Saarland (SL)
Das Saarland hat eine Fläche von 2.571 km² und eine Einwohnerdichte von 383 Einwohnern pro km². Ende 2021 hatte das Saarland 982.348 Einwohner.
Die amtierende Landesregierung besetzt seit 2022 die SPD als alleinregierende Partei. Ministerpräsidentin ist seit April 2022 Anke Rehlinger (SPD).
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 38.925 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2021 auf 41,6 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 34 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023
1. Energiepolitische Programmatik
Regierungsprogramm* (2022-2027) - Auszug windenergierelevanter Passagen
Die Transformation gestalten. Wir bleiben Industrieland.
"Klimaneutrale Produktion geht nur mit dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir werden den Anteil der Erneuerbaren im Saarland bis zum Jahr 2030 verdoppeln. Der Ausstoß von Treibhausgasen werden wir halbieren. Grüne Energie entsteht durch Sonne, Wind und Wasser."
Dem Klimawandel begegnen. Erneuerbare Energien ausbauen
"Da die Bekämpfung des Klimawandels ein Staatsziel ist, wird eine SPD-geführte Landesregierung das Nachhaltigkeitsgebot in der Landesverfassung festschreiben, ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen auf den Weg bringen und einen Klima-Bürger:innenrat einrichten. [...] Wenn wir unsere Umwelt schützen und den Klimawandel bekämpfen wollen, müssen wir die Energiewende im Saarland weiter vorantreiben. Dafür ist der Ausbau von Windkraft und Photovoltaik zur Stromproduktion erforderlich. [...] Deshalb setzen wir uns für den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Abschaffung der EEG-Umlage und weitere strompreisdämpfende Maßnahmen ein.
Um die Akzeptanz der Bürger:innen für den Bau von Windanlagen zu erhöhen, wollen wir Bürger:innen und Kommunen am Ertrag der Anlagen beteiligen. Durch Repowering von Windkraftanlagen steigern wir die Energiegewinnung an bestehenden Standorten."
"Um den Klimaschutz auch auf lokaler Ebene voranzutreiben, wollen wir Investitionen in Klimaschutz und Klimafolgeanpassung haushaltsrechtlich erleichtern. Auch die Energiegenossenschaften benötigen zinsfreie Investitionskredite. Um den Ausbau der Erneuerbaren schlagkräftig und landesweit voranzutreiben, werden wir eine zentrale Koordinierungsstelle einrichten."
- SPD Landesverband Saar: Unser Saarland Plan - Echte #Saarlandliebe ist bei uns Programm. Regierungsprogramm der Saar-SPD 2022-2027
* Das Wahlprogramm der SPD zur Landtagswahl ist aufgrund der errungenen absoluten Mehrheit gleichzusetzen mit dem Regierungsprogramm.
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Energiefahrplan 2030
Um den Beitrag des Saarlandes zu den aktuellen und zu erwartenden künftigen bundesweiten Zielen im Energiesektor definieren zu können, wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr der Energiefahrplan 2030 erarbeitet. Dieser wurde am 7. September 2021 im Ministerrat beschlossen. Der Energiefahrplan gliedert sich in die beiden Achsen "Energieeffizienz" sowie "Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor" mit Schwerpunkt auf Wind und PV.
Der Beitrag des Saarlandes zum Klimaschutz und zur Energiewende stellt sich auf der Grundlage des Energiefahrplans und den darin aufgeführten Maßnahmen bis 2030 wie folgt dar:
- CO2-Reduktion durch die Annahme der Achse "Energieeffizienz" des Energiefahrplan um bis zu 500.000 Tonnen bis 2030 sowie
- eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf mindestens 40 Prozent bezogen auf den Stromverbrauch.
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie* (2021): Energiefahrplan 2030 für den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung
* vormals Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland
2. Fachliche Grundlagen
Studie zum Energiefahrplan 2030 - Bereich Erneuerbare Energien
Der Endbericht im Bereich der Erneuerbaren Energien zum "Energiefahrplan 2030" folgt auf Potenzialermittlungen aus den Jahren 2011 und 2019 zum Ausbau von Windenergie, Photovoltaik und Solarthermie. Darin werden eine Gesamtprognose, minimale und maximale Ausbaukorridoren sowie realistische Ausbauziele für die Jahre 2025 und 2030 formuliert.
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes (2020): Endbericht – Energiefahrplan 2030 – Bereich Erneuerbare Energien
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Windenergieatlas
Der Windenergieatlas steht als Online-Tool zur Verfügung. Er ist eine Planungs- und Orientierungshilfe für Kommunen, Privatpersonen, Energieversorgungsunternehmen, Investoren und andere Inte-ressierte zum Ausbau der Windenergie im Saarland.
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Kurzfassung zur Windpotenzialstudie Saarland
Im Auftrag des Saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr wurde 2010/2011 eine Windpotenzialstudie für das gesamte Saarland erstellt mit dem Ziel, den möglichen Anteil der Windenergie am Ausbaupotenzial der erneuerbaren Energien im Saarland zu ermitteln. Zudem wurden Ausbauszenarien und Handlungsempfehlungen entwickelt.
- AL-PRO GmbH & Co. KG - Planungsbüro für regenerative Energienutzung (2011): Kurzfassung des überarbeiteten Endberichtes zur Windpotenzialstudie Saarland
- Anlage I: Pufferabstände um Ausschlussflächen der Windpotenzialstudie
Zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes im Saarland hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) im April 2023 eine Flächenpotenzialstudie an Bosch & Partner mit dem Unterauftragnehmer Fraunhofer-Institut für Energiewissenschaft und Energiesystemtechnik (IEE) vergeben. Die Ergebnisse werden Ende 2023 erwartet.
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Landesministerien
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie - Franz-Josef-Röder-Straße 17 - 66119 Saarbrücken
Das Ministerium gliedert sich in vier Abteilungen. Die Abteilung F ist für das Thema „Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik“ zuständig.
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Vebraucherschutz - Keplerstraße 18 - 66117 Saarbrücken
Das Ministerium besteht aus fünf Abteilungen. Die Abteilung D beschäftigt die Themen "Naturschutz, Forsten" und die Abteilung E das Gebiet "Technischer Umweltschutz"
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport - Franz-Josef-Röder-Straße 21 - 66119 Saarbrücken
Das Ministerium ist oberste Landesplanungsbehörde und unter anderem für kommunale Angelegenheiten zuständig.
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Landesentwicklungsplan (LEP)
Ein neuer LEP befindet sich derzeit in Aufstellung.
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ koordiniert die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum und legt raumordnende Ziele für bestimmte Flächennutzungen sowie Standort- und Trassenbereiche fest.
- Ministerium für Umwelt Saarland (2004): Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“
Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“
Am 27. September 2011 trat die Verordnung über die 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ betreffend die Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie in Kraft.
Wichtigstes Ziel der Änderung des Landesentwicklungsplans ist, den Städten und Gemeinden hinsichtlich der Flächennutzung für die Errichtung von Windenergieanlagen einen größeren Spielraum einzuräumen, wie dies derzeit im rechtswirksamen Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“, festgelegt ist. In diesem Zusammenhang soll die bislang wirksame Regelung eines „Ausschlusses der Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten für Windenergie“ aufgehoben werden. Mit der Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt“ - der Streichung der Ausschlusswirkung - ist eine über die derzeit im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“, hinausgehende raumordnende Vorranggebietsfestlegung für die Nutzung von Windenergie nicht vorgesehen.
- Verordnung über die 1. Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ betreffend die Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie vom 27. September 2011
- Ministerium für Inneres, Bauen und Sport: Landesentwicklungsplan
3.2 Regionalebene
Im Saarland sind Regionalpläne entbehrlich.
Flächenausweisungen für Windenergie erfolgten 2004 im Landesentwicklungsplan (s. o.) und auf kommunaler Ebene.
4. Planung und Genehmigung
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (§ 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - ZVO-BimSchG-TEHG).
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Aktuelle Genehmigungsverfahren Windenergie
Online-Portal zu den „aktuellen Sachständen und Lageplänen zu den laufenden Genehmigungsverfahren“ mit Stand vom 2. Juni 2022.
5. Windenergie und Naturschutz
Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland betreffend die besonders relevanten Artengruppen der Vögel und Fledermäuse
Der im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland erstellte Leitfaden behandelt die speziellen artenschutzrelevanten Fragestellungen, insbesondere in Bezug auf die Ar-tengruppen der Vögel und Fledermäuse. Der Leitfaden soll dazu beitragen, konsensuale Lösungen zwischen der Nutzung der Windenergie und dem Naturschutz zu finden.
- Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland (Frankfurt am Main) und Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland (2013): Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland betreffend die besonders relevanten Artengruppen der Vögel und Fledermäuse
6. Windenergie im Wald
Infolge der Aufhebung der Ausschlusswirkung von Vorranggebieten durch Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt (siehe Punkt 3.1), ist seit 2011 die Windenergieplanung im Saarland auch im Wald möglich.
Windenergieanlagen im Staatswald
Der Koalitionsvertrag der bis April 2022 amtierenden Landesregierung aus CDU und SPD sah für Planungen im Staatswald deutliche Einschränkungen vor, um die „besondere Schutzwürdigkeit historisch alter Waldstandorte mit den Zielen der Energiewende in einen Ausgleich“ zu bringen. Dies wurde im saarländischen Waldgesetz (LWaldG) in § 8 Abs. 2 verankert. Die Errichtung neuer Windenergieanlagen an entsprechenden Standorten soll nur noch zugelassen werden, wenn es sich um besonders windhöffige Standorte handelt, die insbesondere gut erschlossen oder bereits vorbelastet sind. Konkretisiert wird dieses in § 28 Abs. 1 Nr. 6 LWaldG, wonach „im Historisch alten Wald [...] die Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, unzulässig [ist ], sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse für die Errichtung vorliegt. Ein überwiegendes öffentliches Interesse liegt vor, wenn am Errichtungsstandort in 150 Meter Höhe über dem Grund mindestens eine mittlere Windleistungsdichte von 321 W/m² gegeben ist und der Standort bereits erschlossen ist oder der Standort und die zur Erschließung des Standortes erforderlichen Flächen vorbelastet sind.“
Über die bereits vertraglich gebundenen Flächen hinaus stellt die Landesregierung seit Anfang 2017 im Staatsforst keine weiteren Flächen mehr für die Windenergienutzung zur Verfügung (siehe Punkt 1).
Die neue Landesregierung plant im Zuge der neuen Flächenpotenzialanalyse für Windenergie, das Landeswaldgesetz zu ändern und den Wald im Saarland für Windenergieanlagen mittels Änderung des Landeswaldgesetzes in Teilen zugänglich zu machen.
- Landeswaldgesetz Saarland v. 26. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Gesetz v. 8. Dezember 2021, Amtsbl. I S. 2629
7. Windenergie und Beteiligung
Zur Förderung der Akzeptanz der Windenergie möchte die amtierende Landesregierung Genehmi-gungsverfahren transparent gestalten und Betroffene beteiligen. Sie möchte beim Ausbau der Er-neuerbaren Energien auf den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Verbänden setz-ten. Bei Windenergievorhaben auf Flächen im öffentlichen Besitz sollen von betroffenen Bürgerin-nen und Bürger über die formellen Verfahren hinaus auch informell frühzeitig in die Planungen ein-gebunden und beteiligt werden (vgl. Punkt 1).
Die amtierende Landesregierung ist dabei, eine Flächenpotenzialstudie nach Vorbild der Bundesstu-die abzuschließen und auf dieser Grundlage Flächenbeitragswerte an die Kommunen über ein Landesgesetz zu verteilen, um den Ausbau der Windkraft voranzubringen und der neuen Gesetzgebung über das „WindBG“ zu entsprechen.
Die Studie berücksichtigt auch Ausschlüsse und Restriktionen, die in der Bundesstudie nicht berück-sichtigt wurden. Sie soll aufzeigen, an welchen Standorten Windkraftanlagen einfach bzw. an an-deren Stellen durch Restriktionen nicht oder nur im Einzelfall zu genehmigen sein werden. Damit soll den Gemeinden geholfen werden, entsprechende Flächen auf ihrem Gebiet auszuweisen, die am Ende auch umsetzbar und damit anrechenbar sind für die Ziele des Wind BG.
Nach dem Energiefahrplan 2030 sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie genutzt werden.
Gleichzeit soll ein Beteiligungsgesetz die Akzeptanz für Erneuerbare Energien steigern und Kommu-nen im Umkreis von Windkraftanlagen und Freiflächenanlagen einen Anteil am Ertrag gewährleisten.
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Eine Landesenergieagentur gibt es im Saarland nicht.
Das Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES gGmbH) fördert Umwelt- und Klimaschutz u. a. durch beratende, begleitende und ausführende Tätigkeiten bei der Initiierung, Konzeption und Umsetzung von Entwicklung von Konzeptionen und Instrumenten zur Förderung Erneuerbarer Energien. Dazu arbeitet das Institut anwendungsorientiert in den Arbeitsfelder, Energiemärkte, Infrastruktur und Kommunalentwicklung, Stoffströme, Technische Innovationen und Umweltpsychologie. (siehe auch Punkt 10).
Ziel des Landesverbandes Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL) ist die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und die Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems. Der LEE RLP/SL unterstützt den Prozess, möglichst bis 2030, spätestens jedoch bis 2040 den gesamten Energiebedarf zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien vorrangig aus regionalen Quellen zu decken.
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Weitere Akteure
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Kommunale Spitzenverbände
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
10. Bildung und Forschung
Im Saarland gibt es derzeit zwei Bachelor- und einen Masterstudiengang im Bereich Erneuerbare Energien (Stand 2023).
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
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Am Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffsysteme (IZES gGmbH) wird auf dem Gebiet von Zukunftstechnologien und Zukunftsmärkten für Energie- und Stoffstromsysteme geforscht. Weiterhin gehört die Beratung bei der Konzeption und Umsetzung von innovativen Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu den Aufgabenschwerpunkten.
Die INNOWIND Forschungsgesellschaft mbHforscht und bearbeitet Projekte zu technischen Möglichkeiten rund um die Windenergie.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 305 MW, davon 86 MW im Wald
- 2017: 412 MW, davon 143 MW im Wald
- 2018: 472 MW, davon 191 MW im Wald
- 2019: 479 MW, davon 198 MW im Wald
- 2020: 501 MW, davon 223 MW im Wald
- 2021: 511 MW, davon 225 MW im Wald
- 2022: 520 MW, davon 225 MW im Wald
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
- Fachagentur Windenergie an Land (2023): Entwicklung der Windenergie im Wald
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Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 142 Anlagen, davon 30 im Wald
- 2017: 178 Anlagen, davon 49 im Wald
- 2018: 199 Anlagen, davon 65 im Wald
- 2019: 201 Anlagen, davon 67 im Wald
- 2020: 208 Anlagen, davon 75 im Wald
- 2021: 211 Anlagen, davon 76 im Wald
- 2022: 212 Anlagen, davon 76 im Wald
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
- Fachagentur Windenergie an Land (2023): Entwicklung der Windenergie im Wald
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Weitere Daten
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Fakten zur Windbranche
Die Bruttobeschäftigung in der Windenergie (On- und Offshore) liegt bei 1.170 (Stand 2021).
- Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) mbH, Philip Ulrich (August 2023): Erneuerbar beschäftigt in den Bundesländern – Bericht zur aktualisierten Abschätzung der Bruttobeschäftigung 2021 in den Bundesländern
13. Weitere Informationen
Informationsangebot auf Saarland.de
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Publikationen
- Bundesverband WindEnergie e.V. (2019): Positionspapier BWE Regionalverband Saarland
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Tourismus
Der Windenergie - Lehrpfad Freisen führt über zwölf Stationen, an denen sich der Besucher umfassend zum Thema Windenergie informieren kann. Im „Windpark Saar“ stehen zurzeit 13 Anlagen in exponierter Lage auf der Freisener Höhe.