Sachsen-Anhalt (ST)
Sachsen-Anhalt hat eine Fläche von 20.459 km² und eine Einwohnerdichte von 107 Einwohnern pro km². Die Gesamteinwohnerzahl liegt bei 2.186.643 (Stand 2022).
Die amtierende Landesregierung setzt sich seit September 2021 aus CDU, SPD und FDP zusammen. Seit dem Jahr 2011 ist Dr. Reiner Haseloff (CDU) Ministerpräsident.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 im Durchschnitt bei 28.729 €.
Der rechnerische Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich 2020 auf 60,1 Prozent, die forstwirtschaftliche Fläche auf rund 22,45 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023
1. Energiepolitische Programmatik
Koalitionsvertrag (2021-2026) - Auszug windenergierelevanter Passagen
Kapitel „Umwelt und Klimaschutz stärken und Mobilität sichern“
Energie pro Klima - Sachsen-Anhalts Vorreiterrolle stärken
[...] "Erneuerbare Energien müssen zur Bürgerenergie weiterentwickelt werden. Vor Ort erzeugter Strom muss für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort kostengünstiger zur Verfügung stehen, um die Akzeptanz gegenüber [...] Windkraft zu steigern."
[...] "Der Anteil an erneuerbaren Energien reicht derzeit nicht aus, um die CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Ein stärkerer Ausbau der erneuerbaren Energien ist daher erforderlich. Der Zuwachs an erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen muss zwingend mehr Wertschöpfung in Sachsen-Anhalt generieren. Die Beteiligung der Bevölkerung am Ertrag dieser Anlagen soll verbessert werden.
Wir wollen Projekte unterstützen, bei denen die örtliche Bevölkerung direkt von einem Ausbau an erneuerbaren Energien profitiert. Um die Akzeptanz für die Anlagen der erneuerbaren Energien zu erhöhen, werden wir Anreize für Bürgerenergie schaffen. Damit erhöhen wir auch die regionale Wertschöpfung und schaffen Transparenz bei der Errichtung und Planung von Anlagen."
Unser Energiekonzept für die Zukunft - nachhaltig zum Schutze unserer Umwelt und unserer Ressourcen
"Im Zuge der Umsetzung von Projekten erneuerbarer Energien kommt der Landesplanung und der Regionalplanung aufgrund der Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen und des Flächenbedarfs von PV-Freiflächen eine besondere Bedeutung zu. Der geplante Umbau der Wirtschaft zur Erreichung der Klimaziele würde eine deutliche Ausweitung der Flächennutzung für den Ausbau der regenerativen Energien erfordern. Die Gesellschaft wird für die Erreichung der Klimaziele Kompromisse bei der Flächennutzung eingehen müssen. Wir unterstützen diesbezüglich Projekte, bei denen die örtliche Bevölkerung direkt von einem Ausbau von Windkraftanlagen profitiert.
Aufgrund des notwendigen zeitnahen und deutlichen Ausbaus der erneuerbaren Energien, werden wir die bereits im Jahr 2015 im Landesentwicklungsgesetz formulierten Grundzüge und Zielstellungen dahingehen anpassen, dass die Bereitstellung ausreichender Flächen auf der Ebene der Regionalplanung zusammen mit den Kommunen mit geeigneten Maßnahmen vor einer Fertigstellung des nächsten Landesentwicklungsplanes umgesetzt werden."
[...] "Die Genehmigungsprozesse für die Errichtung neuer erneuerbare Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Wind- und PV-Anlagen müssen verschlankt und beschleunigt werden. Initiativen und Gesetzesvorhaben des Bundes werden wir aktiv begleiten. Die Landesbauordnung wird hinsichtlich der bestehenden Abstandsregelungen und Baulasten für Windkraftanlagen dem Ziel des Ausbaupfades der erneuerbaren Energien gerecht werden. "
Energiespeicher - Erfolgsgarant für eine funktionierende Energiewende
[...] " Bei jedem gewerblichen Neubau von Windkraft- und PV-Anlagen muss auch die Gemeinschaft vor Ort profitieren, denen entsprechende Belastungen zugemutet werden. Deshalb sollen die Kommunen eine angemessene laufende Abgabe erhalten. Dazu sind die Voraussetzungen (Änderungen Kommunalverfassungsgesetz und so weiter) zu schaffen. Zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden werden wir die Nutzung der erneuerbaren Energien auf Brach- und Konversionsflächen sowie stillgelegten Deponien Vorrang einräumen. Sie haben Priorität vor der Ausweisung neuer Vorranggebiete. Sie sollen einen weitestmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen haben."
[...] "Für die erforderliche effiziente Umsetzung der Energie- und Klimawende werden wir die planungsrechtlichen Voraussetzungen derart schaffen, dass mittels Beschleunigungsverfahren und Landeskoordinierungen derzeit entgegenstehende Planungshindernisse ausgeräumt werden. Analog der Investitionsbeschleunigung wird die Planungsbeschleunigung forciert."
Kommunale Akzeptanz der Energiewende
"Der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien steht im engen Zusammenhang mit der Akzeptanz vor Ort. Daher wollen wir ein stärkeres Mitspracherecht der Kommunen bei der Schaffung von Planungsvoraussetzungen."
Kapitel "Stabile und nachhaltige Landesentwicklung"
[...] "Wir brauchen ausreichend Flächen für erneuerbare Energien und wollen die Modernisierung vorhandener Windkraftanlagen (Repowering) in Vorranggebieten konsequent umsetzen. Dabei werden wir an die Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgrupp (IMAG) "Repowering" anknüpfen. Zudem müssen die jeweiligen Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einen direkten Mehrwert von der Errichtung von Windkraftanlagen haben."
- Wir gestalten Sachsen-Anhalt. Stark. Modern. Krisenfest. Gerecht. (2021): Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und FDP Sachsen-Anhalt 2021 – 2026
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Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt
Das Landesentwicklungsgesetz trat am 23. April 2015 in Kraft und wurde 2017 zuletzt angepasst. Es legt in § 4 Nr. 16 b) fest, dass Festlegungen für Gebiete zur Nutzung der Windenergie als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten sowie solche für das Repowering in den Regionalen Entwicklungsplänen getroffen werden. Die Regionalen Planungsgemeinschaften können auf Antrag von Gemeinden im Fall eines beabsichtigten Repowerings einer zulässigerweise außerhalb von Vorranggebieten oder Eignungsgebieten errichtete Windenergieanlagen die Festlegung eines Vorranggebiets für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung eines Eignungsgebiets oder eines Eignungsgebiets für die Nutzung von Windenergie prüfen (§ 9 Abs. 4)
Die im Gesetz enthaltenen Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung sehen vor, dass die Entwicklung der Windenergie durch die Erneuerung und Leistungssteigerung (Repowering) bestehender Anlagen eine Konzentration von Windenergieanlagen stattfindet. Dafür soll jede neu errichtete Anlage mindestens zwei Altanlagen ersetzen, die sich im Einzugsgebiet der Neuen befindenden oder eine Altanlage, die sich "außerhalb eines Vorrang- oder Eignungsgebietes" befindet (§ 4 Nr. 16 b)).
Gemäß Koalitionsvertrag 2021-2026 (Z 2766) sollen die Grundzüge und Zielstellungen dahingehend angepasst werden, dass u.a. die Bereitstellung ausreichender Flächen auf der Ebene der Regionalplanung zusammen mit den Kommunen mit geeigneten Maßnahmen vor einer Fertigstellung des nächsten Landesentwicklungsplans umgesetzt werden.
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Potenzialabschätzung für die Windenergie
Bis 2030: 6,5 Gigawatt installierte Leistung.
Die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften haben jeweils für ihren Planungsraum Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie planungsrechtlich festgelegt, mit einer derzeitigen Gesamtfläche von 15.549.2 ha.
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (2023): Sachsen-Anhalt - Bericht 2023 für den Kooperationsausschuss Erneuerbare Energien
2. Fachliche Grundlagen
Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt (KEK)
Im Februar 2019 hat das Kabinett das Klima- und Energiekonzept des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. In den Entstehungsprozess des Konzeptes wurden Verbände, Kammern, Hochschulen, kommunale Spitzenverbände und die Öffentlichkeit umfassend eingebunden. Mit dem KEK werden Maßnahmen aufgezeigt, deren Umsetzung zur Erreichung des Klimaschutzziels des Landes beitragen. So soll unter anderem der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix bis zum Jahr 2050 auf 100 Prozent gesteigert werden.
Aktionsplan für Klimaschutz
Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde festgelegt die Treibhausgasemissionen bis zum Ende der Legislaturperiode um 5,65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Zum Erreichen dieses Ziels wurde der Zukunft- und Klimaschutzkongress mit Vertretern aus Verbänden, Kammern, Politik, Wissenschaft und Verwaltung durchgeführt. Es wurde ein Aktionsplan für Klimaschutz erarbeitet. Die enthaltenen Maßnahmen aktualisieren und ergänzen die Klimaschutzmaßnahmen des Landes.
Klimaschutzmonitoring
Ein Monitoringprozess zum Klima- und Energiekonzept wurde etabliert. Mit dem jährlich veröffentlichten Monitoringbericht wird die Entwicklung der Klimaschutzaktivitäten in Sachsen-Anhalt dargestellt.
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie* (2019): Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt (KEK)
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (2023): Sachstandsbericht zur Umsetzung und zum Monitoring des Klima- und Energiekonzeptes Sachsen-Anhalt (Statusbericht 2021)
* heute Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
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Repowering
Zur Umsetzung der bereits im vergangenen Koalitionsvertrag 2016-2021 getroffenen Vereinbarungen, Repoweringpotenziale zu nutzen, wurde 2016 von der Landesregierung eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG Repowering) einberufen.
Im Abschlussbericht der IMAG von November 2018 werden verschiedene Ausbaupfade für das Repowering von Windenergieanlagen auf der Grundlage von theoretischen Annahmen aufgezeigt und dessen Auswirkungen prognostiziert.
An diese Arbeit soll laut Koalitionsvertrag 2021-2026 (Z 4842) in der laufenden Legislaturperiode angeknüpft werden (s. Kapitel 1)
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Windenergie in Sachsen-Anhalt
Das Online-Portal gibt einen Überblick zur Windenergienutzung in Sachsen-Anhalt und enthält weiterführende Links.
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt: Windenergie in Sachsen-Anhalt
Energieatlas Sachsen-Anhalt
Der Energieatlas Sachsen-Anhalt ist ein geodatenbasiertes Informationsportal, welches Fachinformationen zu unterschiedlichen Themen der Energiewende mittels interaktiver Karten und Webapplikationen zur Verfügung stellt. Neben Hinweisen zur Energieberatung oder Förderprogrammen ist dort auch Wissenswertes zum Anlagenbestand der erneuerbaren Energien zu finden.
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt: Energieatlas Sachsen-Anhalt
3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen
siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)
3.1 Landesebene
Landesministerien
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt - Leipziger Straße 58 - 39112 Magdeburg
Das Ministerium besitzt fünf Abteilungen. Die Themen Energie und Nachhaltigkeit sind in Abteilung 3 verortet. Die Themengebiete Klimawandel und Klimaschutz unterliegen der Abteilung 4.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt - Turmschanzenstraße 30 - 39114 Magdeburg
Das Ministerium ist die oberste Landesentwicklungsbehörde in Sachsen-Anhalt.
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Landesentwicklungsplan (LEP) 2010 des Landes Sachsen-Anhalt
Der derzeit geltende LEP ist am Tag nach seiner Verkündung, am 12. März 2011, in Kraft getreten. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 8. März 2022 die Neuaufstellung des LEP beschlossen. Als Grund wird benannt, dass veränderte gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Rahmenbedingungen sowie unterschiedliche Raumnutzungsansprüche die Neuaufstellung notwendig machen. Der neue LEP soll zum Ende der Legislaturperiode 2026 vorliegen.
Im Zusammenhang mit den Festlegungen des LEP 2010 wird darauf hingewiesen, dass als Windenergiegebiete nur noch Eignungsgebiete gelten, wenn der Raumordnungsplan spätestens bis zum 1. Februar 2024 wirksam geworden ist. Eine Anrechnung von Eignungsgebieten kann nur auf den Flächenbeitragswert mit Stichtag zum 31. Dezember 2027 erfolgen. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Nr. 1b WindBG. Die Festlegung von Eignungsgebieten im LEP hat folglich nahezu keinen Anwendungsbereich mehr.
- Landesregierung Sachsen-Anhalt (2010): Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt
- Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt: Bekanntmachung zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes vom 9. März 2022
- Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt: Grobkonzept zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes des Landes Sachsen-Anhalt
3.2 Regionalebene
Planungsträger
Planungsträger sind die Regionalen Planungsgemeinschaften für die fünf Planungsregionen Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle, Harz und Magdeburg (§ 21 Abs. 1 Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt LEntwG LSA). Die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Regionalplanung üben die Aufgaben der Regionalplanung in regionalen Planungsgemeinschaften als Zweckverbände aus (§ 2 Abs. 4).
- Weitere Informationen: Organisation und Aufgaben der Regionalplanung in Sachsen-Anhalt
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Instrumente der Regionalplanung
Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Eignungsgebiete.
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Regionale Entwicklungspläne
In Sachen-Anhalt gibt es in den fünf Planungsregionen Regionale Entwicklungspläne bzw. Sachliche Teilpläne zur Ausweisung von Gebieten für die Windenergie.
Regionale Planungsgemeinschaft Altmark
- Regionaler Entwicklungsplan Altmark 2005 (seit Februar 2005 in Kraft)
- Die Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark (REP ALTMARK) 2005 um den Sachlichen Teilplan „Wind“ für die Planungsregion Altmark (seit Februar 2013 in Kraft).
- Dezember 2014 und September 2018 Änderung des Sachlichen Teilplans um ein je Gebiet.
- Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark hat mit Beschluss im Juni 2022 die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark beschlossen.
- Informationen zum Verfahren
Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
- Regionaler Entwicklungsplan 2018 Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (in Kraft seit April 2019)
- Sachlicher Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ (seit September 2018 in Kraft)
- Weitere Informationen zum Verfahren
Regionale Planungsgemeinschaft Halle
- Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle (in Kraft seit Dezember 2010)
- Ab März 2012 Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplans Halle zur Anpassung an den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt.
- Weitere Informationen zum Verfahren
Regionale Planungsgemeinschaft Harz
- Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (in Kraft seit Mai 2009)
- Die Regionalversammlung hat am 27. November 2015 den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes um den Sachlichen Teilplan „Erneuerbare Energien-Windenergienutzung“ gefasst und das Verfahren eingeleitet.
- Weitere Informationen zum Verfahren
Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg
- Regionaler Entwicklungsplan für die Region Magdeburg (seit Juni 2006) (Hinweis: Mit Urteil vom 18.11.2015 des OVG Magdeburg wurden die Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Eignungsgebiete für die Nutzung von Windenergie für unwirksam erklärt.)
- Im Zuge der Kreisgebietsreform im Land Sachsen-Anhalt zum Juli 2007 hat sich der Zuschnitt der Planungsregionen geändert. Für die ehemals den Planungsregionen Harz und Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg zugehörigen Kommunen, welche nun der Planungsregion Magdeburg zugeordnet sind, gelten weiterhin die Festlegungen zur Windenergienutzung der entsprechenden Regionalen Entwicklungspläne der Planungsregionen Harz und Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (welche vor der genannten Kreisgebietsreform in Kraft traten) solange fort, bis ein neuer Raumordnungsplan mit Festlegungen zur Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg in Kraft tritt.
- Oktober 2022 Aufstellungsbeschluss Sachlicher Teilplan „Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg"
- Weitere Informationen zum Verfahren
4. Planung und Genehmigung
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen nach BImSchG in Sachsen-Anhalt sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
5. Windenergie und Naturschutz
Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen
Der vorliegende Leitfaden "Artenschutz an Windenergieanlagen, in Sachsen-Anhalt" soll Investoren, Entwicklern, Planern, Betreibern und Entscheidern in den Genehmigungsbehörden eine Orientierung für den Genehmigungsprozess geben. Er wurde unter Beteiligung der Windenergiebranche und der Naturschutzverbände erstellt und hat zum Ziel, die Verluste von Tierarten an Windenergieanlagen zu verringern sowie die Artenschutzregelungen EU-rechtskonform umzusetzen.
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (2018): Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt
Artenhilfsprogramm Rotmilan
In dem Artenhilfsprogramm werden die Verbreitung und Bestandssituation des Rotmilans im Land und die besondere Bedeutung Sachsen-Anhalts beim Schutz des Rotmilans dargestellt, die Gefährdungsursachen analysiert und Empfehlungen für den Schutz des Greifvogels in Sachsen-Anhalt gegeben. 2021/ 2022 erfolgte eine landesweite Neuerfassung der Rotmilan-Brutpaare im Sinne einer Folgekartierung zum Artenhilfsprogramm.
- Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2014): Artenhilfsprogramm Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt, Heft 5/2014
6. Windenergie im Wald
In Sachsen-Anhalt ist die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen seit 2016 nicht zulässig (§ 8 Abs. 1 Satz 3 LWaldG).
- Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG) vom 25. Februar 2016
Das Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) vom 02. Juli2024 (GVBl. LSA, S. 196) ist am 17. Juli 2024 in Kraft getreten. Mit der Änderung wurde das bislang im § 8 Abs. 1 LWaldG enthaltene Verbot der Genehmigung von Waldumwandlungen zum Zweck der Errichtung von Windenergieanlagen aufgehoben.
- Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG) vom 25. Februar 2016
- umwelt-online (2024): Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt Vom 2. Juli 2024 (GVBl. LSA Nr. 13 vom 16.07.2024 S. 196)
7. Windenergie und Beteiligung
Eine direkte Beteiligung der Bevölkerung an Windenergievorhaben soll nach dem Koalitionsvertrag 2021-2026 in der laufenden Legislaturperiode gefördert werden (siehe Kapitel 1).
8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen
Vor dem Hintergrund eines landesspezifischen Beitrags zur „Energiewende“ hat Sachsen-Anhalt im Dezember 2012 auf der Basis des Koalitionsvertrages 2011-2016 dieLandesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA)gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist das Land Sachsen-Anhalt. Zum Aufgabenspektrum der LENA gehören Schwerpunkte wie die Information, Motivation, Kommunikation, Orientierungsberatung, Netzwerkarbeit und Aus-, Fort- und Weiterbildung rund um die Themen Energieeffizienz, Energieeinsparung, nachhaltige Energieversorgung und Ressourcenschonung. Die produktneutralen und anbieterunabhängigen Tätigkeiten richten sich an die Wirtschaft, den öffentlichen Sektor und die privaten Verbraucher.
Seit Herbst 2022 baut die LENA explizit erneuerbare Energien als Informations- und Beratungsfeld auf. Die Servicestelle erneuerbare Energien unterstützt Projekte bei denen die Bevölkerung vor Ort mit eingebunden wird und trägt dazu bei Kommunen in die Lage zu versetzen notwenige Verfahrensschritte selbst zu steuern.
Die Gesellschaft betreibt zudem mit dem "Energieatlas Sachsen-Anhalt" eine umfassende Onlinepräsenz mit verschiedenen Beratungsangeboten, Förderungen und Projekten im Land. Darüber hinaus sind hier Zahöen, Daten und Fakten zur Energiewende und Klimaschutzaktivitäten zu finden.
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Weitere Akteure
Der Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt e.V. (LEE) ist der Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Sachsen-Anhalt. Er fungiert als Interessenvertretung der Bereiche Windenergie, Solarenergie, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Energieeffizienz. Der LEE vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Das K3B – Kompetenzzentrum Kommunale Konfliktberatung des VFB Salzwedel e.V. bietet Landkreisen, Städten und Gemeinden Beratung im Umgang mit entstehenden oder bereits eskalierten Konflikten an. Ziel ist es lokale Akteurinnen und Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Verwaltung dabei zu begleiten, die komplexe Gemengelage lokaler Konflikte zu entwirren, die Wirkung jeweiliger Lösungsansätze zu verstehen und weitere zu entwickeln.
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Kommunale Spitzenverbände
Das „Kommunales-Sachsen-Anhalt“ ist die gemeinsame Informationsplattform des Städte- und Gemeindebunds Sachsen-Anhalt und des Landkreistags Sachsen-Anhalt.
9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger
Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Als zentrale Fördereinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt arbeitet die IB bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Förderinstituten des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft zusammen. Heute ist die IB für über 40 aktuelle Förderprogramme verantwortlich, betreut darüber hinaus 100 weitere Programme und rund 35 fördernahe Dienstleistungen. Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist eine selbständige Anstalt öffentlichen Rechts und ein eigenständiges Kreditinstitut nach dem Kreditwesensgesetz.
10. Bildung und Forschung
In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit vier Bachelor- und vier Masterstudiengänge sowie zwei duale Bachelor-Studiengänge im Bereich Erneuerbare Energien (Stand 2023).
Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.
Aktuelle Forschungsvorhaben werden unter dem Forschungsportal Sachsen-Anhalt aufgelistet.
11. Windenergiestatistik
Installierte elektrische Leistung Windenergie
- 2016: 4.844 MW
- 2017: 5.104 MW
- 2018: 5.122 MW
- 2019: 5.162 MW
- 2020: 5.253 MW
- 2021: 5.315 MW
- 2022: 5.331 MW
- 2023: 5.319 MW
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
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Anzahl der Windenergieanlagen
- 2015: 2.690 Anlagen
- 2016: 2.785 Anlagen
- 2017: 2.858 Anlagen
- 2018: 2.860 Anlagen
- 2019: 2.854 Anlagen
- 2020: 2.858 Anlagen
- 2021: 2.853 Anlagen
- 2022: 2.792 Anlagen
- 2023: 2.743 Anlagen
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
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Weitere Daten
- Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (2019): Bundesländer mit neuer Energie. Statusreport Föderal Erneuerbar 2019/2020. Zahlen, Daten, Fakten
- Föderal Erneuerbar - Landesinfo ST
- Energieatlas Sachsen-Anhalt: Energiethematische Bestandsanalysen zur Windenergie in Sachsen-Anhalt
12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt
Fakten zur Windbranche
Die Bruttobeschäftigung in der Windenergie (On- und Offshore) liegt bei 11.340 (Stand 2021).
- Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) mbH, Philip Ulrich (August 2023): Erneuerbar beschäftigt in den Bundesländern – Bericht zur aktualisierten Abschätzung der Bruttobeschäftigung 2021 in den Bundesländern.
13. Weitere Informationen
Publikationen
- Bund-Länder-Kooperationsausschuss – Länderbericht Sachsen-Anhalt 2022
- Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt (KEK) (Februar 2019)
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Tourismus
Der Windpark-Druiberg hat sich zum Ausflugsziel für Schulklassen, Studierenden, Unternehmen und Touristen entwickelt. Der Park informiert über Erneuerbare Energie, aber auch über die Flora und Fauna der Umgebung. Im Windpark befinden sich neben einem Spielplatz auch Aussichts- und Ruhepunkte, eine Teichlandschaft und ein Eventbereich.
Der Energielehrpfad Dobberkau vermittelt Wissen über den in direkter Nähe liegenden Windpark und die Nutzung von Biomasse, Solarenergie und Wasserkraft.