Hemmnispotenzial durch militärische Luftraumüberwachung

© FA Wind
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Der verstärkte Zubau von Windenergieanlagen (WEA) in Kombination mit ihren wachsenden Nabenhöhen kann zu häufigerem Hineinragen der Anlagen in bestehende Nutzungsstrukturen des Luftraums führen, wie die radargestützte Luftraumüberwachung der Bundeswehr. Im Jahr 2022 sind in Deutschland 18 Luftverteidigungsradare (LVR) in Betrieb, welche eine unabhängige, lückenlose und störungsarme Überwachung des Luftraums über Deutschland ermöglichen sollen. In dem von der Bundeswehr für die Abwägung als Träger öffentlicher Belange berücksichtigten Interessensgebiet um LVR, einem Kreis mit 50 km Radius, befinden sich 36 Prozent des aktuellen WEA Bestands. Die Einzelfallprüfungen ergeben häufig eine Genehmigungsfähigkeit. Dennoch identifizierten Branchenumfragen auch Hemmnisse durch militärische Belange. Sie ermittelten Blockaden in Genehmigungsprozessen für 15 Prozent der gemeldeten Anlagen aufgrund potentieller Störwirkungen auf technische Einrichtungen zur radargestützten Luftraumüberwachung (FA Wind 2019, BWE 2022).

Im Frühjahr 2022 wurden Überlegungen bekannt, den Anlagenschutzbereich um zivile Flugsicherungseinrichtungen in § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG um „stationäre militärischere Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs” zu erweitern. Wäre das der Fall und würde der damit verbundene Anlagenschutzbereich mit dem Interessensgebiet um LVR gleichgesetzt, könnte sich die Hemmniswirkung durch LVR verschärfen. Um die Dimension dieser Maßnahme einordnen zu können, hat die FA Wind analysiert und kartographisch aufbereitet, wo und in welchem Umfang Windenergieanlagen von LVR erfasst werden könnten.

 

Onlinekarte Szenarien der LVR-Erfassung von Windenergieanlagen an Land

Der Fokus der GIS-Analyse lag auf der reliefabhängigen Ausdehnung des Erfassungsbereichs unter Berücksichtigung dreier Szenarien mit unterschiedlichen Anlagennabenhöhen in Kombination mit zwei Höhenwinkeloptionen des Radars. In der dargebotenen Karte lassen sich Ergebnisse der einzelnen Szenarien auswählen, die sowohl als absolute Flächen als auch relative Anteile dargestellt werden. Die Übersichtstabelle enthält die Flächensummen der Erfassungsbereiche für Deutschland und deren Anteil an der Landfläche des Bundesgebiets.

Die Höhenwinkel beziehen sich entweder auf den astronomischen Horizont oder den Geländehorizont. Der Geländehorizont wird für alle 360 Azimutwinkel basierend auf dem wahren Horizont berechnet. Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit von der Standorthöhe zuzüglich der Anlagenhöhe. Dabei wird ein Korrekturfaktor für den Radiohorizont gegenüber dem optischen Horizont angewendet und die Superposition der Erdkrümmung mit der Orographie im Umkreis des LVR berücksichtigt.

© FA Wind
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Der astronomische Horizont verläuft rechtwinklig zum Lot Richtung Erdmittelpunkt und entspricht einem Höhenwinkel von 0 Grad. Wird der Radarstrahl bei 0 Grad Höhenwinkel durch umgebende Erhebungen in seiner Fernsicht blockiert, wird der Höhenwinkel des Gländehorizonts verwendet.

Für jedes Interessensgebiet um ein Luftverteidigungsradar lassen sich durch Klicken auf den Kreis fünf erläuternde Darstellungen für den jeweiligen Standort durchblättern.