Bremen (HB)

Bremen hat eine Fläche von rund 420 km² und ist damit das kleinste Bundesland Deutschlands. Die Hansestadt hat 680.130 Einwohner und eine Einwohnerdichte von 1.619 Einwohnern pro km² (2020).

Der Senat setzt sich seit 2019 aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zusammen. Seit 2019 ist Andreas Bovenschulte (SPD) Bürgermeister und Präsident des Senats von Bremen.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 46.432 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2022 auf 27,1 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 1,0 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022

1. Energiepolitische Programmatik

Koalitionsvertrag (2023-2027) - Auszug windenergierelevanter Passagen

„Strom muss […] klimaneutral aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Dafür bedarf es eines ambitionierten Ausbaus der Solar- und Windenergie sowie von Stromspeichern und -trassen.“ […]

„Die Koalition wird […] Wind- und Solarenergiepotenziale in alten und neuen Gewerbegebieten heben“. […]

„Die Koalition wird […] die Ansiedlung von Unternehmen der Windenergiebranche in Bremerhaven durch die Erarbeitung entsprechender Förderprogramme im Rahmen der Klimaschutzstrategie unterstützen. Gleiches gilt für die Herstellung von Prototypen sowie deren Erprobung auf geeigneten Teststandorten.“ […]

„Die Windenergiebranche an Land und auf See steht vor einem nachhaltigen wirtschaftlichen Auf-schwung. Die damit verbundenen Chancen für Unternehmen und neue Arbeitsplätze, vor allem für Bremerhaven, sollen gezielt genutzt werden.“

Die Koalition wird "neue Vorrangflächen für Windenergieanlagen festlegen, hierbei auch landwirt-schaftliche Flächen sowie Landschaftsschutz- und Naturschutzflächen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete prüfen und Windenergiepotenziale in alten und neuen Gewerbegebieten heben."

Die Koalition wird bzgl. der Windenergienutzung "Beratungsangebote für Gewerbetreibende an ihren Standorten ausbauen. Sie wird sich dafür einsetzen, dass alle Windenergiestandorte erhalten bleiben und dass Altanlagen konsequent gegen neue Anlagen ausgetauscht werden (Repowering)."

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Klimaschutzstrategie 2038

Am 19. April 2023 ist die novellierte Fassung des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes (BremKEG) in Kraft getreten. Aufgrund der Verfehlung der gesetzten CO2-Einsparziele wurde im Januar 2020 eine Enquetekommission zur Entwicklung einer "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" eingesetzt. Am 15. November 2022 wurde die Klimaschutzstrategie 2038 vom Senat be-schlossen. Diese sieht einen Ausbau der Windenergieleitung auf 300 MW bis 2030 und auf 350 bis 400 MW im Zustand der Klimaneutralität vor.

2. Fachliche Grundlagen

Klimaschutzstrategie für das Land Bremen

Die Bremische Bürgerschaft hat Anfang 2020 eine Enquetekommission eingesetzt mit dem Auftrag, eine „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ zu entwickeln. Die Enquetekommission hat im Mai 2020 die Arbeit aufgenommen und im Dezember 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt.

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Windenergiekonzept Bremen

Die Stadtgemeinde Bremen verfolgt mit der Darstellung von Vorrangflächen zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan das Ziel der Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Durch die Darstellung von Vorrangflächen im Flächennutzungsplan stehen der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich außerhalb der dargestellten Vorrangflächen in der Regel öffentliche Belange entgegen (Ausschlusswirkung). Im Windenergiekonzept von 2015 sind Vorgaben sowie Ausschlusskriterien für die Planung von Windenergieanlagen beschrieben. Die Aktualität und Zielrichtung des Windenergiekonzeptes wird derzeit mithilfe eines Gutachtens überprüft.

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Online-Portal „Windenergie“

In ihrem Online-Portal zu Klima und Energie stellt die Stadt Bremen Informationen zum Thema Windenergie bereit.

3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)

3.1 Landesebene

Senatorinnen

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Contrescarpe 72 - 28195 Bremen

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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft – An der Reeperbahn 2 - 28217 Bremen

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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation – Zweite Schlachtpforte 3 – 28195 Bremen

3.2 Regionalebene

Im Stadtstaat Bremen sind Regionalpläne entbehrlich (§ 13 Abs. 1 Satz 3 ROG), dennoch wird ein solcher derzeit erarbeitet.

Die Steuerung von Windenergie soll aber weiterhin auf kommunaler Ebene im Rahmen der Flächen-nutzungsplanung erfolgen.

Der Flächennutzungsplan Bremen wurde 2015 neu aufgestellt. Darin sind auch Vorrangflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt.

4. Planung und Genehmigung

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

5. Windenergie und Naturschutz

Die Errichtung von Windenergieanlagen in Naturschutzgebieten ist nach § 23 BNatSchG in aller Regel ausgeschlossen. Gleiches gilt für Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete), die in Bremen überwiegend als Landschaftsschutzgebiete geschützt sind. Soweit in seltenen Einzelfällen eine Befreiung nach § 67 BNatSchG möglich ist, kann insoweit eine baurechtliche Zulässigkeit als Ausnahme von der Regel nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Betracht kommen.

6. Windenergie im Wald

Mit einem Waldanteil von weniger als einem Prozent und einer hohen Besiedelungsdichte kommt dem Bremer Wald hinsichtlich Natur und Erholung eine große Bedeutung zu. Deshalb sollen gemäß „Windenergiekonzept“ zum Flächennutzungsplan keine Windenergieanlagen im Wald errichtet werden.

7. Windenergie und Beteiligung

Keine aktuellen Unterlagen bekannt.

9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

10. Bildung und Forschung

Bildung

In Bremen gibt es derzeit 6 Bachelor- und 2 Masterstudiengänge im Bereich Erneuerbare Energien (Stand 2023).

Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.

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Forschung

ForWind, das Zentrum für Windenergieforschung der Universitäten Oldenburg, Hannover und Bremen, verbindet wissenschaftliches Know-how mit industrienaher Forschung. Auf dem Gebiet der Windenergieforschung bündelt ForWind die Kompetenzen der drei Universitäten und ist versierter Ansprechpartner für die Industrie.

11. Windenergiestatistik

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land

  • 2016: 176 MW
  • 2017: 187 MW
  • 2018: 200 MW
  • 2019: 200 MW
  • 2020: 200 MW
  • 2021: 200 MW
  • 2022: 200 MW
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht

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Anzahl der Windenergieanlagen an Land

  • 2016: 79 Anlagen
  • 2017: 81 Anlagen
  • 2018: 85 Anlagen
  • 2019: 85 Anlagen
  • 2020: 85 Anlagen
  • 2021: 85 Anlagen
  • 2022: 85 Anlagen
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht

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Weitere Daten

12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt

Fakten zur Windbranche

Die Bruttobeschäftigung in der Windenergie (On- und Offshore) liegt bei 1.210 (Stand 2021).

 

Letzte Aktualisierung: November 2023