Mecklenburg-Vorpommern (MV)

Mecklenburg-Vorpommern hat eine Fläche von 23 294 km². Mit einer Bevölkerungsdichte von 70 Einwohnern pro km² ist es das am dünnsten besiedelte Bundesland. Die Gesamteinwohnerzahl betrug Ende 2022 1.628.378.

Die Landesregierung setzt sich seit 2021 aus SPD und DIE LINKE zusammen. Seit Juli 2017 ist Manuela Schwesig (SPD) amtierende Ministerpräsidentin.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 32.837 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2022 auf 61,6 Prozent, der Anteil der forstwirtschaftlichen Fläche auf 21,3 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022

1. Energiepolitische Programmatik

Koalitionsvertrag (2021-2026) - Auszug windenergierelevanter Passagen

III. Energie, Digitalisierung, Bau und Wohnen, Infrastruktur und Verkehr

Energie

"Wir wollen bis 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf des landes für Strom, Wärme, Mobilität aus Erneuerbaren Quellen decken. Dafür wollen wir den Solar- und Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern deutlich beschleunigen, ebenso den Windkraftausbau auf See und schwimmende Photvoltaik (PV). Dabei kommt der Windkraft eine Schlüsselrolle zu. Wir werden uns auf Bundesebene für eine deutliche Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Erneuerbare-Energie-Anlagen einsetzen sowie landesseitig mögliche Erleichterungen kurzfristig mit je einem Landeswind- und Landessolarerlass umsetzen." [...]

"Für die Akzeptanz eines weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist es wichtig, dass die umliegenden Gemeinden von den Windkraftanlagen und PV-Anlagen auf Ackerflächen profitieren und dei Bürgerinnen und Bürger bei den Stromkosten entlastet werden. Dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein. Wir werden außerdem das verpflichtende Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz des Landes beibehalten, weiterentwickeln und mit den Vorgaben des Bundes harmonisieren. Zugleich werden wir aber beim Bund für eine verpflichtende statt nur einer freiwilligen Abgabe eintreten. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur (LEKA) wird die Kommunen weiterhin begleiten."

"Für die Akzeptanz ist es auch wichtig, dass die nächtliche Beleuchtung von Windparks so weit wie möglich reduziert wird. Wir wollen, dass die Landes- und Bundesregelungen für die nur noch bedarfsgerechte nächtliche Beleuchtung von Windparks zügig umgesetzt und die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden."

IV. Landwirtschaft, Klimaschutz, ländliche Räume und Umwelt

Klima und Nachhaltigkeit

"Wir werden in einem breiten Dialogprozess ein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten und umsetzen, um Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen. Orientiert am Bundesgesetz werden Landesspezifika wie Moorklimaschutz, Waldmehrung, Ostsee- und Küstenschutz, Humusaufbau in den Böden und der Zubau Erneuerbarer Energien berücksichtigt." [...]

"Der Ländliche Raum muss vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Zur Beschleunigung des Ausbaus, zur Sicherung der Teilhabe der Bevölkerung und als Investition in den Klimaschutz soll der Einsatz von Rücklagen der IAG GmbH zum Bau von Windenergie- und PV-Anlagen geprüft werden."

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Installationsziel für die Windenergie

Bis 2025: 6 Gigawatt installierte Leistung und jährlich 12 TWh Windstrom

2. Fachliche Grundlagen

Auszüge aus der Energiepolitischen Konzeption

„Die Gesamtstromerzeugung aus Erneuerbaren Energien wird sich in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahre 2025 wie folgt zusammensetzen: Wind onshore: 12 TWh, Wind offshore: 8,25 TWh, PV: 1,6 TWh sowie Bioenergie: 2,45 TWh (…).“ Derzeit läuft die Fortschreibung der Energiepolitischen Konzeption mit dem Zeithorizont 2040 – Ziel der Klimaneutralität auf Landesebene.

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Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich schon frühzeitig dem Problem Klimaschutz gestellt und im Ergebnis dessen im Jahr 1997 das erste Klimaschutzkonzept veröffentlicht. Zur Umsetzung der darin vorgesehenen Aufgaben wurde zeitgleich die Förderrichtlinie Klimaschutz eingerichtet, die, aktualisiert und fortgeschrieben, bis heute als ein maßgebliches und erfolgreiches Instrument des Landes in Sachen Klimaschutz dient.

Das Klimaschutzkonzept wurde in den vergangenen Jahren quantitativ und qualitativ verbessert und zum Aktionsplan Klimaschutz weiterentwickelt.

*vormals: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)

3.1 Landesebene

Landesministerien

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Johannes-Stelling-Straße 14 - 19053 Schwerin

Das Ministerium bündelt die Kompetenzen zu Energie-, Wirtschafts- und raumplanerisch relevanten Themen der Windenergie. Diese sind in Abteilung 5 Energie und Landesentwicklung angesiedelt.

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern - Paulshöher Weg 1 - 19061 Schwerin

In den fünf Abteilungen des Klimaschutzministeriums werden alle umweltrelevanten Themen behandelt. Darunter fällt in Abteilung 2 der Klimaschutz, der Naturschutz und das Forsten und in Abteilung 4 u. a. der Immissionsschutz.

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Landesentwicklung

Am 24. Mai 2016 hat das Kabinett das neue Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) beschlossen. Das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) ist am 9. Juni 2016 in Kraft getreten und befindet sich aktuell in der Fortschreibung.

*inzwischen: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Flächenziel für die Ausweisung von Windenergiegebieten

Mecklenburg-Vorpommern setzt die Flächenziele (Flächenbeitragswerte) des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) um. Danach ist das Land verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent und bis zum 31. Dezember 2032 2,1 Prozent der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen (zu den rechtlichen Grundlagen der Umsetzung auf Landesebene s. unter 4.).

3.2 Regionalebene

Planungsträger

Planungsträger sind die regionalen Planungsverbände für die Regionen Westmecklenburg, Rostock, Vorpommern und Mecklenburgische Seenplatte (§ 12 Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG)). Die regionalen Planungsverbände sind Zusammenschlüsse der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte sowie der Mittelzentren der jeweiligen Region. Die Geschäftsstellen sind bei den Ämtern für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) angesiedelt.

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Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete

  • Planungserlass Wind an Land des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 7. Februar 2023 (AmtsBl. M-V S. 97)

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Regionalpläne

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in vier Planungsregionen Regionalpläne.

Planungsverband Region Rostock

Mit Landesverordnung vom 15. März 2021 wurde das Kapitel 6.5 „Energie einschließlich Windenergie“ fortgeschrieben. Das Raumentwicklungsprogramm von 2011 ist insoweit nicht mehr gültig. Dies betrifft auch die Festlegung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in der Grundkarte von 2011. Für alle übrigen Festlegungen zur gesamträumlichen Entwicklung sowie zur Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung ist nach wie vor das Raumentwicklungsprogramm von 2011 verbindlich.

Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte

Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat am 26. November 2012 in der 38. Verbandsversammlung den Beschluss VV 4/12 zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes, Programmsatz 6.5 (5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ sowie Ergänzung des Kapitels 7 „Strategien der Umsetzung“ und Durchführung einer Umweltprüfung, gefasst.

Im Rahmen dieser Teilfortschreibung wurden bereits 3 Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die 4. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung wurde auf Grund der neuen bundesgesetzlichen Regelungen vom Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte nicht mehr zu Ende geführt. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 27. November 2023 wurde ein der neuen Rechtslage entsprechender Vorentwurf der Teilfortschreibung für die Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 1 ROG freigegeben. Bereits am 26. Juni 2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte für einige Gebiete den Beschluss gefasst, dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern zu empfehlen, dass bei landesplanerischen Stellungnahmen im Rahmen des Antrags auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen von § 245e Absatz 4 BauGB (positive Vorwirkung von Raumordnungsplänen) zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen ab sofort Gebrauch gemacht werden soll. Dies gilt für insgesamt 14 Gebiete, für die bereits eine Beteiligung nach § 9 Absatz 2 ROG durchgeführt wurde und die im Ergebnis der Abwägung der zur 3. Stufe der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen im Entwurf erhalten geblieben sind.

Planungsverband Vorpommern

Seit dem 17. Oktober 2023 ist die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für die Planungsregion Vorpommern rechtsverbindlich. Mit der Zweiten Änderung werden Festlegungen zum Thema Windenergie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) getroffen. Die übrigen Festlegungen des RREP VP gelten fort. An der Gesamtfortschreibung des RREP VP wird mit hoher Intensität gearbeitet.

Planungsverband Westmecklenburg

Die Verordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm wurde am 31. August 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V verkündet.

Das OVG Greifswald hat am 15. November 2016 das RREP WM hinsichtlich der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen unwirksam erklärt (vgl. Urteil des OVG Aktenzeichen: 3 L 144/11).

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 05. Juli 2023 über den Entwurf des Planungskonzeptes für die Festlegung der Vorranggebiete Windenergie entschieden. Gegenwärtig wird der neue Entwurf der Vorranggebiete Windenergie erarbeitet.

4. Planung und Genehmigung

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg, Vorpommern und Westmecklenburg (§ 3 der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (ImSchZustVO M-V)).

Mit dem Gesetz zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2023 (GVOBl. M-V S. 546) wurde die Zuständigkeit für naturschutzrechtliche Entscheidungen und Mitwirkungshandlungen im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen von den unteren Naturschutzbehörden auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) übertragen.

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Erlasse

Planungserlass Wind an Land

Mit dem Planungserlass Wind an Land des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 7. Februar 2023 (AmtsBl. M-V S. 97) wurden landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete an Land zur Umsetzung der Flächenzielvorgaben (Flächenbeitragswerte) des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) festgelegt. Darüber hinaus wurden die beiden Grundsatzentscheidungen getroffen, dass die Zuständigkeit für die Ausweisung der Windenergiegebiete weiterhin bei den regionalen Planungsverbänden verbleibt und dass in allen vier regionalen Planungsverbänden gleichermaßen der bundesgesetzlich für Mecklenburg-Vorpommern vorgegebene Flächenbeitragswert von 2,1 Prozent der Regionsfläche für die Windenergie auszuweisen ist.

Kompensationserlass Windenergie

Zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen und andere turm- und mastenartige Eingriffe trat 2021 ein Kompensationserlass in Kraft, der den bis dahin gültigen Erlass „Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbarer Vertikalstrukturen“ (LUNG 2006) ersetzt.

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LAI-Hinweise

Mit Schreiben vom 30. Juni 2016 ordnet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt an, dass das in den LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen als „Interimsverfahren“ bezeichnete Prognoseverfahren für hoch liegende Schallquellen ab sofort allen Genehmigungsentscheidungen zugrunde zu legen ist.

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Weitere planungsrelevante Dokumente

Anmerkung: Die Zuständigkeit liegt heute beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

5. Windenergie und Naturschutz

Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA)

Für die Berücksichtigung der WEA-sensiblen Vogel- und Fledermausarten bei der Genehmigung von WEA im BImSch-Verfahren hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlangen erlassen.

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Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbare Vertikalstrukturen

Die Hinweise standardisieren Umfang und Inhalt der für die Beurteilung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Errichtung hoher mastartiger Bauwerke (einschließlich Windenergieablagen) erforderlichen Unterlagen (Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung), so dass die von solchen Bauwerken ausgehenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nach einer nachvollziehbaren und landesweit einheitlich anzuwendenden Methode bewertet werden können.

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Leitfaden Artenschutz

Die Arbeitshilfe für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen von Planfeststellungs-/Genehmigungsverfahren berücksichtigt die artenschutzrechtlichen Vorgaben der §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung von März 2010.

Einer umfassenden Tabelle sind Angaben zu den in Mecklenburg-Vorpommern heimischen Vogelarten zu entnehmen.

6. Windenergie im Wald

Der Planungserlass zu Windenergie an Land vom 7. Februar 2023 sieht eine begrenzte Öffnung von Waldgebieten mit weniger hoher Schutzfunktion für die Festlegung von Windenergiegebieten vor. Konkret sind lediglich Waldgebiete mit hoher bis herausragender Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion und zusammenhängende Waldgebiete mit einer Größe ab 500 Hektar, für den Ausgleich nachteiliger Folgen einer Waldumwandlung festgesetzte Waldkompensationspools und raumrelevante Flächen für Ersatzaufforstungsflächen von einer Festlegung als Windenergiegebiete ausgeschlossen.

7. Windenergie und Beteiligung

Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz (Novellierung läfut)

Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 ist am 28. Mai 2016 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden Projektträger dazu verpflichtet, für neue Windenergieanlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, den Bürgern im Umkreis von 5 km um die Anlage eine Beteiligungsmöglichkeit anzubieten. Das Bundesverfassungsgericht hat das BüGembeteilG M-V mit Beschluss vom 23. März 2022 als mit dem Grundgesetz vereinbar bewertet und fast vollständig gebilligt (Az. 1 BvR 1187/17).

Umsetzungshandbuch zum Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz

Das 45 Seiten starke Manual stellt die gesetzlichen Regelungen allgemeinverständlich dar und unterstützt durch schematische Übersichten. Es soll Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden, Projektentwicklern, Behörden und Dienstleistern Hilfestellung bei der Beurteilung von Vorhaben, der Vorbereitung von Entscheidungen und der Erfüllung von bestimmten Anforderungen im Regelungsbereich des Gesetzes geben. Über eine Entscheidungsmatrix mit den wesentlichen wirtschaftlichen Beurteilungskriterien soll den Gemeinden die Entscheidungsfindung für die Alternativen gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder Ausgleichsabgabe erleichtert werden.

Informationen zur Umsetzung von § 6 EEG

Die Landesenergieagentur LEKA stellt umfangreich Materialien zur Verfügung um über § 6 EEG und dessen Umsetzung zu Informieren.

Informationen zur Gewerbesteuer

Analog zu den Teilhabegesetzen des Bundes (§ 6 EEG) und des Landes (BügembeteilG MV) hat die Landesenergieagentur auch Informationen zur Gewerbesteuer und der Neuregelung der für Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen von 2021 zusammengestellt.

8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen

Die Aufgabe der Landesenergie- und Klimaschutzagentur GmbH (LEKA MV)ist seit 2016 die Koordinierung der Beratung, Information, Motivation, Kommunikation und Netzwerkarbeit in allen Bereichen des Klimaschutzes. Adressaten sind Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen, Wissenschaft und Verbraucher im Land. Thematisch werden insbesondere die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz, Energiespeicherung, Elektromobilität, energetische Systemlösungen sowie Akzeptanz, wirtschaftliche Teilhabe und Wertschöpfung abgedeckt.

Das Landeszentrum für erneuerbare Energien verfolgt seit 2012 das Ziel, einen zentralen Anlaufpunkt für den Bereich Erneuerbare Energien zu schaffen, Kompetenzen zu bündeln und Vereine und Verbände zu vernetzen. Es fördert u. a. den Einsatz von Erneuerbaren Energien sowie die umweltschonende Nutzung und Einsparung von Energie.

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Weitere Akteure

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Kommunale Spitzenverbände

9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesförderinstitut MV setzt Förderprogramme durch Zuschuss- und Darlehensförderung um. Dabei stehen die Wirtschaft, der Wohnungs- und Städtebau, die Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie die Landwirtschaft im Vordergrund.

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

10. Bildung und Forschung

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 4 Bachelorstudiengänge und 5 Masterangebot im Bereich erneuerbare Energien (Stand 2023).

Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.

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Neben der Vernetzung von Vereinen und Verbände im Bereich erneuerbarer Energien (siehe Punkt 8) verfolgt das Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (Leea) als weiteres Ziel, Wissenschaft, Forschung, Erziehung und Bildung zu fördern.

11. Windenergiestatistik

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land

  • 2016: 2.999 MW
  • 2017: 3.164 MW
  • 2018: 3.277 MW
  • 2019: 3.360 MW
  • 2020: 3.460 MW
  • 2021: 3.519 MW
  • 2022: 3.569 MW
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht

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Anzahl der Windenergieanlagen an Land

  • 2016: 1.710 Anlagen
  • 2017: 1.757 Anlagen
  • 2018: 1.787 Anlagen
  • 2019: 1.802 Anlagen
  • 2020: 1.831 Anlagen
  • 2021: 1.829 Anlagen
  • 2022: 1.837 Anlagen
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht

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Weitere Daten

12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt

Fakten zur Windbranche MV

Die Bruttobeschäftigung in der Windenergie (On- und Offshore) liegt bei 6.750 (Stand 2021).

13. Weitere Informationen

Publikationen

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Tourismus

Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Leea) – Neustrelitz

Auf 2.300 m² Fläche können Besucher interaktive Wechselausstellungen rund um das Thema erneuerbare Energien erleben. Besonders anschaulich wird dies durch den Einsatz von naturwissenschaftlichen und technischen Phänomenen. Zudem sind auch öffentliche Fachveranstaltungen und die Bereitstellung von Tagungsräumen im Angebot.

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Veranstaltungsreihe zum Thema Windenergie

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landentwicklung hat im Jahr 2015 eine Veranstaltungsreihe zum Thema Windenergie durchgeführt. Die Videomitschnitte bzw. die schriftliche Dokumentation der Gesprächsrunden sind auf den Seiten des Energieministeriums abrufbar.

Tag der erneuerbaren Energien in MV

Der jährlich stattfindende Tag der erneuerbaren Energien ist eine deutschlandweite Initiative, die zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl die verschiedenen Nutzungsarten einer nachhaltigen Energiewirtschaft präsentiert. Dieser Tag ist offen für Anlagenbetreiber, Bürgerinitiativen, Agenda 21 Gruppen und Unternehmen, die aufzeigen wollen, dass die Energieversorgung auf der Basis der erneuerbaren Energien funktioniert.

Unter dem Credo „an der praktischen Anlage funktioniert der Wissenstransfer am besten“ öffnen Betreiber von alternativen Energieanlagen ihre Türen. Interessierte können sich dadurch einen Einblick in die Erfahrungen mit der aktuellen Technik und deren vielfältigen Möglichkeiten verschaffen. Im Mittelpunkt stehen Solarthermische- und Photovoltaikanlagen, Wind- oder Wasserkraftanlagen, Biogasanlagen zur Wärme- und Stromerzeugung, Holzheizungen, Modelle zur Regenwasser- und Pflanzenölnutzung oder auch Solararchitektur und Verbesserungen der Energieeffizienz. Des Weiteren finden an dem Tag weiterführende Veranstaltungen wie Messen oder Diskussionsrunden statt.

 

Letzte Aktualisierung: Januar 2024