Infraschall und Windenergieanlagen

Der Frequenzbereich, den die meisten Menschen hören können, liegt etwa zwischen 20 und 20.000 Hertz (Hz). Als Infraschall werden Schallwellen mit sehr niedrigen Frequenzen von 20 Hz und darunter bezeichnet, also Töne, die so tief sind, dass sie für die meisten Menschen nicht hörbar sind. Dennoch können sie über andere Körpersensoren als Schwingungen wahrgenommen werden. Infraschallwellen mit einem sehr hohen Schalldruckpegel werden oft als unangenehm empfunden.

Infraschall kann sowohl aus natürlichen als auch aus technischen Quellen stammen. So erzeugen die Meeresbrandung, Stürme, Gewitter, Erdbeben und Vulkanausbrüche ebenso Infraschall wie Kraftfahrzeuge, Kraftwerke, Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, Baumaschinen und Umwälzpumpen sowie Windenergieanlagen.

Ist von Windenergieanlagen erzeugter Infraschall gesundheitsgefährdend?

Bei der Realisierung von Windparkprojekten werden immer wieder Befürchtungen von betroffenen Bürgern geäußert, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall gesundheitsgefährdend sei. Beim Betrieb von Windenergieanlagen entsteht neben dem hörbaren Schall durch Schwingungen der Rotoren und des Turms auch Infraschall. Dieser liegt jedoch deutlich unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle und wird in der Regel schon in wenigen hundert Metern Entfernung von den natürlichen Geräuschen überdeckt.

Tieffrequente Geräusche im Vergleich (nach LUBW 2020) (PKW: Innenraum, Autobahn, ca. 130 km/h)
Tieffrequente Geräusche im Vergleich (nach LUBW 2020) (PKW: Innenraum, Autobahn, ca. 130 km/h)

Auch wenn wissenschaftliche Studien bislang keinen Nachweis erbracht haben, dass der von Windrädern ausgehende Infraschall schädliche Wirkungen auf die Gesundheit hat, werden von Anwohnenden immer wieder Symptome und Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Schwindel geäußert. Dieses Phänomen ist auch unter dem Begriff „Wind Turbine Syndrome“ (WTS) bekannt, denn die Angst vor Infraschall stellt einen nicht zu unterschätzenden Stressfaktor dar, der selbst eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung haben kann.

Eine gewaltige Diskrepanz bestand bis 2021 zwischen gemessenen Schalldruckpegeln verschiedener Institutionen und den Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Wie sich nach wissenschaftlicher Überprüfung der Ergebnisse des BGR herausstellte, beruhten diese auf einem Rechenfehler, der dazu führte, dass die Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen um das 4.000-fache überschätzt wurde. Die BGR zog daraufhin zwar ihre Ergebnisse zurück, doch dienten die falschen Berechnungen lange als Argumentationsgrundlage für Gegner der Windenergie und haben so entscheidend zur Unsicherheit in der Bevölkerung bezüglich Infraschall beigetragen.

Weiterführende Informationen: