Saarland (SL)

Das Saarland hat eine Fläche von 2.571 km² und eine Einwohnerdichte von 387 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Saarland 994.187 Einwohner.
Die amtierende Landesregierung setzt sich seit 2012 aus CDU und SPD zusammen. Diese wurde in der Landtagswahl 2017 wiedergewählt. Seit März 2018 ist Tobias Hans (CDU) Ministerpräsident.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2017 bei 35.506 €. Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2017 auf 42,9 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 33,3 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2018
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2017-2022)
Auszug windenergierelevanter Passagen
Energiewende gestalten
„Besondere Bedeutung kommt der Rolle der Kommunen zu, die im Saarland über die Flächennutzungsplanung eine Steuerung der Festlegung geeigneter Flächen als Konzentrationsflächen für Windenergie vornehmen können. Wir wollen über eine qualifizierte Beratung und Begleitung die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen und werden daher prüfen, in welcher Weise und mit welchen Partnern wir diese wirksam umsetzen können.“
Transparenz und Beteiligung bei der Energiewende
„Zur Akzeptanz im Energiesektor gehören transparente Genehmigungsverfahren und die Beteiligung aller Betroffenen. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien setzen wir auf den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Verbänden. So wollen wir bei der künftigen Einbeziehung von Flächen im öffentlichen Besitz insbesondere die durch die Windenergieanlagen bzw. Windparks betroffenen Bürgerinnen und Bürger über das gesetzlich vorgesehene Verfahren hinaus früh in die Planungen einbinden und beteiligen.“
Waldbewirtschaftung im Saarland
„Wir wollen auf Flächen des Staatswaldes die besondere Schutzwürdigkeit historisch alter Waldstandorte mit den Zielen der Energiewende in einen Ausgleich bringen. Daher werden wir die rechtlichen Voraussetzungen (z. B. im saarländischen Waldgesetz) dafür schaffen, dass die im Landschaftsprogramm des Saarlandes dargestellten historisch alten Waldstandorte im Staatswald in besonderer Weise geschützt werden und an solchen Standorten die Errichtung von Windenergieanlagen nur zugelassen wird, wenn es sich um Standorte handelt, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können, also wenn es sich um besonders windhöffige Standorte handelt, die insbesondere gut erschlossen oder bereits vorbelastet sind.
Unabweisbare Rechtspositionen, die in laufenden Genehmigungsverfahren auf der Basis von Vertrauensschutz erlangt worden sind, werden gewahrt.
Über die bereits vertraglich gebundenen Flächen hinaus werden seit Jahresbeginn 2017 und auch weiterhin im Staatsforst keine weiteren Flächen mehr zur Verfügung gestellt.“
- CDU und SPD Landesverband Saar: Für die Zukunft unseres Landes. Solide wirtschaften – mutig gestalten – mehr investieren. Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode des Landtages des Saarlandes (2017 – 2022) (Stand 16.05.2017)
2. Fachliche Grundlagen
Leitfaden „Windenergie im Saarland“
Der Leitfaden enthält Informationen zu planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, der Rolle der Kommunen, den Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und weitere nützliche Hinweise rund um die Planung von Windenergieanlagen im Saarland.
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Windenergie im Saarland – Ein Leitfaden für die Umsetzung von Projekten (2012)
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Kurzfassung des überarbeiteten Endberichtes zur Windpotenzialstudie Saarland
Mit Hilfe der Windpotenzialstudie soll der mögliche Anteil der Windenergie am Ausbaupotenzial der erneuerbaren Energien im Saarland ermittelt werden. In dem Bericht sind außerdem Ausbauszenarien und Handlungsempfehlungen enthalten.
- AL-PRO GmbH & Co. KG - Planungsbüro für regenerative Energienutzung im Auftrag des Saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr: Kurzfassung des überarbeiteten Endberichtes zur Windpotenzialstudie Saarland (08.04.2011)
- Anlage I: Pufferabstände um Ausschlussflächen der Windpotenzialstudie
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Viewer „Windpotenziale im Saarland“
Das Webtool zeigt Windpotenziale und Windenergieanlagen im Saarland.
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Ergebnispapier „Ausbau Erneuerbarer Energien und Speicher“
Das Ergebnispapier stellt Aussagen rund um das Thema erneuerbare Energien zusammen und formuliert u.a. auch Ziele für den Ausbau der Windenergie im Saarland.
- Energiebeirat des Saarlandes, AG „Ausbau Erneuerbarer Energien und Speicher“: Ergebnispapier (April 2013)
Zusatz zum Themenpapier "Erneuerbare Energien und Speicher"
Das Zusatzpapier beinhaltet Aktualisierungen zum Themenpapier von 2013, die sich aus den veränderten Rahmenbedingungen im Zuge der Novellierung des EEG im August 2014 ergeben haben.
- Energiebeirat des Saarlandes: Zusatz zum Themenpapier "Erneuerbare Energien und Speicher" (2013) (vorgelegt im November 2014)
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Masterplan für eine nachhaltige Energieversorgung im Saarland
Der Masterplan „Neue Energie für den Zukunftsstandort Saarland“ beschreibt detailliert Ziele und Maßnahmen für eine zukunftsorientierte Energieversorgung im Saarland, die den Kriterien Ressourcenverfügbarkeit, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit dauerhaft Rechnung trägt.
- Ministerium für Umwelt Energie und Verkehr: Neue Energie für den Zukunftsstandort Saarland. Masterplan für eine nachhaltige Energieversorgung im Saarland (Juli 2011)
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Landesministerien
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Franz-Josef-Röder-Straße 17 - 66119 Saarbrücken
Das Ministerium gliedert sich in sechs Abteilungen. Die Abteilung D ist für das Thema „Energie und Verkehr“ zuständig.
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Keplerstraße 18 - 66117 Saarbrücken
Das Ministerium besteht aus fünf Abteilungen, die sich schwerpunktmäßig auf Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft und ländliche Räume beziehen.
Ministerium für Inneres und Sport - Franz-Josef-Röder-Straße 21 - 66119 Saarbrücken
Das Ministerium ist oberste Landesplanungsbehörde und unter anderem für kommunale Angelegenheiten zuständig.
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Landesentwicklungsplan (LEP)
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ koordiniert die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum und legt raumordnerische Ziele für bestimmte Flächennutzungen sowie Standort- und Trassenbereiche fest.
- Ministerium für Umwelt Saarland: Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ vom 13. Juli 2004
Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“
Am 27. September 2011 trat die Verordnung über die 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ betreffend die Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie in Kraft.
Wichtigstes Ziel der Änderung des Landesentwicklungsplans ist, den Städten und Gemeinden hinsichtlich der Flächennutzung für die Errichtung von Windenergieanlagen einen größeren Spielraum einzuräumen, wie dies derzeit im rechtswirksamen Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“, festgelegt ist. In diesem Zusammenhang soll die bislang wirksame Regelung eines „Ausschlusses der Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten für Windenergie“ aufgehoben werden. Mit der Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt“ - der Streichung der Ausschlusswirkung - ist eine über die derzeit im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“, hinausgehende raumordnerische Vorranggebietsfestlegung für die Nutzung von Windenergie nicht vorgesehen.
3.2 Regionalebene
Im Saarland sind Regionalpläne entbehrlich, § 8 Abs. 1 S. 3 ROG.
Instrumente der Regionalplanung
- Vorranggebiete
4. Planung und Genehmigung
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (§ 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (ZVO-BimSchG-TEHG)).
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Erlasse
- Kein Windenergieerlass bekannt
5. Windenergie und Naturschutz
Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland betreffend die besonders relevanten Artengruppen der Vögel und Fledermäuse
Der Leitfaden behandelt spezielle artenschutzrelevante Fragestellungen, insbesondere in Bezug auf Vögel und Fledermäuse. Weiterhin werden Empfehlungen abgeleitet, um sowohl der Nutzung der Windenergie als auch den Belangen des Naturschutzes Rechnung zu tragen.
- Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland (Frankfurt am Main) und Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland: Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland betreffend die besonders relevanten Artengruppen der Vögel und Fledermäuse (Juni 2013)
6. Windenergie im Wald
Infolge der Aufhebung der Ausschlusswirkung von Vorranggebieten durch Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt (siehe Punkt 3.1), ist seit 2011 die Windenergieplanung im Saarland auch im Wald möglich.
Die ersten Windräder im Wald wurden 2013 errichtet.
Windenergieanlagen im Staatswald
Im Staatswald gingen 2015 die ersten Anlagen in Betrieb. Im SaarForst sind an 19 Standorten insgesamt 60 Windenergieanlagen geplant. Bis 2020 sollen 75 bis 150 MW an Windkraftleistung installiert werden, was etwa einer Anlagenzahl von 30 bis 60 Windenergieanlagen entspricht.
Hintergrundinformationen zur Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Saarländer Staatswald wurden in der Broschüre Windenergieanlagen im Staatswald zusammengestellt.
- Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Windenergieanlagen im Staatswald (06.02.2015)
Mit dem seit 16. Mai 2017 gültigen Koalitionsvertrag werden für zukünftige Planungen im Staatswald Einschränkungen gemacht. So soll die besondere Schutzwürdigkeit historisch alter Waldstandorte mit den Zielen der Energiewende in einen Ausgleich gebracht werden. Dazu soll z.B. im saarländischen Waldgesetz die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die im Landschaftsprogramm des Saarlandes dargestellten historisch alten Waldstandorte im Staatswald in besonderer Weise zu schützen. Die Errichtung von Windenergieanlagen an entsprechenden Standorten soll nur zugelassen werden, wenn es sich um besonders windhöffige Standorte handelt, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können und bereits gut erschlossen oder bereits vorbelastet sind.
Unabweisbare Rechtspositionen, die in laufenden Genehmigungsverfahren auf der Basis von Vertrauensschutz erlangt worden sind, werden gewahrt. Über die bereits vertraglich gebundenen Flächen hinaus werden seit Jahresbeginn 2017 im Staatsforst keine weiteren Flächen mehr zur Verfügung gestellt (vgl. Punkt 1).
7. Windenergie und Beteiligung
Die amtierende Landesregierung möchte zur Förderung der Akzeptanz der Windenergie Genehmigungsverfahren transparent gestalten und Betroffene beteiligen. Sie möchte beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Dialog mit Bürgern, Kommunen und Verbänden setzten und bei der künftigen Einbeziehung von Flächen im öffentlichen Besitz insbesondere die durch die Windenergieanlagen bzw. Windparks betroffenen Bürger über das gesetzlich vorgesehene Verfahren hinaus früh in die Planungen einbinden und beteiligen (vgl. Punkt 1).
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Leitfaden „Windenergie im Saarland“
Der Leitfaden enthält Informationen zu planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, der Rolle der Kommunen, den Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und weitere nützliche Hinweise rund um die Planung von Windenergieanlagen im Saarland.
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Windenergie im Saarland – Ein Leitfaden für die Umsetzung von Projekten (2012)
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES gGmbH) fördert Umwelt- und Klimaschutz u.a. durch beratende, begleitende und ausführende Tätigkeiten bei der Initiierung, Konzeption und Umsetzung von innovativen Maßnahmen zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung erneuerbarer Energien (siehe auch Punkt 10).
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Weitere Akteure
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Kommunale Spitzenverbände
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
Am Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES gGmbH) wird auf dem Gebiet von Zukunftstechnologien und Zukunftsmärkten für Energie- und Stoffstromsysteme geforscht. Weiterhin gehört die Beratung bei der Konzeption und Umsetzung von innovativen Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu den Aufgabenschwerpunkten.
Die INNOWIND Forschungsgesellschaft mbH forscht und bearbeitet Projekte zu technische Möglichkeiten rund um die Windenergie.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2015: 298 MW, davon 60 MW im Wald
- 2016: 338 MW, davon 86 MW im Wald
- 2017: 445 MW, davon 143 MW im Wald
Quelle: foederal-erneuerbar.de; WEA im Wald: eigene Erhebung
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2015: 135 Anlagen, davon 21 im Wald
- 2016: 150 Anlagen, davon 30 im Wald
- 2017: 185 Anlagen, davon 49 im Wald
Quelle: foederal-erneuerbar.de; WEA im Wald: eigene Erhebung
Auf windguard.de werden auch Halbjahreszahlen veröffentlicht.
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Weitere Daten unter:
- Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (2018): Bundesländer mit neuer Energie. Statusreport Föderal Erneuerbar 2018. Zahlen, Daten, Fakten SL
- Föderal Erneuerbar - Landesinfo SL
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Fakten zur Windbranche im Saarland
Bruttobeschäftigung Windenergie: 1.120 (Stand 2013)
13. Weitere Informationen
Informationsangebot auf Saarland.de
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Publikationen
- Bundesverband WindEnergie e.V.: Windenergiepotenzial Saarland
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Tourismus
Windenergie-Lehrpfad Freisen
Der Windenergie - Lehrpfad führt über zwölf Stationen, an denen sich der Besucher umfassend zum Thema Windenergie informieren kann. Im „Windpark Saar“ stehen zurzeit 13 Anlagen in exponierter Lage auf der Freisener Höhe.