Thüringen (TH)

Thüringen hat eine Fläche von 16.202,4 km² und gehört damit zu den kleineren Bundesländern. Die 2.108.863 Einwohner (Stand 2021) verteilen sich im Durchschnitt auf 131 Einwohner pro km².

Die Landesregierung setzt sich seit 2014 aus den Linken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Bodo Ramelow (Die Linke) ist seit 2014 Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 33.656 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2020 auf 52,0 Prozent, die forstwirtschaftliche Fläche auf 33,4 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023; Thüringer Landesamt für Statistik, 2023

1. Energiepolitische Programmatik

Koalitionsvertrag (2020-2024) - Auszug windenergierelevanter Passagen

Präambel

"Klimawandel bewältigen"

„Wir bekennen uns zu den Klimazielen von Paris sowie zu den Zielen des Thüringer Klimagesetzes. Zusammen mit allen interessierten politischen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren werden wir nach Lösungen suchen sowie Maßnahmen und Projekte entwickeln, um diese Ziele zu erreichen.

[…] Die Kommunen unterstützen wir weiterhin und verstärkt bei Investitionen in den Klimaschutz und eine nachhaltige Klimaanpassung.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien werden wir lokale Wertschöpfung und Standortverträglichkeit weiter zum Maßstab unseres Handelns entwickeln.“

"Thüringen gestalten"

[…] „Wir werden gemeinsam eine Politik verwirklichen, die soziale Gerechtigkeit stärkt, für handlungsfähige Kommunen sorgt, mehr direkte Demokratie wagt, die Energiewende und einen sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft konsequent umsetzt.“

Kapitel Umwelt, Energie und Naturschutz

„Die Koalition misst dem Schutz von Umwelt, Klima und Natur eine hohe Bedeutung bei. Erhalt und Verbesserung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind wichtige Bausteine für den Bestand und die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die Koalition bekennt sich ausdrücklich zur Verantwortung des Menschen für das ökologische System unserer Erde.“

"Energiewende, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"

„Wir bekennen uns zu den Klimazielen von Paris sowie zu den Zielen des Landesklimagesetzes. Wie ein Konzept eines Green New Deals für Thüringen aussehen kann, wollen wir gesellschaftlich breit diskutieren.

[…] Erst durch eine umfassende Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern können diese für die Energiewende gewonnen werden. Daher sollen über ein Dialogforum Energiewende flächendeckend und möglichst in Kooperation mit Initiativen vor Ort Informations- und Diskussionsveranstaltungen organisiert werden. Dort sollen mit lokalen Interessensgruppen dezentrale Lösungen gefunden werden, insbesondere im Zuge der Erstellung der neuen Regionalentwicklungspläne.“

"Energiekonzept / Erneuerbare Energien"

„Für Thüringen werden wir ein umfassendes Energiekonzept erarbeiten, um so die Energiewende fortzuführen.

[…] Aufbauend auf der Klimaschutzstrategie und dem Dialogforum Energiewende erstellen wir ein Energiekonzept für Thüringen, das den energiepolitischen Zielstellungen des Klimagesetzes gerecht wird. Ziel ist eine 100%-Versorgung aus erneuerbaren Energien bis spätestens 2040 mit einem Mix aus Solar- und Windenergie, Biomasse und Wasserkraft und eine klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030. Die Energiewende bedeutet Dezentralisierung und damit auch mehr Wertschöpfungschancen in Thüringen

[...] Windenergie, Photovoltaik und Solarthermie sollen ausgebaut werden.

[…] Die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität ist elementar für die Energiewende, bedarf aber bei den einzelnen Projekten umfangreicher Begleitung. Insbesondere angesichts der weitreichenden Chancen für neue Wortschöpfung in Thüringen müssen entsprechende Pilotprojekte, z. B. virtuelle Kraftwerke, umfangreich unterstützt werden.“

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Klimaschutzgesetz und Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie

Thüringer Klimagesetz

Ziel und Inhalt des Gesetzes

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen am 18. Dezember 2018 trat das Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz – ThürKlimaG) einen Tag später in Kraft. Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens setzt sich die Landesregierung ambitionierte Ziele und möchte Vorreiter beim Klimaschutz werden. Die Eckpunkte des Gesetzes umfassen mitunter Treibhausgasminderungsziele (im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 bis 70 %, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 bis 80 % und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 % zu verringern), ein klimaverträgliches Energiesystem (bis zum Jahr 2040 soll der eigene Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien gedeckt werden können), die Erarbeitung von kommunalen Klimaschutzkonzepten sowie Anpassungsmaßnahmen für Auswirkungen des Klimawandels.

Windenergierelevanter Auszug

„Ziel ist es, den Energiebedarf in Thüringen ab dem Jahr 2040 bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken zu können.“ (§ 4 Abs. 1, ThürKlimaG)

„Die Landesregierung unterstützt die Erschließung und Nutzung der Potenziale der erneuerbaren Energien, also der Windenergie, der Photovoltaik und Solarthermie, der Bioenergie, der Wasserkraft und der Geothermie sowie die Nutzung von Umweltwärme. Für die Nutzung der Windenergie wird dazu ein Prozent der gesamten Landesfläche bereitgestellt.“ (§ 4 Abs. 2, ThürKlimaG)

„Landkreise und Gemeinden können Klimaschutzstrategien erstellen oder bestehende Strategien in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich fortschreiben. Die Klimaschutzstrategien sollen insbesondere Wege zur Minderung der Treibhausgase sowie zum Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben.“ (§ 8 Abs. 2, ThürKlimaG)

Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie

Die in § 6 ThürKlimaG angesprochene „Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie“ soll mit konkreten Maßnahmen als Handlungsgrundlage dienen. In einem breit angelegten Dialogprozess, der 2017 stattfand, wurden die Maßnahmenkataloge mehrfach diskutiert und angepasst. Der Abschlussbericht (Maßnahmenkatalog 4.0) wurde an die Landesregierung übergeben. Die Ergebnisse dienen der Landesregierung zur Formulierung ihrer Energie- und Klimaschutzstrategie.

2. Fachliche Grundlagen

Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf Raumordnungspläne am Beispiel aktueller Entwicklungen in Thüringen

Die Ad-hoc-Analyse untersucht exemplarisch für alle Bundesländer am Fall der Ende 2020 in den Thüringer Landtag eingebrachten Mindestabstandsregelung sowie des ebenfalls Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetzes die Auswirkungen auf die Raumordnungspläne.

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Metastudie: Potenziale Vorranggebiete Wind

Auf Grundlage bestehender Studien, Dokumenten und Daten gibt diese Metastudie an, welche Einflusskriterien das "1-%-Flächenziel" für Windenergieanlagen in Thüringen maßgeblich sind. Darauf aufbauend werden Handlungs- und Ermessensspielräume bei der Ausweisung von Vorranggebieten hergeleitet. 

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Gutachten zur Vorbereitung einer Energie- und Klimaschutzstrategie für Thüringen

Das Gutachten diente zur Vorbereitung des Thüringer Klimagesetzes sowie der "Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie" (IEKS) (siehe Kapitel 1). Es liefert eine wissenschaftlich fundierte Grundlage, auf deren Grundlage die Landesregierung landespolitische Klimaschutzziele festlegt.

Gutachten: Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen

Ziel der Untersuchung war es, die Fortschreibung der Regionalpläne in Bezug auf die Vorranggebiete Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten fachlich zu unterstützen. Die Untersuchung umfasst ein flächendeckendes Windenergiekonzept unter besonderer Berücksichtigung der Windressourcen. Im Ergebnis werden Präferenzräume ermittelt, welche sich zur Ausweisung neuer bzw. zur Änderung bestehender Windvorranggebiete eignen.

Kurzgutachten zur Untersuchung „Windenergieausbau in Thüringen“

Das Kurzgutachten überprüft die von einer Bürgerinitiative in Auftrag gegebene Untersuchung zum Windenergieausbau in Thüringen. Die in der Untersuchung enthaltenen Thesen und Schlussfolgerungen werden im Rahmen des Gutachtes anhand aktueller Berechnungen und Ausbauszenarien überprüft.

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Broschüre: Repowering - Handlungsempfehlungen für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen in Thüringer Kommunen

Die Broschüre der ThEGA Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur vermittelt grundlegendes Wissen zum Thema Repowering von Windenergieanlagen. Unter Einbeziehung der verschiedenen Interessen von Kommunen, Anwohnern und Betreibern soll das für Thüringen wichtige Theema Repowering verstärkt angegangen werden.

3. Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen

siehe 3.1 (Landesebene) und 3.2 (Regionale Ebene)

3.1 Landesebene

Landesministerien

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz - Beethovenstraße 3 - 99096 Erfurt

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ist die oberste Landesbehörde für die Bereiche Naturschutz, Nachhaltiges Leben, Klima, Wasser, Umweltschutz, Energie und Bergbau.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Werner-Seelenbinder-Straße 8 - 99096 Erfurt

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist als oberste Landesplanungsbehörde für die Landesplanung zuständig. Daneben besteht die Zuständigkeit für Städte-, Wohnungs- und Schulbau, Verkehr und Straßenbau, Bodenmanagement und Geoinformation, strategische Landesentwicklung und Demografie, Landwirtschaft und den ländlichen Raum sowie für Forst, Jagd und Fischerei.

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Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) stellt das Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung des Landes Thüringen und seiner Teilräume dar. Es beinhaltet textliche und zeichnerische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes sowie entsprechende Begründungen. Im LEP sind ebenfalls Vorgaben für die Regionalpläne enthalten.

Auf der Ebene des Landes Thüringen wird die Landesplanung durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wahrgenommen.

Das geltende Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025) ist seit 5. Juli 2014 in Kraft.

Ein erster Entwurf zur Änderung des LEP Thüringen vom 22. November 2022 liegt bereits vor und betrifft auch den Abschnitt 5.2, der Vorgaben zur Windenergie enthält. Insbesondere ist dort die Festlegung regionaler Teilflächenziele zur Erreichung der Flächenbeitragswerte des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vorgesehen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. März 2023 statt. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sieht vor, dass die Änderungen im Jahr 2024 abgeschlossen sein werden und ein neuer LEP im zweiten Quartal 2024 in Kraft tritt.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft: Erlass zur Planung von Vorranggebieten „Windenergie“, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben (Windenergieerlass) vom 21. Juni 2016

Aufgrund der neuen Rechtslage seit dem bundesdeutschen Wind-an-Land-Gesetz ist der Windenergieerlass in gewissen Punkten überholt (siehe unter 4. Planung und Genehmigung – Windenergieerlass). Eine Anpassung des Windenergieerlasses soll begleitend zur Änderung des LEP erfolgen, da dieses mit der Festlegung der regionalen Teilflächenziele den maßgeblichen Rahmen für die planerische Steuerung der Windenergienutzung vorgeben wird.

3.2 Regionalebene

Planungsträger

Träger der Regionalplanung im Freistaat Thüringen sind die Regionalen Planungsgemeinschaften für die vier Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Südwestthüringen und Ostthüringen (§§ 5, 13 Abs. 2, 3, 14 Thüringer Landesplanungsgesetz - ThürLPlG). Die Planungsgemeinschaften bestehen aus den Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind.

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Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung nach § 7 Abs. 3 ROG, vgl. Textteil der Regionalpläne bzw. sachlichen Teilpläne Wind.

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Regionalpläne

Die vier thüringischen Planungsregionen verfügen alle über einen Regionalplan oder sachlichen Teilplan zur Ausweisung von Gebieten für die Gewinnung von Windenergie. Der sachliche Teilplan Windenergie Mittelthüringen wurde jedoch am 9. November 2022 durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Urteil (Az.: 1 N 548/19) für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen

Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen

  • Regionalplan Mittelthüringen (seit August 2011 in Kraft)
  • Der sachliche Teilplan Windenergie in Abschnitt 2.2.2 wurde vorgezogen bearbeitet und am 24.12.2018 in Kraft gesetzt
  • Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat den Sachlichen Teilplan Windenergie für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (s.o.)

Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen

Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen

Zur Erreichung der Flächenbeitragswerte des Windenergieflächenbedarfsgesetzes bzw. der aus diesen im LEP Thüringen abzuleitenden regionalen Teilflächenziele ist die Änderung sämtlicher regionalplanerischer Planungen zur Steuerung der Windenergienutzung erforderlich.

4. Planung und Genehmigung

Zuständigkeiten

Wird eine Genehmigung für 20 oder mehr Windenergieanlagen eines Vorhabenträgers beantragt (Anlagen nach Nr. 1.6.1 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)), ist nach § 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels (ThürBImSchGZVO) das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zuständig. In allen anderen Fällen (Anlagen nach Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV) sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Erteilung der Genehmigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 c ThürBImSchGZVO zuständig. In den Fällen, in denen der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt selbst Antragsteller ist oder über ein privatrechtliches Unternehmen am Antragsteller beteiligt ist, ist auch das TLUBN zuständige Genehmigungsbehörde (siehe § 1 Abs. 5 ThürBImSchGZVO).

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Windenergieerlass

Der Erlass berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bis 2015. Kern des Erlasses ist eine Übersicht über harte und weiche Tabuzonen. Aufgrund der neuen Rechtslage seit dem Wind-an-Land-Gesetz und den damit einhergehenden Änderungen des Planungsrechts ist der Windenergieerlass in gewissen Punkten überholt und bedarf einer Überarbeitung. Eine Anpassung des Windenergieerlasses soll begleitend zur Änderung des LEP erfolgen, da dieses mit der Festlegung der regionalen Teilflächenziele den maßgeblichen Rahmen für die planerische Steuerung der Windenergienutzung vorgeben wird.

Weitere Verwaltungsvorschriften, welche im Genehmigungsverfahren zu beachten sind, sind unter Punkt 5 „Windenergie und Naturschutz“ aufgeführt.

Landesentwicklungsbericht Thüringen 2023

Im Landesentwicklungsbericht 2023 wird erstmals systematisch und für die interessierte Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt, welche Konsequenzen und Handlungsoptionen sich aus den Gesetzesänderungen des Jahres 2022 auf Bundesebene für den Freistaat Thüringen ergeben. Der Landesentwicklungsbericht geht auf Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms ein und erläutert die damit zusammenhängenden Rechtsanpassungen wie z.B. die Änderungen der Bauordnung, der Naturparkverordnung oder des Waldgesetzes. Der Bericht enthält zudem den Stand der Fortschreibung der Regionalpläne für die sachlichen Teilpläne Windenergie.

5. Windenergie und Naturschutz

Avifaunistischer Fachbeitrag zur Genehmigung von Windenergieanlagen in Thüringen

Der Fachbeitrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) stellt den bei der Errichtung von Windenergieanlagen relevanten Akteuren einen Leitfaden zur Verfügung. Gleichzeitig sollen auch die verantwortlichen Behörden unterstützt und entlastet werden. Die zuvor angewandten Abstandsempfehlungen wurden in diesem Erlass zusammengeführt. Der Leitfaden wurde per Erlass eingeführt. Soweit bundesgesetzliche Regelungen existieren, sind diese vorrangig anzuwenden.

Der Fachbeitrag wird derzeit aktualisiert.

Empfehlungen zur Berücksichtigung des Vogelschutzes bei der Abgrenzung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung

In dem o. g. Fachbeitrag werden zur Operationalisierung der Vorgaben für den Planungs- und Abwägungsprozess in Bezug auf die Avifauna Kriterien hergeleitet. Im Mittelpunkt steht dabei die Minimierung von Konflikten zwischen den Anforderungen des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG und dem gewünschten Ausbau der Windenergie auf Ebene der Regionalplanung.

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Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in Thüringen

Die Arbeitshilfe beinhaltet fachlich begründete Methodenstandards, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eindeutig identifizieren und bewerten zu können. Sie unterstützt Antragsteller, Gutachter und Genehmigungsbehörden und stellt Grundlagen für die einheitliche Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange bzgl. der Fledermäusen dar. Mit dem Erlass vom April 2016 sind die Vorgaben für die nachgeordneten Behörden verbindlich.

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Website: Prüfung artenschutzrechtlicher Belange & Schutzgebietsbetroffenheit

Auf der Website der Landesanstalt für Umwelt Bergbau und Naturschutz werden die wichtigen Planungs- und Bewertungsgrundlagen zur Beachtung der Belange des Artenschutzes sowie betroffener Schutzgebiete zusammengestellt.

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Broschüre „Unsere Besten“ – Acht erfolgreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windenergieanlagen in Thüringen

Die Broschüre zeigt anhand von bereits realisierten Projekten aus Thüringen, welche Vielfalt an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen existiert und welchen Mehrwert die Gemeinden davon haben.

6. Windenergie im Wald

Bis 2014 war die Inanspruchnahme von Wäldern für die Windenergienutzung regionalplanerisch ausgeschlossen. Im Zuge der Fortschreibung der Regionalpläne wurden ab 2015 in einigen Regionen auch Waldflächen für die Windenergienutzung ausgewiesen und im Jahr 2017 die ersten zwei Windräder im Wald errichtet. Im Dezember 2020 wurde das Thüringer Waldgesetz dahingehend novelliert, dass eine Änderung der Nutzungsart des Waldes zur Errichtung von Windenergieanlagen im Wald nicht länger zulässig war. Im September 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht das generelle Verbot der Windenergienutzung auf Thüringer Waldflächen für verfassungswidrig. Die Entscheidung setzt den § 10 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Waldgesetzes außer Kraft, wodurch die Waldumwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen wieder möglich ist.

7. Windenergie und Beteiligung

Gesetzüber die Beteiligung von Gemeinden an Windparks

Das Landesparlament verabschiedete am 12. Juni 2024 das Gesetz zur kommunalen Beteiligung. Vorgesehen ist eine Zahlung von 0,2 Cent/kWh nach § 6 EEG von VorhabenträgerInnen an Gemeinden, welche im Umkreis von 2,5 km einer Anlage liegen. Das Gesetz trat am 13. Juni 2024 in Kraft. Es hat zum Ziel, die Akzeptanz von Windenergie und somit dessen Ausbau zu fördern.

„Unsere Besten! Acht erfolgreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windenergieanlagen in Thüringen"

Die Broschüre zeigt anhand von bereits realisierten Projekten aus Thüringen auf, welche Vielfalt an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen existiert - und welchen Mehrwert die Gemeinden davon haben. Sie dient Gemeinden damit als Anregung für die künftige Planung von Ausgleichs- und Ersatzmapnahmen

„Energie in Bürgerhand"

Die Broschüre gibt einen Überblick über die Thüringer Bürgerenergiegenossenschaften und deren Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien.

„Mit Wind gewinnen - Handlungsempfehlungen aus der Praxis: Wie Städte und Gemeinden erfolgreich Windkraft-Projekte umsetzen“

Die Broschüre beschreibt den Status quo der Windenergie in Thüringen und informiert über planerische und rechtliche Grundlagen der Windenergie. Auch wird anhand von Modellen dargestellt, wie sich die Einnahmen aus erneuerbaren Energien in der Region konzentrieren lassen.

„Die Energiewende vor Ort selbst gestalten - Leitfaden zur Bürgerbeteiligung bei Erneuerbaren Energien in Thüringen“

Der Leitfaden zeigt auf, wie Erneuerbare Energien mit zivilgesellschaftlichem Engagement umgesetzt werden können und welche beispielgebenden Vorhaben es inThüringer Städten und Gemeinden dafür gibt.

„Energie von Bürgern. Für Bürger. Wie Bürger und Kommunen von der Energiewende profitieren“

Der Leitfaden richtet sich an Kommunen und liefert Informationen, die diese bei der Gründung von Bürgerenergieanlagen unterstützen sollen. Angesprochen sind zudem Bürger vor Ort, denen der Leitfaden einen Überblick und Hilfe für ihr eigenes Engagement bietet.

8. Beratungs- und Vernetzungsstrukturen

Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA)ist die zentrale Landeseinrichtung für die Koordination und Beratung von Energie- und Klimaschutzprojekten für die öffentliche Hand, Unternehmen, Land- und Forstwirtwirtschaftsbetrieben und Bürgerinnen und Bürgern.

Bei der ThEGA wurde im Auftrag der Thüringer Landesregierung die "Servicestelle Windenergie"aufgebaut. Sie soll mit einem neutralen und kostenfreien Beratungs- und Informationsangebot dazu beitragen, dass Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften vom Ausbau der Windkraft profitieren. Außerdem vergibt die Servicestelle die Zertifizierung „Partner für faire Windenergie Thüringen“ an Windenergieprojektierer, die sich auf die Siegel-Leitlinien für eine faire und transparente Projektumsetzung, die finanzielle Teilhabe von Bürgern und Kommunen verpflichten. Zudem berät die Servicestelle über ihren wöchentlichen Bürgersprechtag telefonisch, beispielsweise zur Umsetzung von Flächenpoolgemeinschaften.

Das Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk (ThEEN) e.V.ist ein Kompetenznetzwerk für Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kommunen im Bereich erneuerbare Energien.

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Weitere Akteure

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 Kommunale Spitzenverbände

9. Fördereinrichtungen, Fonds, Banken, andere Träger

Bürgerenergiefonds

Über den Bürgerenergiefonds Thüringen stellt das Land Mittel zur Unterstützung von Bürgerenergieprojekten zur Verfügung. Ziel ist es, Bürgerenergieprojekte im Land Thüringen in frühen Projektphasen zu unterstützen. Bürgerenergiegenossenschaften und Projektgesellschaften, die mehrheitlich von Bürgerenergiegenossenschaften gegründet wurden, können für die Planungs- und Startphase von Projekten einen Zuschuss erhalten, insbesondere für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Gutachten und andere Leistungen im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung und dem Genehmigungsverfahren. Dabei wird die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es werden Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben ab 10.000 EUR gefördert. Der maximal mögliche Zuschuss je Projekt liegt bei 200.000 EUR.

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

10. Bildung und Forschung

Bildung

In Thüringen gibt es derzeit sieben Bachelor- und vier Masterstudiengänge sowie drei duale Studiengänge im Bereich Erneuerbare Energien. Außerdem wird eine berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Techniker/in (FH) für Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe angeboten (Stand 2023).

Tagesaktuelle Auskünfte zu den einzelnen Studiengängen sind im Hochschulkompass abrufbar.

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Forschung

Das Institut für Regenerative Energietechnik (in.RET)der Hochschule Nordhausen hat neben der Weiterentwicklung und Optimierung von Technologien zur Nutzung Erneuerbarer Energien auch die Systemintegration dieser Energien zum Schwerpunkt. Zu den vielfältigen Aufgabenfeldern gehören u. a. gutachterliche Stellungnahmen zu Fragen der Energieversorgung, der regenerativen Energietechnik sowie der Energiepolitik. Zudem zählt der Bachelorstudiengang Regenerative Energietechnik zum Studienangebot der Hochschule Nordhausen.

Das Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz (ThINK) arbeitet mit wissenschaftlichem Hintergrund, aber gleichzeitig sehr praxisnah. Das unabhängige Institut betreibt u.a. im Themenkomplex Erneuerbare Energien Beratung, Forschung und Bildung.

11. Windenergiestatistik

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land

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Anzahl der Windenergieanlagen an Land

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Weitere Daten

  • Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA): Energieatlas

12. Wirtschaftliche Strukturen, Entwicklungen und Arbeitsmarkt

Fakten zur Windbranche Thüringen

Die Bruttobeschäftigung in der Windenergie (On- und Offshore) liegt bei 1.990 (Stand 2021).

13. Weitere Informationen

 

Letzte Aktualisierung: Juli 2023