Rheinland-Pfalz (RP)
Rheinland-Pfalz hat eine Fläche von 19.858 km² und eine Einwohnerdichte von 206 Einwohnern pro km². Insgesamt hat Rheinland-Pfalz 4.106.485 Einwohner (Stand 2021).
Die Landesregierung setzt sich seit Mai 2016 aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zusammen. Seit 2013 ist Malu Dreyer (SPD) Ministerpräsidentin.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 34.623 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2021 auf 40,6 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es ebenfalls 40,7 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2021-2026) Auszug windenergierelevanter Passagen
Ressortübergreifende Regierungsschwerpunkte
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Federführung: Rheinland-Pfalz klimaneutral machen
[…] „Wir werden Windkraft und Solarenergie kräftig ausbauen, um bis 2030 eine Verdopplung der installierten Leistung bei Windkraft […] zu erreichen.“
Energie
Ziele
„Wir bekennen uns zum Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030. Das bedeutet, den Netto- Ausbau von 500 Megawatt Photovoltaik und 500 Megawatt Windkraft pro Jahr. Das Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030 soll ins Klimaschutzgesetz (KSG). Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien als allgemeines öffentliches Interesse im Klimaschutzgesetz verankern.“
Windkraft
„Wir wollen das starre Konzentrationsangebot im LEP IV (Z163g) aufgeben, aber weiterhin anstreben, größere Windparks mit mehreren Anlagen zu etablieren. Beim Repowering muss die Summe der Leistung der Neuanlage(n), die Summe des Leistungswertes der zu ersetzenden Alt-Anlage(n) mindestens erreichen, besser überschreiten. Dies ermöglicht eine Reduktion der Anlagenzahl an einem Standort gegebenenfalls auch in Form einer Einzelanlage.
Wir wollen bei Neuanlagen und beim Repowering von bestehenden Anlagen auch in Zukunft mit festen Abstandsregeln arbeiten. Bei Neuanlagen soll zukünftig ein Mindestabstand von 900 Metern gelten. Beim Repowering arbeiten wir mit einem um 20 Prozent reduzierten Abstand. Dadurch wollen wir vermeiden, dass akzeptierte Standorte aufgegeben werden müssen. In Zukunft soll die Abstandsmessung ab Mastfußmitte erfolgen.
Wir halten an der Regelung LEP IV (Z.163h) fest, dass der Mindestabstand zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Dorf-, Misch- und Kerngebieten einzuhalten ist.
Für Windkraftanlagen in Kernzonen von Naturparken gilt für uns das Regel-Ausnahme-Prinzip: Die Kernzonen bleiben grundsätzlich für Windenergieanlagen ausgeschlossen. Dort, wo das Schutzziel nicht erheblich gestört wird, soll eine Einzelfallprüfung möglich sein. Unser mittelfristiges Ziel innerhalb dieser Legislaturperiode ist es, die Naturschutzkernzonen zu überprüfen und die dazugehörige Verordnung anzupassen. Wir wollen prüfen, ob wir generell bei vorbelasteten Flächen (Bahntrassen, Autobahnen, Konversionsflächen) im Bereich der Naturparke den Weg einer Befreiung gehen können.“
Windenergie in UNESCO-Welterbestätten
„Der UNESCO-Welterbestatus im Biosphärenreservat Pfälzerwald ist für uns von zentraler Bedeutung und darf nicht gefährdet werden. Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald sind von der Windenergienutzung ausgenommen. In Entwicklungszonen wird die Koalition nur entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie auf vorbelasteten Konversionsflächen eine naturnahe Windenergienutzung unter Beteiligung der betroffenen Kommunen, der Biosphärenreservatsverwaltung sowie in enger Abstimmung mit dem MAB-Komitee ermöglichen. Alle anderen Flächen in Entwicklungszonen des Pfälzerwalds werden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Alle unbewaldeten Flächen außerhalb des Biosphärenreservats sind grundsätzlich für die Windkraftnutzung geeignet.“
Windenergie im Wald
„Dort wo es möglich ist, wollen wir uns beim Bau von Windkraftanlagen im Wald auf Kalamitätsflächen fokussieren. Ausgeschlossen bleibt für uns die Errichtung von Windkraftanlagen in Gebieten mit altem zusammenhängendem Laubholzbestand. Bei der Entwicklung des LEP V sollen Windenergieanlagen zukünftig in Laubmischwaldbeständen mit einem Alter über 100 Jahren und einer zusammenhängenden Bestandgröße von über 10 Hektar ausgeschlossen werden.
Zur Unterstützung der für die Raumplanung und Bauleitplanung zuständigen Ebenen werden wir in einer Fachstudie beispielhaft Potenzialflächen für Windkraft und Artenschutz darstellen.
Der naturschutzfachliche Rahmen im LEP IV (Z163d) Natura 2000 stammt aus dem Jahr 2012 und soll überarbeitet werden. In diese Überarbeitung sollen die Ergebnisse der o.g. Fachstudie einfließen.
Wir streben zeitnah einen Ministerratsbeschluss zur Teilfortschreibung des LEP IV an. Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung können Projekte mit entsprechenden Zielabweichungsverfahren vorgenommen werden.“
Baulast
„Wir wollen eine Reduzierung der Baulasten für Windenergieanlagen nach LBauO auf 0,2 der Anlagenhöhe prüfen.“
Kommunale Gestaltungssatzungen
„Örtliche Bauvorschriften (kommunale Gestaltungssatzungen), die allein zur Durchführung baugestalterischer Absichten gestellt werden, dürfen die Nutzung erneuerbarer Energien nicht ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen. Dafür wird § 88 Abs. 1 LBauO entsprechend ergänzt.“
Solidarpakt Kommunen
„Gemeinsam mit der Energieagentur wollen wir die von der Windenergie betroffenen Kommunen zu beteiligten machen. Dafür unterstützen wir Energiegenossenschaften sowie Solidarpakte […].“
Zentralisierung der Genehmigungsverfahren bei den SGDen
„Die Zuständigkeiten für die Genehmigung von windkraftanlagen wird auf die beiden SGDen übertragen, um eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu erreichen. […]“
Haushaltspolitik
„Das Land wird weitere geeignete Flächen im Landeseigentum als Standorte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verpachten, um zum Gelingen der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen. Dies betrifft auch geeignete Standorte für Windenergieanlagen in Staatsforsten.“
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Landesklimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz
Das Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz - LKSG) ist am 23. August 2014 in Kraft getreten. Damit stellt Rheinland-Pfalz als drittes Bundesland den Klimaschutz auf eine gesetzliche Grundlage und dokumentiert auf diese Weise die Bedeutung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.
Das Gesetz sieht vor, die Gesamtsumme aller Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu senken. Bis zum Jahr 2050 wird Klimaneutralität angestrebt, mindestens jedoch sollen die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent verringert werden (§ 4 LKSG RLP).
Aufgrund der im Koalitionsvertrag angestrebten "vollständigen Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040" ist eine Anpassung des Landesklimaschutzgesetzes für die Erreichung der Klimaneutralität zu erwarten.
Die Maßnahmen zur Erreichung der Reduktionsziele sind in einem Klimaschutzkonzept darzustellen (siehe Punkt 2).
- Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz - LKSG -) vom 19. August 2014
2. Fachliche Grundlagen
Klimaschutzkonzept
Das Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz wurde auf die Grundlage des Landesklimaschutzgesetzes (LKSG) erstellt und im November 2015 veröffentlicht, eine Fortschreibung erfolgtge im Jahre 2021. Es legt die Ausgangslage (Treibhausgaseröffnungsbilanz) sowie die Handlungsoptionen dar und benennt knapp 100 Maßnahmen aus acht Handlungsfeldern in einem Maßnahmenkatalog, mit denen die Klimaschutzziele des Landes erreicht werden sollen.
- Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (2020): Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz – Strategie
- Maßnahmenkatalog (2020)
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Windatlas
Der Windatlas unterstützt die Regional- und Bauleitplanung bei ihrer Gebiets- und Flächenauswahl für die Windenergienutzung. Durch die Auswahl der windhöffigsten Standorte soll bei einem geringen Flächenverbrauch eine größtmögliche Energieausbeute erzielt werden.
- Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung*: Windatlas Rheinland-Pfalz - Energie, die einleuchtet (Juli 2013)
- Online - Tool „Windatlas“
* Neue Ressortzuordnung zum Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
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Energieatlas
Der Energieatlas Rheinland-Pfalz ist ein Portal zur Aufbereitung und Visualisierung der aktuellen Datenlage und der zeitlichen Entwicklung der Energiewende im Land zu den Themengebieten Strom, Wärme, Einzelanlagen erneuerbare Energien, Solarpotenzial, nachhaltige Mobilität, und Treibhausgasbilanzen. Er stellt z. B. alle Erneuerbare-Energien-Anlagen dar, also auch Windenergieanlagen.
- Energieagentur Rheinland-Pfalz: Energieatlas
- Energieatlas: Karte der Erneuerbare-Energien-Anlagen
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Statusbericht Energiewende
Der Statusbericht zur Energiewende der Energieagentur Rheinland-Pfalz ergänzt die statistischen Daten im Energieatlas Rheinland-Pfalz. Im Fokus stehen dabei nicht nur das gesamte Landesgebiet und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte, betrachtet werden zudem Stand, Entwicklung und Aktivitäten auf Ebene der einzelnen Städte und Verbandsgemeinden.
- Energieagentur Rheinland-Pfalz: Statusbericht Energiewende in Rheinland-Pfalz 2020
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Landesministerien
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität - Kaiser-Friedrich-Straße 1 - 55116 Mainz
Set Mai 2021 wird Klimaschutz als eigenes Ministerium geführt. Der Bereich Erneuerbare Energien ist in Abteilung 8 angesiedelt.
Ministerium des Innern und für Sport - Schillerplatz 3-5 - 55116 Mainz
Der Bereich Landesplanung ist in Abteilung 7 des Ministeriums des Innern und für Sport eingegliedert.
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Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Der Ministerrat hat am 17. Januar 2023 die Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) beschlossen. Die Verordnung zur Änderung des LEP IV ist am 30. Januar 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz verkündet worden.
3.2 Regionalebene
Planungsträger
Planungsträger sind die Planungsgemeinschaften für die vier Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz sowie der länderübergreifende Verband Region Rhein-Neckar, für die Metropolregion Rhein-Neckar, der sich über Gebietsanteile der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz erstreckt (§§ 12-15 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz [LPlG]).
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Instrumente der Regionalplanung
Vorranggebiete und Ausschlussgebiete entsprechend den Vorgaben des LEP IV.
Bei Ausschlussgebieten Entscheidungsmöglichkeiten bezüglich der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften in Gebieten der Bewertungsstufe 3.
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Regionalpläne
In Rheinland-Pfalz gibt es in vier Planungsregionen und einer länderübergreifenden Metropolregion Regionalpläne.
Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
- Erste Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans 2014 Kapitel 4.3 Energieversorgung
Planungsgemeinschaft Westpfalz
Planungsgemeinschaft Region Trier
- Teilfortschreibung Kapitel Energieversorgung / Windenergie (in Kraft seit Juni 2004)
- Weiterführende Informationen zur Neuaufstellung (Entwurf vom Januar 2014)
Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
- Regionaler Raumordnungsplan inkl. Windenergie (in Kraft seit Dezember 2017)
Metropolregion Rhein-Neckar
- Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
- Weiterführende Informationen zum Einheitlichen Regionalplan sowie dem regionalen Energiekonzept
4. Planung und Genehmigung
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Kreisverwaltungen bzw. die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte sowie die Verwaltungen der großen kreisangehörigen Städte (§ 1 i. V. m. Nr. 1.1.1.4 und 5 des Anhangs der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes - ImSchZuVO).
Die fachtechnische Beurteilung hinsichtlich des Immissionsschutzes (Lärm, Schattenwurf, Betriebssicherheit) und des Arbeitsschutzes erfolgen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Dort werden u. a. die Formulare für die im Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen angeboten.
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Rundschreiben Windenergie: Hinweise für die Beurteilung der Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz
Das Rundschreiben enthält planerische Hinweise zur Raumordnung, zur Standortsteuerung durch die Bauleitplanung, zum Bauordnungs-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht und zum verwaltungsbehördlichen Verfahren.
- Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz* (2013): Hinweise für die Beurteilung der Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz
*vormals Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur
Erlass zum Natur- und Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren
Mit dem Erlass vom 12. August 2020 wird das Kapitel „F. Naturschutzrecht“ im Rundschreiben vom 28. Mai 2013 (s. o.) aktualisiert und an die geänderten rechtlichen Grundlagen angepasst.
- Ministerium für Klimaschutz, Energie, Umwelt und Mobilität (2020): Erlass zum Natur- und Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren
Weitere Informationen zum Natur- und Artenschutz siehe Punkt 5.
Erlass zur Bemessung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Siedlungsgebieten gemäß LEP IV
Der Erlass regelt, dass die Bemessung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Siedlungsgebieten gemäß LEP IV nicht mehr wie bisher von der Rotorspitze aus, sondern einheitlich von der Mitte des Maßtfußes ausgehend vorzunehmen ist.
- Ministerium des Innern und für Sport (2021): Erlass zur Bemessung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Siedlungsgebieten
Weitere windenergierelevante Erlasse und Hinweise
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Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten
Der Leitfaden stellt dar, unter welchen Bedingungen der Bau von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten möglich ist. Die landesweite Vereinheitlichung von Prüfkriterien für eine mögliche Befreiung vom Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten der Schutzzonen II und III ist dabei die übergeordnete Zielsetzung.
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz* (2013): Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten
* Das "Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten" wurde in "Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität" umbenannt.
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LAI-Hinweise
Mit Schreiben vom 23. Juli 2018 wurden die LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) vom 30. Juni 2017 in Rheinland-Pfalz eingeführt. Aufgrund divergierender Meinungen in der Rechtsprechung wird bislang bei neuen Genehmigungsverfahren empfohlen, gegenüber den Antragstellern darauf hinzuwirken, dass die LAI-Hinweise zumindest vorsorglich berücksichtigt werden.
- Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (2018): Einführung der LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) in Rheinland-Pfalz
5. Windenergie und Naturschutz
Anwendungshinweise zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
Um die einheitliche Anwendung der Regelungen des in 2022 novellierten BNatSchG in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten, gibt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Hinweise zu den Änderungen.
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz: Anwendungshinweise
Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und NATURA 2000-Gebiete
In dem vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz (MULEFW) beauftragten Gutachten werden die speziellen naturschutzrelevanten Fragestellungen, insbesondere zur Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermausarten und zur Planung von Windenergieanlagen in FFH- und Vogelschutz-Gebieten aufgegriffen, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen dargestellt und zu fachlichen Empfehlungen oder Prognosen entwickelt. Der naturschutzfachliche Rahmen dient Naturschutz- und Genehmigungsbehörden, Kommunen, Planern und Windenergie-Unternehmen als Arbeitshilfe – speziell bei den komplexen Fragestellungen zur Bewältigung der artenschutzrechtlichen Vorgaben (§§ 44 ff BNatSchG) oder bei Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfungen (§ 34 BNatSchG).
Der naturschutzfachliche Rahmen aus dem Jahr 2012 wird derzeit überarbeitet. Dabei werden die im Jahr 2018 geschaffenen Ergänzungen, namentlich der Leitfaden Rotmilan-Raumnutzungsanalyse und die Arbeitshilfe Mopsfledermaus, als auch die Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz aus dem Jahr 2022 integriert.
Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland und Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (2012): Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und NATURA 2000-Gebiete
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Leitfaden zur visuellen Rotmilan-Raumnutzungsanalyse
Der Leitfaden zur visuellen Rotmilan-Raumnutzung stellt den Untersuchungs- und Bewertungsrahmen zur Behandlung von Rotmilanen bei der Genehmigung für Windenergieanlagen dar und gibt Orientierung bei der zielgerichteten Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
- Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (2018): Leitfaden zur visuellen Rotmilan-Raumnutzungsanalyse. Untersuchungs- und Bewertungsrahmen zur Behandlung von Rotmilanen (Milvus milvus) bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
- Literaturverzeichnis zum Leitfaden (2018)
Arbeitshilfe „Mopsfledermaus“
Die im „Naturschutzfachlichen Rahmen für Rheinland-Pfalz“ vorgenommen Einschätzungen zur Mopsfledermaus erweisen sich, zumindest punktuell, als überholt oder konkretisierbar, insbesondere was die Aspekte Verbreitung, Winter- und Höhenaktivität betrifft. Die Arbeitshilfe greift den Stand des Wissens von 2018 bezüglich der streng geschützten Fledermausart auf und stellt einen Untersuchungs- und Bewertungsrahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen.
- Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (2018): Arbeitshilfe Mopsfledermaus - Untersuchungs- und Bewertungsrahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen
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Karten zu Konfliktprognosen
- Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz* (2012): Konfliktprognose Windenergienutzung. EU-Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz
- Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (2012): Konfliktprognose Windenergienutzung. FFH-Gebiete in Rheinland-Pfalz
- Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (2012): Konfliktprognose Windenergienutzung. NATURA 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz
* Das "Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht" (LUWG) wurde in "Landesamt für Umwelt" (LfU) umbenannt.
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Eingriffsregelung / Landeskompensationsverodnung
Die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung – LkompVO) regelt näheres zum Vollzug der Eingriffsregelung.
Näheres zum Vollzug des landesweiten Kompensationsverzeichnisses, das die Kompensationsmaßnahmen und die Maßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie die dafür in Anspruch genommenen Flächen erfasst, regelt die Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO).
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 2018: Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO)
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 2018: Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO)
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6. Windenergie im Wald
Aufgrund des hohen Waldflächenanteils an der Landesfläche von 38 Prozent kommt Wäldern nach Auffassung der Landesregierung bei der Windenergienutzung eine besondere Bedeutung zu. Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) (siehe Punkt 3.1) sollen landesweit mindestens zwei Prozent des Waldes für die Nutzung durch die Windenergie zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Auswahl der für die Windenergienutzung vorgesehenen Waldgebiete sind die forstfachlichen Schutzaspekte von besonderer Bedeutung. Mit der dritten Teilfortschreibung des LEP IV wurde als Zielvorgabe festgelegt, dass in Gebieten mit größerem, zusammenhängendem Laubwaldbestand (ab 120 Jahren) die Windenergienutzung ausgeschlossen ist, abgegrenzt auf Basis der Forsteinrichtungswerke.
Laut Koalitionsvertrag von 2021 soll sich der Bau von Windenergieanlagen im Wald zukünftig, soweit möglich, auf Kalamitätsflächen fokussieren.
- Ministerium des Innern und für Sport (2017): Dritte Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm (LEP IV)
Erlass zur Umsetzung des Waldkontos
Mit Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten* vom 9. Oktober 2014 wurde in Rheinland-Pfalz das Waldkonto verbindlich eingeführt. In einem Erlass unterrichtet das Umweltministerium die Forstverwaltung über die Anrechnung von Ersatzaufforstungen als Kompensationsmaßnahme (Landkreise mit unter 35 Prozent Waldanteil) sowie waldaufwertende Maßnahmen anstelle von Ersatzaufforstungen (Landkreise mit mindestens 35 Prozent Waldanteil).
- Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (2016): Umsetzung Waldkonto
* jetzt Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
7. Windenergie und Beteiligung
Solidarpakt für Windenergie
Die Solidarpakte sind ein freiwilliges individuell ausgestaltetes Instrument zur Verteilung von Pachteinnahmen zwischen Standortgemeinden und Nachbargemeinden. Entscheidend für die Entstehung der Solidarkalte war die kleinteilige Kommunalstruktur des Landes mit sehr zahlreichen und zugleich kleinräumigen Ortsgemeinden.
Der erste „Solidarpakt für Windenergie“ in Rheinland-Pfalz wurde 2009 geschlossen, um die Beteiligung an einem Windpark breiter auszugestalten und damit die Energiewende in Partnerschaft mit Kommunen und Bevölkerung voranzutreiben. Aufwand und Gewinn sollen gerechter verteilt werden und auch Kommunen, die über keine geeigneten Standorte verfügen, etwaige Auswirkungen jedoch zwangsläufig mittragen oder auf den Bau von Anlagen verzichten, profitieren. Die Gemeinden zahlen einen Teil ihrer Pachteinnahmen in einen gemeinsamen Fonds, der wiederum an alle beteiligten Kommunen verteilt wird. Seit 2012 beteiligt sich auch Landesforsten Rheinland-Pfalz, indem geeignete Standorte im Staatswald in kommunale Windparks eingebracht werden. Darüber hinaus führt Landesforsten Rheinland-Pfalz bis zu 30 Prozent seiner Pachteinnahmen an die kommunale Solidargemeinschaft ab.
Leitfaden Windenergie und Kommunen
Der Leitfaden beschreibt neben rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Wertschöpfungsoptimierung durch kommunale Beteiligungen insbesondere Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit.
- Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung* (2013): Windenergie und Kommunen - Leitfaden für die kommunale Praxis
* Neue Ressortzuordnung zum Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger bei ihren Aktivitäten rund um die Energiewende in Rheinland-Pfalz. Die Agentur ist dezentral strukturiert und in acht Regionalbüros organisiert. Sie informiert unter anderem über die Themen der Erneuerbare Energien und unterstützt auch die Durchführung regionaler Projekte.
Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz hat unter anderem zum Ziel, die Interessen der Energiegenossenschaften im Land zu bündeln, den Erfahrungsaustausch unter den Energiegenossenschaften sowie mit anderen Akteuren der Energiewende zu unterstützen und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Durch die Stärkung des Energiegenossenschaften wird eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende ermöglicht.
Ziel des Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL) ist die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und die Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems. Der LEE RLP/SL unterstützt den Prozess, möglichst bis 2030, spätestens jedoch bis 2040 den gesamten Energiebedarf zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien vorrangig aus regionalen Quellen zu decken.
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Weitere Akteure
- BWE Landesverband Rheinland-Pfalz
- LDEW Landesverband der Energie und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz
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Kommunale Spitzenverbände
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 7 Bachelor- und 7 Masterstudiengänge sowie einen dualen Studiengang im Bereich der erneuerbaren Energien (Stand 2023).
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
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AmInstitut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) der Hochschule Trier mit Sitz am Umwelt-Campus Birkenfeld werden u. a. folgenden Aufgaben verfolgt: Analyse von Stoff- und Energieströmen auf regionaler und betrieblicher Ebene und das Erkennen von Optimierungspotenzialen unter Berücksichtigung der Umsetzungsinitiierung.
Die Transferstelle Bingen (TSB) begleitet Kommunen, Industrie und Gewerbebetriebe beim Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Schwerpunkte des Instituts für das Recht der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienzrecht und Klimaschutzrecht (IREK) liegen auf den Bereichen Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrecht. Zudem berät das IREK Unternehmen des Energiesektors, Verbände, Ministerien und Behörden.
In der bundesländerübergreifenden Initiative Clusternetzwerk Energie und Umwelt haben sich ca. 70 Unternehmen, Institutionen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus den Bereichen Umwelt und Energie zusammengeschlossen.
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Eine Übersicht zu allen Einrichtungen rund um die Themen Energie und Klima ist in der Broschüre „Energiewende in Rheinland-Pfalz“ in den Kapiteln 3.4 „Wissenschaft“ und 3.5. „Cluster, Netzwerke und Initiativen“ zu finden.
- Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung* (2014): Energiewende in Rheinland-Pfalz
* Neue Ressortzuordnung zum Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 3.116 MW, davon 963 MW im Wald
- 2017: 3.391 MW, davon 1.071 MW im Wald
- 2018: 3.553 MW, davon 1.146 MW im Wald
- 2019: 3.662 MW, davon 1.181 MW im Wald
- 2020: 3.749 MW, davon 1.233 MW im Wald
- 2021: 3.823 MW, davon 1.264 MW im Wald
- 2022: 3.881 MW, davon 1.287 MW im Wald
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
- Fachagentur Windenergie an Land (2023): Entwicklung der Windenergie im Wald
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 1.558 Anlagen, davon 388 im Wald
- 2017: 1.639 Anlagen, davon 424 im Wald
- 2018: 1.688 Anlagen, davon 445 im Wald
- 2019: 1.716 Anlagen, davon 452 im Wald
- 2020: 1.740 Anlagen, davon 467 im Wald
- 2021: 1.753 Anlagen, davon 475 im Wald
- 2022: 1.758 Anlagen, davon 479 im Wald
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
- Fachagentur Windenergie an Land (2023): Entwicklung der Windenergie im Wald
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Weitere Daten
- Föderal Erneuerbar - Landesinfo RP
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord: Monitoring Erneuerbare Energien 2022
- Energieagentur Rheinland-Pfalz: Statusbericht 2020 zur Energiewende
- Statistisches Landesamt RLP: Publikationen
- Statistisches Landesamt RLP: Tabellen
- Statistisches Landesamt RLP: Karten
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Die Bruttobeschäftigung in der Windenergie (On- und Offshore) liegt in Rheinland-Pfalz bei 3.420 (Stand 2021).
- Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) mbH, Philip Ulrich (August 2023): Erneuerbar beschäftigt in den Bundesländern – Bericht zur aktualisierten Abschätzung der Bruttobeschäftigung 2021 in den Bundesländern
Allein im Jahr 2012 wurde in Rheinland-Pfalz durch Erneuerbare Energien im Strom- und Wärmesektor eine Gesamtwertschöpfung in Höhe von ca. 875 Millionen Euro erzielt. Davon entfielen 225 Millionen Euro auf die Windenergie. Für den rheinland-pfälzischen Mittelstand lassen sich bis zum Jahr 2020 durch die Energiewende Einsparpotenziale von knapp 500 Millionen Euro sowie Wertschöpfungspotenziale von 2,2 bis 3 Milliarden Euro pro Jahr identifizieren.
- Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier e.V. (Inmit) und die TSB Bingen (Mai 2014): Quantifizierung der Potenziale der Energiewende für den rheinland-pfälzischen Mittelstand
13. Weitere Informationen
Publikationen
- Bund-Länder-Kooperationsausschuss – Länderbericht Rheinland-Pfalz 2022
- Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung* (2012): Road-Map zur Energiewende in Rheinland-Pfalz
- Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung** (2013): Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften zur Festlegung, Begründung und Darstellung von Ausschlussflächen und Restriktionen für den Ausbau der Windenergienutzung (Z 163 d)
* Neue Ressortzuordnung zum Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.
** Neue Ressortzuordnung zum Ministerium des Innern und für Sport.
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Film
Der vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten kofinanzierte Film „Der Rhein-Hunsrück-Kreis – Heimat der Energiewende-Vormacher“ erzählt die Klimaschutz-Geschichte des Landkreises und stellt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt. In dem Film wird veranschaulicht, wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz als auch zur regionalen Entwicklung leistet und gleichzeitig die Gemeindekassen füllt.
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Tourismus
Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH hat Daten zu den touristischen Hot Spots (touristische Einrichtungen mit mehr als 20.000 Besuchern pro Jahr) und wichtigen Aussichten erheben lassen und stellt diese touristisch relevanten Daten den Trägern der Bauleitplanung und den Planungsgemeinschaften kostenfrei zur Verfügung. Ziel ist, dass die touristischen Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne besser berücksichtigt werden können.
Hunsrücker Windweg - Thalfang
Auf dem fünf Kilometer langen Hunsrücker Windweg können sich Besucher zu verschiedenen Themen der Windenergie umfassend informieren. Der Rundweg führt durch die Windparks Heidenburg und Berglicht und bietet sich auch für Familien und Schulklassen an.
Morbacher Energielandschaft
Auf dem Gelände des ehemaligen US-Munitionslagers Rapperath/Wenigerath entwickelt die Gemeinde Morbach zusammen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft Nutzungskonzepte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. In der Energielandschaft sind 14 Windkraftanlagen mit einer jeweiligen Nennleistung von 2 MW in Betrieb. Die Besucher können sich im Informationszentrum rund um das Thema Energie informieren. Zudem werden in der Energielandschaft offene Führungen für Einzelpersonen und Kleingruppen/ Familien angeboten.
Windenergielehrpfad – Alsenz-Obermorschel
Auf einem 2,8 km langen Windenergielehrpfad am Windpark „Lettweiler Höhe“ bei Alsenz-Obermorschel-Rehborn können sich Besucher über das Thema Windenergie, aber auch über die Region selbst informieren. Der Windpark hat 19 Anlagen und besitzt eine Gesamtleistung von knapp 50 MW.
Hängeseilbrücke Geierlay
Mithilfe von unter anderem den Einnahmen aus dem Windpark Mörsdorf konnte 2015 die Hängeseilbrücke im Hunsrück eröffnet werden. Der 6,4 km lange Rundweg führt nicht nur über die Brücke, sondern bietet auch die Möglichkeit durch die „Energiegeschichten“ mehr über die Energieproduktion in Vergangenheit und Gegenwart zu erfahren sowie einer WEA etwas näher zu kommen.