Berlin (BE)
Mit einer Fläche von 891,1 km² ist Berlin die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwohnerdichte beträgt 4.214 Einwohner pro km². Am Ende des Jahres 2022 zählte Berlin 3.755.251 Einwohner.
Der Berliner Senat setzt sich seit der Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 aus CDU und SPD zusammen. Amtierender Bürgermeister von Berlin ist Kai Wagner (CDU).
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 48.147 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2017 auf 4,0 Prozent. Die Waldfläche betrug 17,7 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023; Statista; Statistik Berlin Brandenburg
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag 2023-2026 - Auszug windenergierelevanter Passagen aus dem Koalitionsvertrag
Energie
„Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Klimaneutralität sind handlungsleitend für die Koalition. Wir verfolgen das Ziel, die energiewirtschaftlichen Abhängigkeiten Berlins schnellstmöglich zu überwinden und die Transformation hin zur klimaneutralen Stadt durch Innovation und Investitionen voranzutreiben.“ […]
„Wir wollen den Branchendialog Energieversorgungssicherheit bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft weiterführen.“ […]
„Wir streben eine Vereinbarung zum Thema gemeinsame Energieregion Berlin-Brandenburg an. Dafür wird ein gemeinsames Arbeitsgremium mit Vertretern aus beiden Bundesländern, den Energieversorgern und den Netzbetreibern benötigt.“ […]
Das Beste für Berlin. Koalitionsvertrag 2023-2026 zwischen CDU und SPD
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Berliner Energiewendegesetz
Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete erstmals am 17. März 2016 das Berliner Energiewendegesetz (EWG Berlin). Am 10. September 2021 trat das überarbeitete Energiewendegesetz in Kraft. Es beinhaltet nun sowohl konkrete, verschärfte CO₂-Minderungsziele für 2030 (um 70 Prozent) und 2040 (um 90 Prozent) sowie das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 (Minderung um 95 Prozent) zum Bezugsjahr 1990 für Berlin. Zugleich wurde das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) als zentrales Instrument zur Zielerreichung angepasst. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen z.B. zur CO2-neutralen Verwaltung, zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz als Bildungsinhalt. Das Gesetz sieht unter anderem eine Anhebung der Berliner Klimaschutzziele, ehrgeizige Klimaschutzvorgaben für öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten sowie regulative Schritte zu einer CO2-freien Fernwärmeversorgung vor. Bereits die Novellierung 2017 verpflichtete den Senat bis Ende 2017 die Energieerzeugung aus Braunkohle zu beenden, zudem sollte bis 2030 die Erzeugung von Energie aus Steinkohle eingestellt werden.
- Berliner Energiewendegesetz (EWG Berlin)
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz
- Der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei: Pressemitteilung vom 13.04.2021 zur Novellierung des Gesetzes
2. Fachliche Grundlagen
Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030
Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) enthält die konkreten Maßnahmen und Strategien zur Erreichung der im EWG Berlin genannten Ziele, allen voran die Klimaneutralität. Dabei wird ein umfassender Ansatz verfolgt, der auf praktische Maßnahmen wie Förderprogramme oder die Umsetzung von Modellprojekten setzt und auch übergreifende Strategien verfolgt wie ein verstärktes Informationsangebot zum Klimaschutz. Die Grundlage für das Programm wurde unter anderem durch die Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050 gelegt.
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030)
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Empfehlung zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030
Umsetzungskonzept 2022 bis 2026
Das BEK 2030 wirdin regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung neuer Klimaziele, wissenschaftlicher Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen fortgeschrieben. Vor dem Hintergrund des überarbeiteten Berliner Energiewendegesetzes wurde im ersten Quartal 2022 das BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 mit den verschärften Klimaschutz- und Energiewendezielen vorgestellt
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026
Die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels werden mithilfe des diBEK (digitales Monitoring- und Informationssystem für das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030) überprüft und dargestellt.
- Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: diBEK
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Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ in der 17. Wahlperiode (2011–2016)
Aufgabe der Kommission war es, ausgehend von den energiewirtschaftlichen Zielsetzungen des Landes Berlin und vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen wie beispielsweise der Energiewende, die energiewirtschaftlichen Strukturen im Land Berlin zu untersuchen. Hinsichtlich der Windenergienutzung wurde festgestellt, dass insbesondere in den Stadtrandgebieten Potenzial mit einem Leistungsumfang von etwa 100 MW besteht. Der Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Brandenburg wird im Bereich der Windenergie eine besondere Bedeutung zugeschrieben.
- Abgeordnetenhaus Berlin: Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“
- Abgeordnetenhaus Berlin (November 2015): Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“: Abschlussbericht
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Energieatlas Berlin
Der Energieatlas Berlin bietet verschiedene Informationen und Daten zur Erzeugung und Nutzung von Energie in Berlin. Die Standorte von aktuell installierten Windenergieanlagen im Berliner Stadtgebiet können hier angezeigt werden.
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe: Energieatlas Berlin
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Machbarkeitsstudie "Berlin Paris-konform machen"
Im August 2021 hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) die im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegebene Machbarkeitsstudie mit Blick auf die Anforderungen aus dem UN-Abkommen von Paris veröffentlicht und damit die Studie "Klimaneutrales Berlin 2050" aktualisiert. Darin wird von einem Windpotenzial in Berlin von 1.800 TJ Windenergie pro Jahr ab 2050 ausgegangen, was mit 50 Windenergieanlagen der Klasse 5 MW gelingen kann. Dafür müssten der Umsetzungswille der Regierung sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung steigen, so die Studie.
- Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) (August 2021): Berlin Paris-konform machen – Abschlussbericht
- Kurzfassung des Abschlussberichts
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Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050
Mit dem Klimaneutralitätsziel reagiert Berlin wie viele andere internationale Metropolen auf die Gefahren des Klimawandels. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde untersucht, ob und wie das Ziel, Berlin zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln, erreicht werden kann und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Ein interdisziplinäres Projektkonsortium unter Leitung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) ist in einer 15-monatigen Forschungsarbeit der Frage nachgegangen, wie sich die CO2-Emissionen der Stadt signifikant reduzieren lassen.
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt* (Auftraggeber) (März 2014): Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050 – Hauptbericht
* Die ehemalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde mittlerweile aufgeteilt. Die wesentlich für den Klimaschutz zuständige Umwelt-Senatsverwaltung wurde mehrfach umbenannt, der aktuelle Name lautet Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Für Stadtentwicklungsbelange ist nun die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig.
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Potenzialstudie Windenergienutzung in Berlin
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) hat im Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) eine umfangreiche Studie über das Flächenpotenzial für Windenergieanlagen in Berlin durchführen lassen. Hierbei wurde die gesamte Landesfläche anhand von vorher definierten Ausschluss- und Restriktionskriterien in verschiedene Kategorien eingestuft. Nach Anwendung der Ausschlusskriterien (wie Wohn- und Naturschutzgebiete oder Verkehrsflächen) blieben weniger als fünf Prozent der Landesfläche übrig. Die dort auftretenden Flächennutzungskonkurrenzen wurden mit einem Konfliktrisikowert von 1 (sehr gering) bis 6 (sich überlagerndes, sehr hohes Konfliktrisiko) bewertet. Diese systematische Analyse dient als Grundlage für den Prozess der Ermittlung und Festsetzung von Windenergieflächen, die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) jedes Bundesland festlegen muss. Hierfür wurde noch im Januar 2024 ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan (FNP) eingeleitet.
Die Studie „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ wurde am 9. Januar 2024 veröffentlicht. Weitere Informationen befinden sich in der Pressemitteilung, in der auch ein Link zur Studie enthalten ist.
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (2024): Pressemitteilung vom 09.01.2024
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Martin-Luther-Straße 105 - 10825 Berlin
Die Senatsverwaltung ist in vier Abteilungen untergliedert. In der Abteilung III – Referat III A „Energie“ wird sich mit Fragen der Energiepolitik sowie energiewirtschaftlichen und - rechtlichen Aufgaben sowie der Steuerung des Clusters Energietechnik und der Umweltwirtschaft auseinandergesetzt.
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen - Fehrbelliner Platz 4 - 10707 Berlin
Die Abteilung I (von insgesamt neun) der Senatsverwaltung beschäftigt sich u. a. mit der Flächennutzungsplanung. Die Abteilung GL ist zuständig für die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg. Diese ist zugleich die Oberste Landesplanungsbehörde.
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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt - Am Köllnischen Park 3 - 10179 Berlin
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt istin acht Abteilungen aufgeteilt. In Abteilung I mit den Themen Umweltpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz ist auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde für die Bearbeitung von Neuanträgen und Änderungsanträgen für Windenergieanlagen größer 50 m Höhe zu finden. Natur- und Klimaschutz sind in Abteilung III angesiedelt.
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Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Der LEP HR ist am 1. Juli 2019 in Kraft getreten und hat den LEP B-B abgelöst. Der LEP HR enthält keine materiellen Aussagen zur Windenergie.
3.2 Regionalebene
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Stadtgebiet die bestehende und geplante Siedlungs- und Freiraumstruktur dar und übernimmt im Stadtstaat Berlin die Funktion eines Regionalplans. Planungsträger ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Referat I B Flächennutzungsplanung und Stadtplanerische Konzepte).
Aufgrund der spezifischen Siedlungs- und Freiraumstruktur des Landes Berlin bedarf eine Windenergieanlage einer Einzelfallprüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Bei Verträglichkeit innerhalb der Flächendarstellungen des FNP ist diese Anlage zu genehmigen, wenn nicht andere öffentlich-rechtliche Vorschriften dagegensprechen.
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: Flächennutzungsplan für Berlin – FNP-Bericht 2020
4. Planung und Genehmigung
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Referat I C in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
5. Windenergie und Naturschutz
In die im Januar veröffentlichten Potenzialstudie „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ flossen auch Naturschutzaspekte in die grobe Klassifizierung theoretischer Windpotenzialflächen ein. Eine detailliertere Betrachtung erfolgt im laufenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren (für Informationen über die Studie siehe Abschnitt 2).
6. Windenergie im Wald
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg macht keine Vorgaben für die Windenergienutzung an Waldstandorten. Auch auf Ebene der Flächennutzungsplanung trifft Berlin keine windenergiespezifischen Regelungen. Nachdem im Jahr 2007 ein Änderungsverfahren zum Ausschluss der Windenergienutzung eingestellt wurde, obliegt es der Einzelfallprüfung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen (WEA) festzustellen. Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit zur Errichtung von WEA im Wald, befindet sich von den sechs bisher errichteten Anlagen keine auf Forstflächen.
- Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: FNP-Bericht 2020
7. Windenergie und Beteiligung
Keine Unterlagen bekannt.
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Das Cluster Energietechnik Berlin-Brandenburg entstand 2011 im Rahmen der Gemeinsamen Innovationsstrategie der beiden Länder (innoBB). Ziele sind unter anderem eine aktive Vernetzung der Akteure und eine frühzeitige Unterstützung bei Projekten
Das Berlin Brandenburg Energy Network (BEN e.V.) ist ein Verband von Unternehmen rund um die erneuerbaren Energien und damit verbundenen Wissenschaftseinrichtungen in der Hauptstadtregion.
Hauptziel des Verbands ist die gemeinsame Umsetzung der Energiewende in Berlin und Brandenburg. Der Fokus des Netzwerks ist daher der Meinungsaustausch zwischen den Institutionen, die Energiewendepolitik der Länder und die Unterstützung der Mitglieder hinsichtlich einer internationalen Ausrichtung oder beim Eintritt in neue Geschäftsfelder.
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Weitere Akteure
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
Bildung
In Berlin gibt es derzeit sieben Bachelor- und fünf Masterstudiengänge im Bereich erneuerbare Energie (Stand 2023).
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
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Forschung
An der TU Berlin wird derzeit in verschiedenen Bereichen zum Thema Windenergie geforscht.
Die HTW (Hochschule für Technik und Wirtschaft) Berlin forscht ebenfalls an verschiedenen Projekten im Bereich Windenergie.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 12 MW
- 2017: 12 MW
- 2018: 12 MW
- 2019: 12 MW
- 2020: 12 MW
- 2021: 17 MW
- 2022: 17 MW
- 2023: 17 MW
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 5 Anlagen
- 2017: 5 Anlagen
- 2018: 5 Anlagen
- 2019: 5 Anlagen
- 2020: 5 Anlagen
- 2021: 6 Anlagen
- 2022: 6 Anlagen
- 2023: 6 Anlagen
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
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Weitere Daten unter:
- Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (2019): Bundesländer mit neuer Energie. Jahresreport Föderal Erneuerbar 2019/2020. Zahlen, Daten, Fakten
- Föderal Erneuerbar – Landesinfo Berlin
- Energieatlas Berlin
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Fakten zur Windbranche
Die Bruttobeschäftigung in der Windenergie (On- und Offshore) liegt in Berlin bei 1.990 (Stand 2021)
- Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) mbH, Philip Ulrich (August 2023): Erneuerbar beschäftigt in den Bundesländern – Bericht zur aktualisierten Abschätzung der Bruttobeschäftigung 2021 in den Bundesländern.
13. Weitere Informationen
- Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg: Broschüre „Rückenwind für die Energie – 10 Fragen, 10 Antworten zur Windenergie“ (Februar 2012)
- Bund-Länder-Kooperationsausschuss – Länderbericht Berlin 2022