Weiterbetrieb von Windenergieanlagen
Zum Jahreswechsel 2020/2021 endete für alle Windenergieanlagen, die im Jahr 2000 oder zuvor in Betrieb genommen worden waren, der ursprüngliche 20-jährige Förderanspruch nach dem EEG. Sukzessive werden in den nächsten Jahren weitere Anlagen folgen.
Im Zusammenhang mit dem Ende der regulären Förderung stellt sich eine Reihe von Fragen. Diese betreffen insbesondere die genehmigungsrechtliche Situation, die Geltung der Flächennutzungs- und Betriebsführungsverträge, die bestehenden Rechte und Pflichten nach dem EEG sowie die Vergütung des erzeugten Stroms. Neben den bestehenden Vermarktungsmöglichkeiten hat der Gesetzgeber im EEG 2021 eine neue, zeitlich begrenzte Anschlussförderung geregelt.
Die Kurzinformation greift diese Themenkomplexe auf und erläutert diese. Insbesondere Projektierern, für deren Anlagen seit Ende 2020 kein regulärer Förderanspruch mehr besteht, soll diese Kurzinformation erste Antworten auf sich stellende Fragen geben. Aber auch Genehmigungsbehörden will die Kurzinformation im Hinblick auf genehmigungsrechtliche Fragen eine Hilfestellung geben. Für unsere Mitglieder ist sie insbesondere als Informationsmaterial gedacht, das bei Bedarf Dritten zur Verfügung gestellt werden kann.
Weitere Informationen:
- FA Wind (2021): Weiterbetrieb von Windenergieanlagen - Was gilt es zu beachten?