Beteiligung und Teilhabe

Wichtige Faktoren für die Akzeptanz von Windenergievorhaben vor Ort sind Vertrauen, Verfahrens- und Verteilungsgerechtigkeit. Gute Kommunikation und Beteiligungsstrategien sind essenziell, um diese Aspekte bei der Planung und Umsetzung von Projekten angemessen zu berücksichtigen. Dabei können drei Handlungsfelder unterschieden werden: 

  • Transparenz durch umfassende Information und gute Kommunikation 
  • Öffentlichkeitsbeteiligung – frühzeitig und kontinuierlich 
  • Finanzielle Teilhabe an der generierten Wertschöpfung

Transparenz ist eine wesentliche Grundlage von Vertrauen. Auch gute Informations- und Beteiligungsstrategien sind erfolglos, wenn sie als unlauter wahrgenommen werden. Entsprechend wichtig ist es, die jeweiligen Fragen, Interessen und Gegebenheiten vor Ort ernst zu nehmen, sämtliche Planungen und Aktivitäten von Anfang an offen zu legen und gut zu kommunizieren.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung kann zwischen formeller und informeller Beteiligung unterschieden werden: Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren. Informelle Beteiligung umfasst sämtliche Maßnahmen, die Vorhaben- und Planungsträger aus eigenem Antrieb umsetzen, um Vorhaben gut vorzubereiten und zu begleiten. Dabei geht frühzeitige Beteiligung über bloße Information hinaus. So können Windenergieprojekte bspw. bereits bei der Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte thematisiert und gemeinsame Leitlinien für eine gute Projektumsetzung definiert werden. Projektentwickler können sich schon während der Flächensicherung vorstellen und in den Dialog mit der Öffentlichkeit treten. 
Von einem solchen Vorgehen profitieren alle Seiten: Interessen der Menschen vor Ort können aufgegriffen und Projekte in die jeweiligen Kontexte eingebettet werden. So entstehen jeweils passende Projekte, die vor Ort Akzeptanz und Unterstützung erfahren und damit letztlich auch effizient umgesetzt werden können.

Die finanzielle Teilhabe von Bürgern und Kommunen zielt auf eine Verbesserung der wahrgenommenen Verteilungsgerechtigkeit. Da mit weithin sichtbaren Windenergieanlagen meist keine Arbeitsplätze vor Ort entstehen und finanziell oftmals nur einzelne Flächeneigentümer und Betreiber profitieren, wird das Lasten-Nutzen-Verhältnis mancherorts als ungerecht empfunden. An diesem Punkt setzen unterschiedliche Möglichkeiten zur Stärkung der finanziellen Teilhabe von Betroffenen an. Diese können in Formen „aktiver“ und „passiver“ finanzieller Teilhabe gegliedert werden und richten sich an Bürgerinnen und Bürger und/oder Kommunen.

© FA Wind 2017
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Aktive finanzielle Teilhabe

  • Bürgerinnen und Bürger produzieren aktiv mit (Bürgerwindrad)
  • Bürgerinnen und Bürger finanzieren aktiv mit (Inhaberschuldverschreibung, Nachrangdarlehen, Sparbrief, Stille Beteiligung, …)

Passive finanzielle Teilhabe

  • Anwohnerinnen und Anwohner profitieren (Flächenpacht, vergünstigte Strompreise, Direktvermarktung von Strom, …)
  • die Allgemeinheit vor Ort profitiert (Bürgerstiftung, kommunale Akteure als Betreiber, gemeinwohlorientierte Ausgleichzahlungen, ...)

Erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung, Transparenz und finanzielle Teilhabe sind häufig miteinander verknüpft, bspw. bei Bürgerenergieprojekten. Von lokalen Akteuren initiierte Bürgerwindenergieprojekte erweitern den Einfluss ansässiger Akteure auf die Projektgestaltung und -umsetzung und stärken die gesellschaftliche Verankerung eines Windenergieprojekts vor Ort. 

Über finanzielle Teilhabe können sich darüber hinaus auch neue Gestaltungsspielräume für Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnen, bspw. hinsichtlich der Mittelverwendung. Umgekehrt können in Dialogverfahren auch an die Bedürfnisse vor Ort angepasste Teilhabemodelle entwickelt werden.

 

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