschall (2013)
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft: Broschüre "Rückenwind für die Energie" (Februar 2012)
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Tourismus
Neue Energien Forum Feldheim
In dem Windpark des energieautarken Dorfes Feldheim drehen sich derzeit 43 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 74 MW. Als vielseitiger Veranstaltungsraum und Besucherzentrum, welches zu den Themen erneuerbare Energien und Energieeffizienz informiert, ist ein Zentrum mit dem Namen „Neue Energien Forum“ eingerichtet worden. Im Innenhof kann eine begehbare Windradgondel besichtigt werden.