Infraschall und Windenergieanlagen

Der Frequenzbereich, den die meisten Menschen hören können, liegt etwa zwischen 20 und 20.000 Hertz (Hz). Infraschall bezeichnet Schallwellen mit sehr niedrigen Frequenzen von 20 Hz und darunter, also Töne, die so tief sind, dass sie für die meisten Menschen nicht hörbar sind. Trotzdem können sie als Schwingungen über andere Körpersensoren wahrgenommen werden, wobei Infraschallwellen mit einem sehr hohen Schalldruckpegel oft als unangenehm empfunden werden.

Infraschall kann aus natürlichen und technischen Quellen stammen. Beispielsweise erzeugen die Meeresbrandung, Stürme, Gewitter, Erdbeben und Vulkanausbrüche Infraschall, ebenso wie Kraftfahrzeuge, Kraftwerke, Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, Baumaschinen und Umwälzpumpen und auch Windenergieanlagen.

Gefährdet durch Windenergieanlagen erzeugter Infraschall die Gesundheit?

Regelmäßig werden bei der Realisierung von Windparkprojekten Befürchtungen von betroffenen Bürgern artikuliert, dass der von WEA ausgehende Infraschall gesundheitsgefährdend sei. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen wird neben hörbarem Schall durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm auch Infraschall erzeugt. Dieser liegt allerdings deutlich unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle und wird meist schon in wenigen hundert Metern Entfernung von den natürlichen Geräuschen überdeckt.

Tieffrequente Geräusche im Vergleich (nach LUBW 2020) (PKW: Innenraum, Autobahn, ca. 130 km/h)
Tieffrequente Geräusche im Vergleich (nach LUBW 2020) (PKW: Innenraum, Autobahn, ca. 130 km/h)

Auch wenn wissenschaftliche Studien bislang keinen Nachweis erbracht haben, dass der von Windrädern ausgehende Infraschall schädliche Wirkungen auf die Gesundheit hat, werden von Anwohnenden immer wieder Symptome und Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Schwindel geäußert. Dieses Phänomen ist auch unter dem Begriff „Wind Turbine Syndrome“ (WTS) bekannt, denn die Angst vor Infraschall stellt einen nicht zu unterschätzenden Stressfaktor dar, der selbst eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung haben kann.

Eine gewaltige Diskrepanz bestand bis 2021 zwischen gemessenen Schalldruckpegeln verschiedener Institutionen und den Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Wie sich nach wissenschaftlicher Überprüfung der Ergebnisse des BGR herausstellte, beruhten diese auf einem Rechenfehler, der dazu führte, dass die Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen um das 4.000-fache überschätzt wurde. Die BGR zog daraufhin zwar ihre Ergebnisse zurück, doch dienten die falschen Berechnungen lange als Argumentationsgrundlage für Gegner der Windenergie und haben so entscheidend zur Unsicherheit in der Bevölkerung bezüglich Infraschall beigetragen.

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