Nordrhein-Westfalen (NW)

Nordrhein-Westfalen (NRW) umfasst eine Fläche von 34.112 km² und ist damit das viertgrößte deutsche Bundesland. Mit einer Einwohnerzahl von rund 17.925.000 und einer Einwohnerdichte von 525,5 Einwohnern pro km² ist es das bevölkerungsreichste und am dichtesten besiedelte Bundesland.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 38.876 €. Die Flächen von Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2018 zu 47,3 Prozent landwirtschaftlich und zu 24,9 Prozent forstwirtschaftlich genutzt.
Quellen: Landesbetrieb IT.NRW, 2021
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen
Karte: © GeoBasis-DE / BKG 2015 (Daten verändert)
1. Energiepolitische Programmatik
Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat 2013 als erstes Bundesland ein Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes verabschiedet, um landeseigene Minderungsziele in Hinblick auf Treibhausgasemissionen zu erreichen. Einer Novellierung des Gesetzes wurde am 1. Juli im Landtag zugestimmt. Ergänzt wurden zusätzliche Klimaschutzzwischenziele für das Jahr 2030 - NRW will bis dahin eine CO2-Minderung von 65 Prozent im Vergleich zu 1990 erreichen - und das Jahr 2040 mit einer Minderung um 88 Prozent. Zudem verpflichtet sich NRW nun schon bis 2040 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Damit übernimmt NRW die ebenfalls neu gefassten Klimaschutzziele des Bundes.
- Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (Januar 2013)
- Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (Juli 2021)
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Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Um der wachsenden Bedeutung des Themas der Anpassung an den Klimawandel Rechnung zu tragen, wurde im Juli 2021 zudem ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben soll Klimaanpassung fortan mitbedacht werden.
"Zweck dieses Gesetzes ist die Festlegung von Klimaanpassungszielen sowie die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie sowie die Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung über und Fortschreibung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Damit sollen die negativen Auswirkungen des Klimawandels begrenzt, insbesondere drohende Schäden verringert, die Klimaresilienz gesteigert und Beiträge zu den nationalen und internationalen Anstrengungen bei der Klimaanpassung geleistet werden." (§ 1 Absatz 1)
- Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) (Juli 2021)
2. Fachliche Grundlagen
Potenzialstudie Windenergie
Im April 2022 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Vebraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) die Potentialstudie Windenergie aktualisiert und damit die Ergebnisse der ersten Studie aus dem Jahr 2012 grundlegend überarbeitet. Zwischenzeitlich sind mit den Teilstudien "Potenzialstudie Erneuerbare Energie NRW" weitere Informationen bereitgestellt worden.
Die Studie hebt das umfangreiche im Land vorhandene Potenzial hervor, das jedoch durch konkurrierende Flächenansprüche reduziert wird. Dazu zählen Natur- und Landschaftsschutz, Abstände zu Wohngebäuden, Radaranlagen oder Erdbebenmessstationen. In dem "Leitszenario Energieversorgungsstrategie", das dem "Restriktionsszenario" gegenübersteht, werden unter anderem 1,7 Prozent der Fläche und 45,6 TWh pro Jahr als Potenzial ermittelt
- LANUV: Potenzialstudie Windenergie - LANUV-Fachbericht124 (April 2022)
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Energieatlas NRW
Der Energieatlas Nordrhein-Westfalen stellt umfangreiche Informationen zu erneuerbaren Energien im Stromsektor in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Neben Auswertungen zum aktuellen Bestand stromproduzierender Anlagen werden Daten und Grundlagen zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien vorgehalten. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Darstellung regionaler Potenziale bis auf Gemeindeebene. Mithilfe der Themenkarte "Planungskarte Wind" können vorhandene Standorte abgerufen und neue Windenergieanlagen geplant werden.
- LANUV: Energieatlas NRW
- LANUV: Planungskarte Wind
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Energieversorgungsstrategie NRW
Die Energieversorgungsstrategie ist die Richtschnur Nordrhein-Westfalens zur Gestaltung einer nachhaltigen Energieversorgung, insbesondere in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele von Paris sollen die vorhandenen Stärken und Standortvorteile des Industrie- und Energielandes genutzt werden.
Die Energieversorgungsstrategie wurde im Juli 2019 vom Wirtschafts- und Energieministerium erstmalig vorgestellt und im Dezember 2021 fortgeschrieben. Darin wird beschrieben, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien akzeptanzgesichert, technologieoffen sowie markt- und systemintegrativ gestaltet werden. Geplant ist eine Verdopplung der Strommenge durch Windenergieanlagen aus dem Jahr 2020 auf 12 GW bereit im Jahr 2030 und eine weitere Steigerung auf 15 GW in 2035. So soll der Anteil erneuerbarer Energien insgesamt im Jahr 2030 einen Anteil von 55 Prozent einnehmen. Dafür sollen unter anderem ungenutzte Flächenpotenziale für die Windenergie beschlossen werden, wie etwa Nadelholzkalamitätsflächen.
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen: Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie Nordrhein-Westfalen (Dezember 2021)
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Bericht zur Erarbeitung eines Prognosetools für seismische Immissionen an Erdbeben-Messstationen in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Die Vereinbarkeit der Windenergienutzung mit dem notwendigen Schutz seismologischer Stationen ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Um einen sachgerechten Ausgleich der verschiedenen Interessen zu gewährleisten, hat die Landesregierung wissenschaftliche Expertisen in Auftrag gegeben. Die Gestaltung des entsprechenden Rechtsrahmens sieht die Landesregierung als dynamischen Prozess an, in dem vorliegende wie auch zukünftige wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden sollen.
Hintergrund:
In NRW bestehen zahlreiche Erdbeben-Messstationen unterschiedlicher Betreiber. Da eine Störung dieser Stationen durch den Betrieb von WEA nicht ausgeschlossen werden kann, sind die Belange der Erdbebenbeobachtung durch regelmäßige Beteiligung der Betreiber von seismologischen Stationen im Planungs- und Genehmigungsverfahren angemessen zu berücksichtigen. Aufgrund erheblicher Schwierigkeiten im Praxisvollzug erfolgte in 2020 durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW die Vergabe eines Gutachtens zur Erarbeitung eines Prognosetools an Prof. Dr. Joachim Ritter vom Geophysikalischen Institut des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Hierdurch soll die Beurteilung der möglichen Auswirkungen von WEA auf seismologische Stationen im weiteren Umfeld im Genehmigungsverfahren erleichtert werden. Des Weiteren wurden in dem dreijährigen Forschungsprojekt "MISS - Minderung der Störwirkung von Windenergieanlagen" - versucht, die Entwicklung von Prognosewerkzeugen und durch Maßnahmen am Entstehungsort der Erschütterungen auf dem Ausbreitungsweg und an Stationen die Störwirkung zu reduzieren und ein friedliches Nebeneinander zu ermöglichen.
- Ritter, J. (2021): Bericht zur Erarbeitung eines Prognosetools für seismische Immissionen an Erdbeben-Messstationen in Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Rüter, H. (2021): MISS - Minderung der Störwirkung von Windenergieanlagen auf seismologische Stationen
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Mindestabstandregelung zu Wohngebäuden
Gemäß § 2 BauGB-AG NRW sind Windenergieanlagen im Außenbereich nur dann nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert, wenn diese einen Mindestabstand vom 1.000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplan (§ 30 BauGB), in Gebieten innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) sowie in Gebieten im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten.
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Landesministerien
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen - Berger Allee 25 - 40213 Düsseldorf
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) ist in neun Abteilungen untergliedert. Die gesamte Abteilung VI beschäftigt sich mit dem Thema Energie, "Erneuerbare Energien" werden im Referat VI-A4 behandelt. "Klimaschutz" wird in der Abteilung VII thematisiert.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Schwannstr. 3 - 40476 Düsseldorf
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) bildet in neun Abteilungen ein breites Themenspektrum ab. Berührungspunkte mit windenergierelevanten Aspekten gibt es unter anderem bei der Abteilung III „Forsten, Naturschutz“. Die Themen „Immissionsschutz“ sowie „Umwelt und Gesundheit“ sind der Abteilung V zugeordnet.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen - Jürgensplatz 1 - 40219 Düsseldorf
Bei bauplanungsrechtlichen Einzelvorhaben wie dem Bau von Windenergieanlagen, die typischerweise im sogenannten Außenbereich verwirklicht werden, liegt die ministerielle Zuständigkeit im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKGB) bei der Abteilung 6 „Bauen“.
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Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – Leibnizstraße 10 – 45659 Recklinghausen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist die technisch-wissenschaftliche Fachbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für den Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz. Es betreibt zudem die Zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Klimaschutz und Klimawandel. Das LANUV ist dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen unterstellt und berät die Landesregierung.
Zum Thema Windenergie stellt das LANUV wesentliche Informationen und Planungsgrundlagen zur Verfügung, so zum Beispiel den Energieatlas NRW, die Potenzialstudie Windenergie sowie die Landschaftsbildbewertung zur Ersatzgeldermittlung.
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Landesplanungsbehörde
In Nordrhein-Westfalen liegt die entsprechende Zuständigkeit der Landesplanungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen – Berger Allee 25 - 40213 Düsseldorf.
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Landesentwicklungsplan (LEP)
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) stellt als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan das wichtigste Planungsinstrument der Landesplanung dar. Auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Landesplanung vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie als Landesplanungsbehörde wahrgenommen.
Der LEP wurde im Jahr 2017 neu aufgestellt und 2019 erneut geändert. Die Änderung des LEP NRW ist am 5. August 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) veröffentlicht worden und in Kraft getreten.
- Gesetz- und Verordnungsblatt GV.NRW: Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
- Weitere Informationen
3.2 Regionalebene
Planungsträger
Planungsträger sind die Regionalräte für die fünf Regierungsbezirke Detmold, Köln, Arnsberg, Düsseldorf und Münster (nach §§ 4, 6 Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW). Im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr ist regionaler Planungsträger die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr.
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Instrumente der Regionalplanung
In den Regionalplänen können „Vorranggebiete für die Windenergienutzung“ festgelegt werden (Grundsatz 10.2-2 im LEP NRW).
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Regionalpläne
In NRW gibt es sechs Regionalplanungsbehörden, in denen Regionalpläne aufgestellt werden.
Bezirksregierung Arnsberg
- Regionalplan Arnsberg (ohne Steuerung der Windenergie)
- Die weiteren Arbeiten am Teilplan „Energie“ (Windenergie) wurden gemäß Beschluss des Regionalrates vom 6. Juli 2017 eingestellt.
Bezirksregierung Detmold
- Regionalplan Detmold (ohne Steuerung der Windenergie)
- Textliche Ziele für die Nutzung der Windenergie sind im sachlichen Teilabschnitt „Nutzung der Windenergie“ festgelegt (Stand: 28 Februar 2000)
- Regionalplan für den Planungsraum Ostwestfalen-Lippe (OWL) mit Steuerung der Windenergie liegt als Entwurf mit Stand Oktober 2020 vor.
Bezirksregierung Düsseldorf
- Regionalplan Düsseldorf (mit Steuerung der Windenergie)
Bezirksregierung Köln
- Regionalplan Köln (ohne Steuerung der Windenergie)
Bezirksregierung Münster
- Regionalplan Münsterland (mit Steuerung der Windenergie)
- Sachlicher Teilplan Energie
Regionalverband Ruhr
- Regionalplan Ruhr (mit Steuerung der Windenergie) wird derzeit erarbeitet und liegt mit Stand April 2018 als Entwurf vor.
4. Planung und Genehmigung
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind nach § 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) die Kreise und kreisfreien Städte als untere Umweltschutzbehörden.
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Windenergie-Erlass
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)
Der Windenergie-Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Ausbau der Windenergie planerisch gesteuert werden kann.
Der im Jahr 2015 umfassend novellierte Windenergie-Erlass wurde 2019 geändert mit dem Ziel, den Ausbau der Windenergie stärker an den Interessen der Anwohner zu orientieren und den Schutz von Natur und Umwelt bei der Errichtung neuer Windenergieanlagen sicherzustellen. Mit Veröffentlichung im Ministerialblatt am 22. Mai 2018 trat die Änderung in Kraft. Eine erneute Novellierung des Windenergie-Erlasses ist für 2022 vorgesehen.
- Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) (Mai 2018) - LANUV: Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen (Anlage zum Windenergieerlass)
5. Windenergie und Naturschutz
Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“
Im November 2013 wurde der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ per Runderlass eingeführt mit dem Ziel, die Verwaltungspraxis zu standardisieren sowie eine möglichst rechtssichere Planung und Genehmigung von WEA zu ermöglichen. Der Leitfaden wurde in den darauffolgenden Jahren evaluiert und in 2017 fortgeschrieben. Er befasst sich im Schwerpunkt mit den Anforderungen des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in Nordrhein-Westfalen - und bietet allen an Windenergieplanungen Beteiligten einen gemeinsamen Rahmen für die Durchführung von Artenschutzprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Bestandserfassungen, die Erarbeitung von Maßnahmenkonzepten und das Monitoring. Die Zielgruppe des Leitfadens sind Behörden, Gemeinden und das interessierte Fachpublikum wie Naturschutzverbände, Planungsbüros und Projektierer.
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:* Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (November 2017)
* früher Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
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Umgang mit der nachträglichen Ansiedelung von europarechtlich geschützten Arten im Umfeld genehmigter Vorhaben
Im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde ein Rechtsgutachten erstellt, das sich mit der Legalisierungswirkung von Genehmigungen, der Zurechenbarkeit von Artschutzkonflikten aufgrund einer nachträglichen Ansiedlung geschützter Arten sowie den Möglichkeiten und Grenzen des behördlichen Handelns auseinandersetzt.
- Rechtsgutachten: Umgang mit der nachträglichen Ansiedelung von europarechtlich geschützten Arten im Umfeld genehmigter Vorhaben (Juli 2017)
6. Windenergie im Wald
Gemäß Ziel 7.3-1 des LEP NRW dürfen Waldbereiche für entgegenstehende Planungen und Maßnahmen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn für die angestrebte Nutzung ein Bedarf nachgewiesen ist, dieser nicht außerhalb von Waldbereichen realisierbar ist und die Waldumwandlung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Dies bezieht sich auch auf die Errichtung von Windenergieanlagen.
Erläuterungen zu Ziel 7.3-1 im LEP:
„Soweit entsprechende Alternativen außerhalb von Waldbereichen nicht zur Verfügung stehen, bleibt die Umsetzung von Planungen und Maßnahmen, unter anderem die Errichtung von Windkraftanlagen, innerhalb von Waldbereichen möglich. Im Rahmen der geforderten Beschränkung auf das unbedingt erforderliche Maß einer Waldinanspruchnahme kommen hierfür insbesondere solche Flächen innerhalb von Waldbereichen in Betracht, die neben ihrer wirtschaftlichen Ertragsfunktion keine wesentlichen anderen Waldfunktionen erfüllen.“
Um das in der novellierten Energieversorgungsstrategie NRW genannte, gesteigerte Windausbauziel von 12 GW bis zum Jahr 2030 zu erreichen, beabsichtigt die Landesregierung nun, die Errichtung von WEA in Wäldern zu erleichtern. Hierzu werden im Rahmen einer LEP-Änderung insbesondere die Potenziale auf sogenannten Nadelholzkalamitätsflächen, die infolge von Dürre und Borkenkäferbefall entstanden sind, in den Blick genommen; außerhalb von Schutzgebieten soll hier eine befristete Nutzung von bis zu 30 Jahren für die Windenergie ermöglicht werden (siehe Kapitel 2).
7. Windenergie und Beteiligung
Leitfäden und Broschüren
Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsprozessen
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Handreichungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (2012)
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate
Die Landesregierung bündelt ihre bisherigen Initiativen im Bereich Klimaschutz und Energie nun unter dem Dach der Landesgesellschaft "NRW.Energy4Climate". Ziel ist die Minderung von Treibhausgasemissionen bei gleichzeitiger Stärkung des Industrie- und Dienstleistungsstandortes Nordrhein-Westfalen. Die neue Landesgesellschaft leistet als zentraler Treiber einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Energiewende sowie zur Einhaltung der Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Weitere Akteure
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Kommunale Spitzenverbände
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie vergibt zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in Energieinfrastruktur, unter anderem auch von Windenergieanlagen bzw. Bürgerwindparks.
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
Bildung
In Nordrhein-Westfalen werden derzeit 24 Bachelor- und 12 Master-Studiengänge sowie ein Diplom-Studiengang und 3 Fernstudiengänge im Bereich der erneuerbaren Energien angeboten (Stand 2021).
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
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Forschung
Eine Schlüsselrolle für die Aktivitäten der Landesregierung hat der Projektträger ETN (Energie, Technologie, Nachhaltigkeit) am Forschungszentrum Jülich, der seit über 25 Jahren exklusiv für das Land Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Forschungsförderung tätig ist und die Leitmarktwettbewerbe für das Land organisiert.
Die Windtest Grevenbroich GmbH betreibt seit 1998 auf der Neurather Höhe bei Grevenbroich ein durch die Landesregierung initiiertes Testfeld für Binnenland-Windenergieanlagen, auf dem Prototypen und Testanlagen nach internationalen Richtlinien vermessen werden.
Das Center for Wind Power Drives (CWD) steuert und organisiert die interdisziplinären Forschungsaktivitäten der RWTH Aachen auf dem Gebiet der WEA-Antriebssysteme. Das Center ist mit einem innovativen 4MW-Systemprüfstand zur Erforschung von On-Shore Windenergieanlagen ausgestattet.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 4.604 MW, davon 142,2 MW im Wald
- 2017: 5.449 MW, davon 164,5 MW im Wald
- 2018: 5.773 MW, davon 220,4 MW im Wald
- 2019: 5.920 MW, davon 235,4 MW im Wald
- 2020: 6.174 MW, davon 246,0 MW im Wald
- 2021: 6.342 MW, davon 282,0 MW im Wald
Quelle: windguard.de (2016-2018); MaStR (ab 2019), WEA im Wald: eigene Erhebung
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land in NRW
- 2016: 3.345 Anlagen, davon 60 Anlagen im Wald
- 2017: 3.630 Anlagen, davon 67 Anlagen im Wald
- 2018: 3.726 Anlagen, davon 84 Anlagen im Wald
- 2019: 3.767 Anlagen, davon 89 Anlagen im Wald
- 2020: 3.818 Anlagen, davon 92 Anlagen im Wald
- 2021: 3.563 Anlagen, davon 103 im Wald
Quelle: windguard.de (2016-2018); MaStR (ab 2019), WEA im Wald: eigene Erhebung
Auf windguard.de werden auch Halbjahreszahlen veröffentlicht.
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Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen
Der „Bestandskarte Strom“ des Energieatlas Nordrhein-Westfalen lassen sich die Standorte aller Windenergieanlagen in NRW sowie weitere Angaben zu den Anlagen entnehmen.
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Nach einer Studie von wind:research von Januar bis Juli 2021 waren in Nordrhein-Westfalen im Gesamtjahr 2019 etwa 16.000 Personen bei 343 Marktteilnehmern beschäftigt. Dabei fällt der überwiegende Anteil auf die Anlagenfertigung, gefolgt von Operation & Maintenance und der Projektentwicklung/-planung.
13. Weitere Informationen
Publikationen
- Agatz, Monika (2020): Windenergie Handbuch (17. Ausgabe)
- Agentur für Erneuerbare Energien (2017): Hintergrundinformationen zur Energiepolitik in Nordrhein-Westfalen 2010-2017
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Tourismus
EnergieTour Eifel
„Erneuerbare Energien Erleben“ – damit wirbt die EnergieTour Eifel. Im Rahmen dieser können Standorte der erneuerbaren Energien in der Nordeifel besucht und am Ort der Energiegewinnung mehr über die Thematik in Erfahrung gebracht werden. Zur Tour gehören unter anderem die Besucherwindanlage Windfang in Aachen sowie eine Windenergieanlage des Windparks Schmidt in Nideggen. Aber auch acht weitere Anlagen zur Energiegewinnung aus Sonne, Wasser, Holz und Biogas können besichtigt werden.
Deutsches Windkraftmuseum e. V.
Ziel des Deutschen Windkraftmuseums (ehemals: Mühlenheider Windkraftmuseum) in Stemwede ist die Dokumentation und Sicherung der geschichtlichen Wurzeln der modernen Windenergienutzung. Zudem möchte der Verein die Nutzung der Windenergie für die Öffentlichkeit erlebbar machen. Kernaufgabe des Museums ist es, Windenergieanlagen aus den 1980er und 1990er Jahren zu bewahren und zu pflegen.